Digitalisierung

Sicher kom­mu­ni­zie­ren mit KIM

Ab 2027 wird die Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für Hilfsmittelerbringer Pflicht. Welche Voraussetzungen dafür erforderlich sind und wie der Kommunikationsdienst KIM bereits heute den sicheren digitalen Austausch mit Arztpraxen, Krankenkassen und anderen Leistungserbringern erleichtert, erläutert Dr. Maike Janssen von der Gematik in diesem Gastbeitrag.

Der nach­fol­gen­de Arti­kel ist ein Gast­bei­trag von Dr. Mai­ke Jans­sen, Pro­dukt­ma­na­ge­rin bei der Gema­tik. In dem Bei­trag wird vor allem der E‑Mail-Ser­vice „KIM“– kurz für Kom­mu­ni­ka­ti­on im Medizin­wesen – im Rah­men der Telematik­infrastruktur erklärt.

Spä­tes­tens im nächs­ten Jahr bin­den sich Hilfs­mit­tel­er­brin­gen­de an die ­Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) an. Digi­ta­le Anwen­dun­gen machen den Ver­sor­gungs­all­tag dann leich­ter. Einen Vor­teil bringt Orthopädie­technikern schon heu­te der Mail­dienst KIM.

Als Teil der „TI-Fami­lie“ kön­nen Hilfs­mit­tel­er­brin­gen­de unter­ein­an­der und mit Ein­rich­tun­gen ande­rer Ver­sor­gungs­be­rei­che sicher digi­tal kom­mu­ni­zie­ren. Denn vie­le ande­re medi­zi­ni­sche und Pfle­ge­ein­rich­tun­gen nut­zen die Infra­struk­tur im Gesund­heits­we­sen zum siche­ren Infor­ma­ti­ons­aus­tausch bereits. Sie alle kön­nen zum Bei­spiel mit dem E‑Rezept oder der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­te (ePA) arbei­ten. Für den direk­ten Infor­ma­ti­ons­aus­tausch im Gesund­heits­we­sen ste­hen außer­dem die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­diens­te KIM und der TI-Mes­sen­ger zur Ver­fü­gung. Wäh­rend über KIM Stan­dard­pro­zes­se und 1‑zu-1-Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Gesund­heits­ein­rich­tun­gen asyn­chron per siche­rer Mail lau­fen, sorgt der TI-Mes­sen­ger für den schnel­len Aus­tausch mit Ver­si­cher­ten. Bereits jetzt kön­nen auch ortho­pä­die­tech­ni­sche Betrie­be die TI und KIM nut­zen. Wer die TI nutzt, kann mit Diens­ten wie KIM und TI-Mes­sen­ger den digi­ta­len Aus­tausch mit ande­ren Leis­tungs­er­brin­gen­den und Ver­si­cher­ten effi­zi­ent und sicher gestal­ten. Zusätz­lich ermög­licht es die TI-Anbin­dung, Ver­ord­nun­gen, Geneh­mi­gun­gen und Ver­sor­gungs­pro­zes­se schnel­ler, siche­rer und digi­tal zu gestal­ten. Dafür ist eine grund­le­gen­de Aus­stat­tung Ihres Betriebs erforderlich.

Ihr Schlüs­sel zur TI: die Institutionskarte

Um die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur und ihre Anwen­dun­gen nut­zen zu kön­nen, benö­ti­gen Sie als Ortho­pä­die­tech­ni­ker eine Insti­tu­ti­ons­kar­te, die soge­nann­te SMC‑B. Ein Heil­be­rufs­aus­weis, wie ihn bei­spiels­wei­se Ärz­te oder Apo­the­ker zusätz­lich brau­chen, ist in der Regel nicht erfor­der­lich. Ohne die SMC-B-Kar­te kann kei­ne Ver­bin­dung zur TI auf­ge­baut wer­den. Durch sie wei­sen Sie sich als zuge­las­se­ner Teil­neh­mer gegen­über der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur aus. Als Gesund­heits­hand­wer­ker bean­tra­gen Sie die SMC‑B bei Ihrer zustän­di­gen Hand­werks­kam­mer. Die­se arbei­tet mit spe­zia­li­sier­ten und von uns als Gema­tik zuge­las­se­nen Kar­ten­an­bie­tern zusam­men. Sie pro­du­zie­ren die Kar­ten und lie­fern sie aus. Ihre Hand­werks­kam­mer und die Kar­ten­an­bie­ter infor­mie­ren Sie detail­liert über das Antrags­ver­fah­ren. Bewah­ren Sie die Insti­tu­ti­ons­kar­te und den PIN-Brief bit­te gut geschützt vor unbe­fug­tem Zugriff auf. Den­ken Sie dar­an, für den Antrags- und Pro­duk­ti­ons­pro­zess Zeit ein­zu­pla­nen, damit Sie die Kar­te vor dem Instal­la­ti­ons­ter­min Ihres TI-Zugangs erhal­ten und frei­schal­ten können.

Die Ver­bin­dung zur TI

Den Zugang zur TI selbst gewährt das TI-Gate­way. Das ist ein zen­tra­ler Zugang ins Netz­werk, den Ihre Ein­rich­tung über ein beson­ders gesi­cher­tes Rechen­zen­trum nut­zen kann. Der Anbie­ter, mit dem Sie einen Ver­trag schlie­ßen, ist für Instal­la­ti­on, Sup­port und den funk­tio­nie­ren­den TI-Zugang zustän­dig und bie­tet oft­mals ein Kom­plett­pa­ket inklu­si­ve Kar­ten­ter­mi­nal und KIM-Adres­se (bei­des s. u.) an. Der Vor­teil am TI-Gate­way ist, dass Sie sich selbst kei­nen Kon­nek­tor mehr anschaf­fen müs­sen, der vor Ort steht und betrie­ben wer­den muss. Befris­te­te Alter­na­ti­ve: Bis maxi­mal Ende 2030 besteht noch die Opti­on, sich statt­des­sen mit einem sol­chen Ein­box-Kon­nek­tor in die TI einzuwählen.

Bin­de­glied zwi­schen Ver­sichertenkarte, Institutions­karte und TI-Gate­way: das E‑He­alth-Kar­ten­ter­mi­nal

In das E‑He­alth-Kar­ten­ter­mi­nal ste­cken Sie einer­seits Ihre Institu­tionskarte, die SMC‑B. Ande­rer­seits wird dort auch die elek­tro­ni­sche Gesund­heits­kar­te (eGK) ein­ge­steckt, mit der sich Ver­si­cher­te einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se im Ver­sor­gungs­kon­text iden­ti­fi­zie­ren kön­nen. Das Kar­ten­ter­mi­nal steht in Ihrer Ein­rich­tung und ver­bin­det alle Betei­lig­ten in der TI zum jewei­li­gen Vor­gang. Gege­be­nen­falls brau­chen Sie mehr als eines die­ser spe­zi­el­len Kar­ten­le­se­ge­rä­te. Kon­nek­tor, VPN-Zugangs­dienst und E‑He­alth-Kar­ten­ter­mi­nal wer­den in der Regel als „Paket-Lösung“ am Markt ange­boten. Ihr IT-Dienst­leis­ter unter­stützt Sie bei der Aus­wahl. Um KIM nut­zen zu kön­nen, be­nötigen Sie einen E‑Mail-Cli­ent. Ent­we­der ist die­ser bereits in Ihr Ver­wal­tungs­sys­tem inte­griert oder über ein zusätz­li­ches exter­nes Modul ver­füg­bar. Ob KIM von Ihrem Verwaltungs­system unter­stützt wird oder ob Sie sich ein zusätz­li­ches Modul zur siche­ren E‑Mail-Kom­mu­ni­ka­ti­on beschaf­fen müs­sen, kann Ihnen Ihr KIM-Anbie­ter sagen.

So mai­len Sie sicher: mit KIM

KIM ist von grund­le­gen­der Bedeu­tung für den siche­ren und raschen Daten­aus­tausch inner­halb des Gesund­heits­we­sens. Mit KIM ist es ein­fa­cher und schnel­ler, Daten zur Ver­sor­gung von Ver­si­cher­ten wei­ter­zu­ge­ben. Sofern Sie Ihren KIM-Account nicht im Paket mit dem TI-Gate­way (oder Kon­nek­tor) erhal­ten haben, brau­chen Sie noch einen Ver­trag mit einem KIM-Anbie­ter. Nach der Regis­trie­rung beim Anbie­ter erhal­ten Sie von die­sem eine eige­ne E‑Mail-Adres­se für KIM. Mit die­ser KIM-Adres­se wer­den Sie von ande­ren Ein­rich­tun­gen, die die TI nut­zen, im zen­tra­len Ver­zeich­nis­dienst (VZD) gefun­den. Sie kön­nen Ein­rich­tun­gen und Ansprech­per­so­nen eben­falls dar­über fin­den und sich mit ihnen direkt aus­tau­schen. Im VZD, qua­si dem Adress­buch der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur, fin­den Sie nur bestä­tig­te und somit ver­trau­ens­wür­di­ge E‑Mail-Adres­sen aus dem Gesund­heits­we­sen. Mit Stand Mai 2026 sind dort bereits über 210.000 KIM-Adres­sen in Deutsch­land hin­ter­legt. Die sen­si­blen Gesund­heits­da­ten sind sicher, denn jede KIM-Nach­richt wird auto­ma­tisch ver­schlüs­selt und signiert. Beim Abruf wer­den die Nach­rich­ten auto­ma­tisch für die Emp­fän­ge­rin­nen und Emp­fän­ger mit dem pri­va­ten Schlüs­sel ent­schlüs­selt und kön­nen direkt wei­ter­ver­ar­bei­tet werden.

Mehr­wer­te für OTler

Die Kom­mu­ni­ka­ti­on mit KIM ermög­licht Ihnen die digi­ta­le Kom­mu­ni­ka­ti­on im Gesundheits­wesen. Und die bringt eini­ge grund­sätz­li­che Vorteile:

1. Weni­ger Papier­kram: Siche­re E‑Mails (KIM) erset­zen Fax und Zet­tel­wirt­schaft. Sie haben mehr Zeit für Bera­tung, Anpas­sung und Ser­vice gegen­über Ihren Kun­din­nen und Kunden.
2. Schnel­le Abstim­mung mit Arzt­pra­xis und Kran­ken­kas­se: Die Kom­mu­ni­ka­ti­on über KIM erleich­tert und beschleu­nigt die Abstim­mung mit Ärz­tin­nen, Ärz­ten und Krankenkassen.
3. Bes­se­re Ver­net­zung im Ver­sorgungsprozess: Das sorgt für trans­pa­ren­te Infor­ma­tio­nen von der Erst­be­ra­tung bis zur Nach­ver­sor­gung – immer an dem Ort, wo sich der oder die Ver­si­cher­te gera­de befin­det. Die TI-Anbin­dung wird zudem ab Ein­füh­rung der elektro­nischen Ver­ord­nung (eVO) zukünf­tig Vor­aus­set­zung dafür sein, Hilfs­mittelverordnungen zu emp­fan­gen und abzurechnen.

Mai­ke Janssen

Die Gema­tik stellt wei­ter­füh­ren­de Infor­ma­tio­nen sowie eine Check­liste zur TI-An­­bin­dung für Hilfs­mittel­erbringende zum Down­load zur Verfügung.

Alle zuge­las­se­nen Anbie­ter von Diens­ten und Kom­po­nen­ten für die TI fin­den Sie im Fach­por­tal der Gema­tik.

 

Zur Per­son
Dr. Mai­ke Jans­sen ist seit August 2025 Pro­dukt­ma­na­ge­rin für KIM, den E‑Mail-Dienst der Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur, bei der Gema­tik GmbH. In ihrer Tätig­keit über­setzt sie die Kom­mu­ni­ka­ti­ons­be­dürf­nis­se der ver­schie­de­nen Gesund­heits­ein­rich­tun­gen in kon­kre­te Pro­dukt­an­for­de­run­gen und erar­bei­tet „Leit­plan­ken“ für die Zukunft. Dafür greift Jans­sen auf mehr als 15 Jah­re Berufs­er­fah­rung als Grün­de­rin, Orga­ni­sa­ti­ons­be­ra­te­rin und pro­mo­vier­te Medi­en­so­zio­lo­gin zurück (Titel der Dis­ser­ta­ti­on: „Digi­ta­li­sie­rung im Kran­ken­haus“), unter ande­rem in der Cha­ri­té – Uni­ver­si­täts­me­di­zin Ber­lin und mit der Not-for-Pro­fit-Bera­tung Wig­wam e. G. 
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