Nowe­cor ist an Bord

Das Pilotprojekt „E-Verordnung“ für orthopädische Hilfsmittel hat einen neuen Partner.

Mit der Nowe­cor AG ist nun eine wei­te­re Leis­tungs­er­brin­ger­ge­mein­schaft offi­zi­el­ler Mit­strei­ter des Pro­jekts, bei dem es dar­um geht, die Rah­men­be­din­gun­gen für eine erfolg­rei­che Ein­füh­rung der E‑Verordnung bis spä­tes­tens 1. ­Juli 2027 abzu­ste­cken. Nowe­cor wur­de 1990 von Ortho­pä­die­tech­nik-Meis­ter Sieg­fried Sei­del und sei­nen Mit­ge­sell­schaf­tern gegrün­det und hat ein Netz­werk aus über 190 Mit­glieds­be­trie­ben in den Berei­chen Sani­täts­haus, Ortho­pä­die- und Reha-Tech­nik sowie Ortho­pä­die-Schuh­tech­nik an 600 Stand­or­ten in ganz Deutschland.

Am 1. Sep­tem­ber 2022 ist das E‑Rezept für Arz­nei­mit­tel ein­ge­führt wor­den, die E‑Verordnung (eVO) für Hilfs­mit­tel wird zum 1. Juli 2027 für alle Leis­tungs­er­brin­ger ver­pflich­tend sein. Des­halb wur­de im Jahr 2021 auf Initia­ti­ve der Gesund­heits­hand­wer­ke unter zen­tra­ler Mit­wir­kung des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) das größ­te deut­sche Pilot­pro­jekt zur eVO für Hilfs­mit­tel auf­ge­setzt. Das Pilot­pro­jekt E‑Verordnung für ortho­pä­di­sche Hilfs­mit­tel (Mus­ter 16) unter der Lei­tung des BIV-OT ist bereits seit August 2023 in der Test­pha­se. Für die Über­mitt­lung der E‑Verordnung wird die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) ver­wen­det. Die TI ver­bin­det Pra­xen, Kran­ken­häu­ser, Apo­the­ken und wei­te­re Leis­tungs­er­brin­ger­ein­rich­tun­gen im Gesund­heits­we­sen mit­ein­an­der, sodass die an der Ver­sor­gung Betei­lig­ten sicher und schnell mit­ein­an­der kom­mu­ni­zie­ren können.

 

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