Zeiterfassung: Jeder dritte Arbeitgeber hat Nachholbedarf
Das Bundesarbeitsgericht hat 2022 verbindlich entschieden hat, dass auch in Deutschland die gesamte Arbeitszeit der Arbeitnehmer:innen aufzuzeichnen ist. Arbeitsbeginn und ‑ende, Dauer der Arbeitszeit sowie Überstunden müssen seit dem 13. September des Vorjahres erfasst werden.
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