Schlaf­apnoe-Ver­sor­gung: Wie Schlaf­la­bor, Home­ca­re-Pro­vi­der und Pati­ent zusammenwirken

W. Waldmann
Bisher ging man davon aus, dass zwei bis drei Prozent der erwachsenen Bevölkerung unter dem Schlafapnoe-Syndrom leiden. Eine aktuelle Studie der Firma Philips bei ihren Mitarbeitern hat jedoch ergeben, dass die wahrscheinliche Erkrankungshäufigkeit fast doppelt so hoch liegt. Eine Schlafapnoe lässt sich mittels nichtinvasiver CPAP-Beatmung gut therapieren. Die Schlafapnoetherapie ist eine vorzügliche präventive Strategie, um Folgemorbiditäten wie Insult, Myokardinfarkt, Diabetes oder Depressionen zu verhindern. Der Autor beschreibt die Gerätetypen und die Versorgungswege und diskutiert den drohenden Paradigmenwechsel, der sich durch Ausschreibungen von Hilfsmitteln in der schlafmedizinischen Versorgung vollziehen könnte.

Hilfs­mit­tel­ab­ga­be hört sich nach einem recht unkom­pli­zier­ten Pro­zess an: Eine medi­zi­ni­sche Ware, die die The­ra­pie ermög­licht oder unter­stützt, wird vom Fach­han­del zum Pati­en­ten trans­por­tiert. Die Ver­sor­gung auf schlaf­me­di­zi­ni­schem Ter­rain ist aller­dings beson­ders anspruchsvoll.

Wenn im Schlaf­la­bor bei einem Betrof­fe­nen eine Schlaf­apnoe dia­gnos­ti­ziert  wur­de – sei es eine „ein­fa­che“ obstruk­ti­ve oder eine kom­ple­xe­re zen­tra­le Atem­stö­rung –, wird dem Pati­en­ten ein Gerät für die nicht-inva­si­ve Beatmung ver­ord­net, das sei­ne Spon­tan­at­mung mit einem dau­er­haf­ten Über­druck unter­stützt. Die­ses Beatmungs­ge­rät hält mit sei­nem Luft­strom die Atem­we­ge offen, sodass es nicht mehr zu den cha­rak­te­ris­ti­schen Atem­aus­set­zern kom­men kann.

Es gibt ver­schie­de­ne Gerä­te­ty­pen. Das Spek­trum reicht vom simp­len CPAP-Gerät (wobei die Abkür­zung „CPAP“ für Con­ti­nuous Posi­ti­ve Air­way Pres­su­re steht) über das Bi-Level-Gerät, das bei der Ein- und Aus­at­mung unter­schied­li­che Drü­cke erzeugt, bis hin zum High-end-Gerät, der adap­ti­ven Ser­vo­ven­ti­la­ti­on für Pati­en­ten mit Cheyne-Stokes-Atmung.

Das Gerät allein reicht für die The­ra­pie aber nicht aus. Dazu kom­men noch Schlauch und Mas­ke. Mas­ken sind jedoch ein äußerst pro­ble­ma­ti­sches Pro­dukt. Jeder Mensch hat eine ande­re Gesichts­form. Und wenn sich eine Mas­ke die­sem Gesicht nicht per­fekt anpasst, ent­ste­hen Lecka­gen. Das ist unan­ge­nehm und wirkt sich nega­tiv auf die The­ra­pie­treue des Pati­en­ten aus. Aus einer Viel­zahl von Mas­ken auf dem Markt die­je­ni­ge aus­zu­wäh­len, die ordent­lich sitzt, das ist schon eine klei­ne Kunst.

Der Ver­sor­gungs­weg

Das Schlaf­la­bor ver­ord­net dem Pati­en­ten einen bestimm­ten Gerä­te­ty­pus und das Gerät eines bestimm­ten Her­stel­lers. Die gän­gigs­ten CPAP-Gerä­te bie­ten heu­te alle einen hohen tech­ni­schen Stan­dard; den­noch wei­sen die Gerä­te ver­schie­de­ner Her­stel­ler fei­ne, manch­mal auch deut­li­che­re Unter­schie­de in ihrer Soft­ware auf. Der ver­ord­nen­de Arzt kennt sich in der Gerä­te­land­schaft aus und wählt für sei­nen Pati­en­ten das Gerät, von dem er annimmt, dass die­ser es mit eini­ger Wahr­schein­lich­keit tole­rie­ren wird, damit eine zufrie­den­stel­len­de The­ra­pie­treue gewähr­leis­tet ist.

Die Ver­ord­nung für den gesetz­lich ver­si­cher­ten Pati­en­ten geht nun in der Regel ihren vor­ge­schrie­be­nen Weg zum Kos­ten­trä­ger, der sie geneh­migt und zur Aus­füh­rung an den Home­ca­re-Pro­vi­der wei­ter­reicht, mit dem er einen Ver­sor­gungs­ver­trag geschlos­sen hat.

Die meis­ten Kas­sen sind ver­trag­lich an bestimm­te Ver­sor­ger­fir­men gebun­den; des­halb kann das Schlaf­la­bor nicht ent­schei­den, wer den Auf­trag letzt­end­lich aus­führt. Frü­her war das anders. Die Schlaf­la­bo­re unter­hiel­ten ein eige­nes Gerä­te­la­ger und hän­dig­ten nach der Dia­gno­se dem Pati­en­ten sofort sein Gerät aus. Das ver­führ­te man­che Schlaf­la­bo­re dazu, Gerä­te bestimm­ter Her­stel­ler bevor­zugt an ihre Pati­en­ten abzu­ge­ben und dafür eine Pro­vi­si­on ein­zu­strei­chen. Den kos­ten­be­wuss­ten Kas­sen miss­fiel das. So schob der Gesetz­ge­ber die­ser Vor­ge­hens­wei­se einen Rie­gel vor, der sich Depot­ver­bot nennt.

Für die Pati­en­ten war das wenig kom­for­ta­bel, denn sie muss­ten von da an zur Nie­der­las­sung eines bestimm­ten Ver­sor­gers fah­ren, oder die­ser schick­te sein Ser­vice­per­so­nal beim Pati­en­ten zu Hau­se vor­bei. Ers­te­res war für die Pati­en­ten umständ­lich, letz­te­res kos­te­te die Ver­sor­ger­fir­men eine Men­ge Geld. So ver­mie­te­ten Schlaf­la­bo­re ihre Räum­lich­kei­ten, strikt getrennt vom Schlaf­la­bor, an Ver­sor­ger­fir­men, die die­se Auf­ga­be nun sozu­sa­gen in aller­nächs­ter Nach­bar­schaft erle­di­gen können.

In der Regel schlie­ßen die Kos­ten­trä­ger für ihre Pati­en­ten mit den Ver­sor­gungs­fir­men Pau­schal­ver­trä­ge über eine Lauf­zeit von drei bis vier Jah­ren. Die Pau­scha­le beinhal­tet das Gerät inklu­si­ve Luft­be­feuch­ter und die Inter­face-Arti­kel wie Mas­ke und Schlauch. Das Gerät muss gewar­tet, even­tu­ell auch repa­riert oder aus­ge­tauscht wer­den. Mas­ken und Schläu­che müs­sen wie alle Gebrauchs­ar­ti­kel nach eini­ger Zeit ersetzt wer­den. Grund­sätz­lich aber sind die Gerä­te Eigen­tum der Ver­sor­ger­fir­men. Die­se kön­nen die Gerä­te, wenn sie vom Pati­en­ten zurück­ge­hen, hygie­nisch auf­be­rei­tet als Gebraucht­ge­rä­te ande­ren Pati­en­ten wie­der zur Ver­fü­gung stel­len. Sel­te­ner erwer­ben die Kas­sen die Gerä­te und lei­hen sie dem Ver­si­cher­ten sozu­sa­gen aus.

Ein Neben­ein­an­der klei­ner und gro­ßer Versorger

Die meis­ten Ver­sor­ger sind bis­lang mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men, sprich: Sani­täts­häu­ser, die in ihrem regio­na­len Ein­zugs­ge­biet im Lauf der Jah­re eine exzel­len­te Ver­sor­gungs­struk­tur eta­blier­ten. Das braucht Zeit. Ver­trau­en ent­steht nicht von heu­te auf mor­gen. Ver­trau­en erwächst aus guter Erfah­rung. Die Zusam­men­ar­beit mit den Schlaf­la­bo­ren war sehr eng und ver­trau­ens­voll – und das kam vor allem den Pati­en­ten zugu­te. Sie wur­den prompt bedient. Bei Pro­ble­men stand sofort ein Mit­ar­bei­ter vor der Haus­tür und half das Pro­blem zu lösen. Die­se Ver­sor­ger unter­stüt­zen auch die ört­li­chen Selbst­hil­fe­grup­pen sehr enga­giert mit Vor­trä­gen und Mas­ken­sprech­stun­den und war­ten die Geräte.

Neben den „klei­nen“ regio­na­len Ver­sor­gern exis­tie­ren noch eini­ge „Gro­ße“, die bun­des­weit tätig sind. Die bei­den bekann­tes­ten sind Res­Med und Hei­nen + Löwen­stein. Res­Med ist gleich­zei­tig auch ein welt­weit renom­mier­ter Her­stel­ler von CPAP-Geräten.

Hei­nen + Löwen­stein pro­du­zier­te bis vor kur­zem selbst kei­ne Gerä­te, ver­trieb aber fast alle Mar­ken, die ange­bo­ten wer­den. Hei­nen + Löwen­stein hat am 2. Juli 2013 den Beatmungs­be­reich der Fir­ma Wein­mann in Ham­burg über­nom­men und ist damit auch Her­stel­ler von CPAP-Gerä­ten. Hei­nen + Löwen­stein hat mit die­ser Rocha­de die Posi­ti­on in die­sem über­schau­ba­ren Markt wei­ter gefestigt.

Die schlaf­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung mit Gerä­ten und Mas­ken lässt sich nur mit ganz weni­gen ande­ren Berei­chen der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung ver­glei­chen. Die The­ra­pie­not­wen­dig­keit reicht von der Erst­dia­gno­se bis ans Lebens­en­de, weil man die­se Erkran­kung nicht „hei­len“ kann. Man rech­net hier von Ver­sor­gungs­zeit­räu­men von 10, 20, 30, 40 Jah­ren. Das bedeu­tet, dass die Bera­tung und Betreu­ung der Pati­en­ten kon­ti­nu­ier­lich not­wen­dig und für die The­ra­pie­treue unab­ding­bar ist.

Dro­hen­der Paradigmenwechsel

Da bei kei­nem mehr das Geld so locker sitzt, wer­den die Kos­ten­pau­scha­len per­ma­nent nach unten kor­ri­giert. Das muss kei­ne Kata­stro­phe sein, denn durch ein klu­ges Manage­ment las­sen sich hier und da Kos­ten ein­spa­ren – ohne dass die Ver­sor­gungs­qua­li­tät dar­un­ter lei­den muss.

Bis­lang haben die Kran­ken­kas­sen auf schlaf­me­di­zi­ni­schem Gebiet Ver­trä­ge mit den Ver­sor­ger­fir­men aus­ge­han­delt. Die Kas­se ruft eine Ver­trags­ab­sicht aus, die inter­es­sier­ten Leis­tungs­er­brin­ger signa­li­sie­ren Inter­es­se und wer­den dann zu Vor­ge­sprä­chen und schließ­lich zu Ver­trags­ver­hand­lun­gen ein­ge­la­den. Eine neue Spiel­art im Gesund­heits­we­sen – von der Poli­tik bewusst gewollt – ist die Ausschreibung.

Müs­sen, so fragt man sich, medi­zi­ni­sche Hilfs­mit­tel grund­sätz­lich aus­ge­schrie­ben wer­den? In der letz­ten Geset­zes­än­de­rung wur­de die Muss-Bestim­mung zum The­ma Aus­schrei­bung zu einer Kann-Bestim­mung ver­än­dert. Aus­schrei­bun­gen kön­nen dann ange­wen­det wer­den, wenn es zweck­dien­lich ist. In aller Regel ver­steht man dar­un­ter dienst­leis­tungs­fer­ne Ver­sor­gungs­be­rei­che, die stark dis­tri­bu­ti­ons­ori­en­tiert sind. Das heißt, dass dabei kei­ne Dienst­leis­tung im Sin­ne einer ech­ten Bera­tung des Pati­en­ten statt­fin­det. Inkon­ti­nenz­ar­ti­kel kann man z. B. ein­fach im Pfle­ge­heim auf einer Palet­te anlie­fern. Bei schwer inkon­ti­nen­ten Pati­en­ten, die zu Hau­se leben, ist natür­lich auch eine inten­si­ve Betreu­ung nötig.

Eine über­re­gio­na­le Kas­se hat nun als ers­te die schlaf­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung bun­des­weit aus­ge­schrie­ben. Das hat in der Bran­che für Ver­wir­rung gesorgt. Was bedeu­tet die­se Aus­schrei­bung für die Fir­men, die bis­her die­se Betreu­ung durch­ge­führt haben?

Neu zu ver­sor­gen­de Ver­si­cher­te wer­den sofort vom Gewin­ner der Aus­schrei­bung ver­sorgt. Ansons­ten endet die Betreu­ung der Ver­si­cher­ten die­ser Kran­ken­kas­se mit dem Ende der noch lau­fen­den Fall­pau­scha­le. Die Gerä­te, die der­zeit bei den Ver­si­cher­ten sind, sind Eigen­tum des bis­he­ri­gen Ver­sor­gers. Der holt die­se natür­lich zurück. Der Betrof­fe­ne wird dann vom neu­en Ver­sor­ger mit einem neu­en Gerät ver­sorgt. Dies muss nicht das­sel­be Fabri­kat sein, das der Pati­ent bis­her hat­te. Der neue Ver­sor­ger kann die­ses Gerät natür­lich auch vom alten Ver­sor­ger kau­fen. Ob dies aller­dings in Anbe­tracht der nied­ri­gen Ver­gü­tungs­hö­he ein gang­ba­rer Weg ist, ist zu bezwei­feln – zumal man davon aus­ge­hen muss, dass ein Groß­teil der Ver­si­cher­ten der­zeit mit qua­li­ta­tiv hoch­wer­ti­gen Gerä­ten aus­ge­stat­tet ist.

Ein Preis­wett­be­werb, bei dem weder nach unten noch nach oben Gren­zen gesetzt sind, kann sich als sehr pro­ble­ma­tisch erwei­sen. Die Aus­schrei­bung hat zu einem Löwen­an­teil ein bun­des­weit täti­ger Ver­sor­ger gewon­nen. Die Höhe der Ver­sor­gungs­pau­scha­le, die dem Bie­ter den Los­ge­winn beschert hat, bleibt streng gehü­te­tes Geheim­nis der Part­ner. Wenn Pati­en­ten in die­ser Hin­sicht Trans­pa­renz for­dern, ist das dem sen­si­blen The­ma höchst ange­mes­sen. Geheim­nis­krä­me­rei aus angeb­li­chen Wett­be­werbs­grün­den gesteht man ger­ne der Kon­sum­gü­ter­in­dus­trie zu, auf dem Gesund­heits­sek­tor kann so etwas jedoch schnell zur Unsit­te wer­den. Nahe liegt der Ver­dacht, dass da mit nied­ri­gen Prei­sen agiert wird, die lang­fris­tig frü­her oder spä­ter die Ver­sor­gungs­qua­li­tät der Pati­en­ten zumin­dest tan­gie­ren müssen.

Über die Ver­gü­tungs­hö­he für Ver­si­cher­te der Kran­ken­kas­se lässt sich nur spe­ku­lie­ren. Sie bewegt sich jedoch wohl in dra­ma­ti­schen Nie­de­run­gen. So wird ver­mu­tet, dass sie im nor­ma­len CPAP-Bereich zwi­schen 100 und 130 Euro lie­gen könn­te (zum Ver­gleich: Bis­lang wird für ein CPAP-Gerät von den Kas­sen eine Jah­res­pau­scha­le von rund 500 Euro ver­an­schlagt). Ange­sichts die­ser Kon­di­tio­nen stellt sich einem schon die Fra­ge, mit wel­chen Gerä­ten hier eine medi­zi­nisch funk­tio­nel­le Ver­sor­gung der Ver­si­cher­ten sicher­ge­stellt wer­den kann. Sicher­lich nicht mit einem Gerät, das zwi­schen 300 und 400 Euro kos­tet. Dazu müs­sen noch wei­te­re Kos­ten ein­kal­ku­liert wer­den, z. B. für die gesam­te Ser­vice­leis­tung, für Nach­lie­fe­rung von Ver­brauchs­ma­te­ria­li­en, Mas­ken, Repa­ra­tu­ren, Betreu­ung etc. Rein kauf­män­nisch betrach­tet müss­te hier ein Gerät her, das so gut wie nichts kos­tet. In den USA bekommt man CPAP-Gerä­te schon für unter 100 Dollar.

Pay­ment for per­for­mance oder Preiswettbewerb?

Qua­li­tät ist obers­tes Gebot, und man geht natür­lich immer davon aus, dass der Leis­tungs­er­brin­ger die Qua­li­täts­pa­ra­me­ter ein­hält, die im Ver­trag ste­hen. Die Über­prü­fung der Qua­li­tät ist frei­lich sehr schwie­rig und wird in aller Regel nicht durch­ge­führt. Nur bei ekla­tan­ten Beschwer­den wird geprüft. Wenn sich aber nicht vie­le Ver­si­cher­te beschwe­ren, so geht die Kas­se davon aus, dass die Qua­li­tät top ist. Das Pro­blem ist nur, dass vie­le Pati­en­ten sich bei unzu­rei­chen­der Qua­li­tät der Ver­sor­gung nicht beschwe­ren, son­dern die The­ra­pie ein­fach abbre­chen. Das erfährt die Kas­se zunächst ein­mal nicht. Bei der erwähn­ten Aus­schrei­bung ist das Zuschlags­kri­te­ri­um zu 70 % der Preis. Qua­li­tät spielt nur zu 30 % eine Rolle.

Für die Kran­ken­kas­se ist die­se Aus­schrei­bung ein immenser wirt­schaft­li­cher Vor­teil. Das gan­ze Pro­ce­de­re ist für die Kas­se sehr viel ein­fa­cher, weil sie bun­des­weit nur noch weni­ge Ver­trags­part­ner hat. Das spart eine Men­ge Geld.

Eine Aus­schrei­bung wird von wirt­schaft­li­chen Maß­stä­ben bestimmt. Dies öff­net die Tür für eine sehr gefähr­li­che Ent­wick­lung, da der öko­no­mi­sche Fak­tor, sprich: die Ren­di­te, für die Kran­ken­kas­se der wesent­li­che Fak­tor bleibt. Das hat eigent­lich nichts mit der urei­ge­nen Auf­ga­ben­stel­lung einer gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se zu tun. Sie ist kein Wirt­schafts­un­ter­neh­men. Die GKV muss kei­nem Kapi­tal­ge­ber gefal­len. Sie hat die Leis­tungs­an­sprü­che ihrer Ver­si­cher­ten zu befrie­di­gen und dabei eine aus­ge­wo­ge­ne Finan­zie­rung sicherzustellen.

Man fragt sich, ob das Aus­schrei­bungs­we­sen nicht über kurz oder lang zu einer Mono­po­li­sie­rung füh­ren wird. Frei­lich: Wett­be­werb muss sein. Kei­ne Fra­ge. Das will auch die Poli­tik. Wenn jedoch durch Aus­schrei­bun­gen Märk­te für meh­re­re Jah­re ein­fach vor­de­ter­mi­niert sind, hat das zwei Fol­gen: Wer den Markt gewon­nen hat, muss jetzt schau­en, wie er unter die­sen Rah­men­be­din­gun­gen sei­nen Ver­trag erfüllt. Er bewegt sich aber qua­li­ta­tiv nicht mehr in einem spe­zi­fi­schen Wett­be­werb. Und wer jetzt im Markt nicht mehr teil­neh­men kann, muss sich über­le­gen, wie er über­lebt. Geht es um grö­ße­re Markt­an­tei­le, wird es auf der Ebe­ne der Leis­tungs­er­brin­ger zu ganz mas­si­ven Ver­schie­bun­gen kom­men. Die Zahl der Wett­be­wer­ber nimmt ab. Damit wächst auch die Gefahr von Preis­ab­spra­chen hin­ter den Kulis­sen. Neh­men wir das klas­si­sche Bei­spiel des Reha-Mark­tes in Hol­land: Dort gibt es nur noch zwei oder drei wesent­li­che Anbie­ter. Alle ande­ren sind weg vom Markt.

Bleibt die Betreu­ung der Pati­en­ten auf der Strecke?

Ser­vice wie bei­spiels­wei­se eine Mas­ken­sprech­stun­de im Rah­men einer Selbst­hil­fe­ver­an­stal­tung kos­tet das Unter­neh­men Geld. Dies ist eine zusätz­li­che Leis­tung. Kann man die­se bei wei­ter sin­ken­den Prei­sen noch anbie­ten? Bis­lang beinhal­ten die Ver­gü­tungs­struk­tu­ren auch die­se Leis­tung. Bei einer Pau­scha­le von, sagen wir, 120 Euro im Jahr ist das nicht mehr mach­bar. Das Teu­ers­te an der Ver­sor­gung ist der letz­te Meter zum Kun­den. Das ist der Auf­wand, und davon hängt es ab, ob die The­ra­pie funk­tio­niert. Jetzt wird den Schlaf­apnoe-Pati­en­ten zwangs­läu­fig ein neu­er Wind ent­ge­gen­we­hen: Wo die Ver­sor­ger bis­lang ein Inter­es­se dar­an hat­ten, aktiv auf die Betrof­fe­nen zuzu­ge­hen, zu schau­en, ob die Com­pli­ance stimmt oder ob es The­ra­pie­pro­ble­me gibt, muss der Ver­sor­ger jetzt nach dem Prin­zip agie­ren: Hof­fent­lich rufen nicht mehr zu vie­le an, denn das bringt mei­ne Kal­ku­la­ti­on ans Limit. Aktiv kann ich mich nicht mehr um die Kun­den küm­mern. Ich kann kei­ne Mas­ken­sprech­stun­den mehr anbieten.

Ein­wei­sung muss sein. Die ver­trag­li­chen Anfor­de­run­gen an die Leis­tungs­er­brin­gung beinhal­ten eine per­sön­li­che Ein­wei­sung des Ver­si­cher­ten. Und wir wis­sen, dass wir uns in den ers­ten drei bis sechs Mona­ten in einer kri­ti­schen Pha­se der Schlaf­apnoe-Ver­sor­gung befin­den. Wenn man in die­ser Zeit an Infor­ma­ti­on und Betreu­ung spart, wird sich die Com­pli­ance-Rate und damit der The­ra­pie­er­folg dras­tisch ver­schlech­tern. Wenn der Pati­ent das Gerät nicht nutzt, ist auch die gerings­te Pau­scha­le zum Fens­ter hin­aus­ge­wor­fe­nes Geld. Die Kran­ken­kas­se bekommt das vor­erst nicht mit. Sie kommt erst dahin­ter, wenn nach einem oder zwei Jah­ren die Betriebs­stun­den die Wahr­heit enthüllen.

Ob sich Pati­en­ten, ins­be­son­de­re Neu­pa­ti­en­ten, dar­über beschwe­ren wer­den, dass sie ihre Betreu­ung als insuf­fi­zi­ent emp­fin­den, dar­an ist zu zwei­feln. Denn sie haben kei­ne Ver­gleichs­er­fah­run­gen, die ihnen zei­gen, wie eine effi­zi­en­te Betreu­ung aus­se­hen müss­te. Wenn sie also mit ihrem Gerät nicht klar­kom­men, stel­len sie es in die Ecke. Mit dem Risi­ko all jener Schlaf­apnoe-Fol­ge­er­kran­kun­gen, die die­se The­ra­pie ja eigent­lich ver­mei­den sollte.

Zudem: Nach zwei Jah­ren wird nie­mand mehr dar­an den­ken, dass der jet­zi­ge Preis für die Schlaf­apnoe-Ver­sor­gung auf­grund einer Aus­schrei­bung zustan­de gekom­men ist. Von die­ser Pau­scha­le wird man dann bei wei­te­ren Aus­schrei­bun­gen oder Ver­hand­lun­gen aus­ge­hen. Der Preis­wett­be­werb hat den Preis­ver­fall damit fest­ge­schrie­ben. Lei­der geht damit auch die Ver­sor­gungs­qua­li­tät baden.

Der Autor:
Wer­ner Wald­mann MA
Vor­sit­zen­der des Bundesverbands
Schlaf­apnoe und Schlafstörungen
Deutsch­land e. V. (BSD)
Pan­ora­ma­stra­ße 6
73760 Ost­fil­dern
w.waldmann@bsd-selbsthilfe.de

Begut­ach­te­ter Beitrag/Reviewed paper

Zita­ti­on
Wald­mann W. Schlaf­apnoe-Ver­sor­gung: Wie Schlaf­la­bor, Home­ca­re-Pro­vi­der und Pati­ent zusam­men­wir­ken. Ortho­pä­die Tech­nik, 2013; 64 (8): 30–34
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