Wie Prof. Dr. med. Dirk Müller-Wieland, Präsident der DDG, betonte, sei Diabetes „eine Datenmanagement-Erkrankung, deren Diagnostik und Therapie immer mit der Erhebung, Analyse und Interpretation von Daten zu tun“ habe und die daher viele noch zu gestaltende Einsatzmöglichkeitenfür digitale Technologien biete. Das jetzt veröffentlichte Positionspapier diene, so Manuel Ickrath, Sprecher der „Task Force Digitalisierung“ der DDG, auch der Vorbeugung gegen mögliche negative Entwicklungen in Punkten wie Datensicherheit und Datenschutz. Darüber hinaus wolle die DDG auch in medizinisch-ethischer Hinsicht ihre Vorstellungen artikulieren, da sie als große medizinische Fachgesellschaft die Aufgabe habe, den digitalen Transformationsprozess aktiv mitzugestalten und einen für den Patienten verlässlichen Orientierungsrahmen „aus User-Sicht“ zu erstellen. Zentrales Ziel dessen sei es, so Präsident Müller-Wieland, „die informationelle Selbstbestimmung des Patienten zu stärken“. Das zu diesem Zweck von der Arbeitsgemeinschaft Diabetes und Technologie geschaffene Qualitätssiegel „DiaDigital“ (s. OT 10/2017) soll die Suche nach verlässlichen Apps und Wearables für Ärzte und Patienten gleichermaßen erleichtern. Der Code of Digital Conduct gliedert sich in die drei Teile „Handlungsfelder“, „Handlungrahmen“ und „Perspektiven digitaler Transformation“. Er richtet sich an alle, die am digitalen Umgestaltungsprozess beteiligt sind, also an Industrie, Ärzteschaft, Diabetes-Behandlungsteams und Pflege, Kostenträger und betroffene Patienten, aber auch an die politisch Verantwortlichen.
Das Rahmenpapier ist abrufbar unter: www.ddg.info.
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