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Spec­ta­ris for­dert Neu­be­wer­tung von Fluorpolymeren

Nicht alle PFAS gleich behandeln: Spectaris fordert für Fluorpolymere eine separate Bewertung und verweist auf neue wissenschaftliche Erkenntnisse.

Unter der Abkür­zung PFAS wer­den per- und ­poly­fluo­rier­te Che­mi­ka­li­en zusam­men­ge­fasst, die auch unter dem Namen „Ewigkeits­chemikalien“ bekannt sind. Sie zeich­nen sich durch wasser‑, fett- und schmutz­ab­wei­sen­de Eigen­schaf­ten sowie eine hohe Bestän­dig­keit aus und kom­men unter ande­rem in Medi­zin­pro­duk­ten zum Ein­satz. Ins­ge­samt umfasst die­se Stoff­gruppe nach letz­ten Schät­zun­gen des deut­schen Bun­des­um­welt­mi­nis­te­ri­ums mehr als 10.000 ver­schie­de­ne Stof­fe. Auf­grund ihrer umwelt­schäd­li­chen Eigen­schaf­ten soll der Ein­satz von PFAS in der Euro­päischen Uni­on ein­ge­schränkt oder teil­wei­se voll­stän­dig ­ver­bo­ten werden.

Mit Blick auf die Ergeb­nis­se einer neu­en wissenschaft­lichen Ver­öf­fent­li­chung der Toxi­ko­lo­gin und PFAS-­Ex­per­tin Dr. Bar­ba­ra J. Hen­ry for­dert der Industrie­verband Spec­ta­ris des­halb eine eigen­stän­di­ge wis­sen­schaft­li­che Bewer­tung von Fluor­po­ly­me­ren und deren Aus­nah­me als eige­ne Stoff­un­ter­grup­pe von einer pau­schalen PFAS-Beschrän­kung. „Fluor­po­ly­me­re sind für zahl­rei­che Anwen­dun­gen in Medi­zin, For­schung und Indus­trie von zen­tra­ler Bedeu­tung. Eine pau­scha­le PFAS-Beschrän­kung darf Stof­fe mit nach­weis­lich unter­schied­li­chem Risi­ko­pro­fil nicht gleich­setzen. Die neu­en Erkennt­nis­se zei­gen, dass zen­tra­le Annah­men zu Ent­sor­gung und Emis­sio­nen über­prüft wer­den müs­sen“, sagt Jörg May­er, Geschäfts­füh­rer von Spec­ta­ris. „Letzt­lich defi­nie­ren Stoff­ei­gen­schaf­ten und Emis­sio­nen das Risi­ko. Wenn also Fluor­po­ly­me­re kein unan­nehm­ba­res Risi­ko dar­stel­len, dür­fen sie nicht beschränkt wer­den. Auch ein Substitu­tionsgebot ent­fällt nach die­ser Logik.“

Die in der wis­sen­schaft­li­chen Arbeit aus­ge­wer­te­ten Stu­di­en der ver­gan­ge­nen 20 Jah­re zei­gen, dass moder­ne, EU-kon­for­me Ver­bren­nungs­an­la­gen Fluor­po­ly­me­re unter kon­trol­lier­ten Bedin­gun­gen nahe­zu voll­stän­dig abbau­en kön­nen. Maß­geb­lich sind ins­be­son­de­re Tem­pe­ra­tur, Sauer­stoffgehalt, Ver­weil­zeit und kon­trol­lier­te Luftführung.

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