Bis zu 10.000 Euro sollen Meister für eine Gründung oder Übernahme eines Betriebs als Förderung vom Land bekommen. Damit erweitert Baden-Württemberg, in dem es zudem auch die Meisterprämie gibt, sein Förderangebot für Handwerksmeister. Auch in allen anderen Bundesländern können sich die Fachkräfte über eine Förderung in der ein oder anderen Art freuen.
„In vielen Betrieben ist die Nachfolge nicht geregelt. Es werden daher nicht nur Fachkräfte, sondern auch Unternehmer gesucht, die ihr Fachwissen nutzen und das unternehmerische Risiko auf sich nehmen, um eine flächendeckende Versorgung zu gewährleisten. Die Förderungen der Bundesländer gehen da in die richtige Richtung. Einerseits wird die Fortbildung zur Fachkraft finanziell gewürdigt, andererseits ein Anreiz für die Meisterinnen und Meister geschaffen, sich auch als Unternehmer zu verwirklichen. Gerade in Regionen, in denen ein akuter Fachkräftemangel herrscht und die Versorgung gefährdet ist, müssen solche Instrumente noch ausgebaut und gegebenenfalls branchenspezifiziert werden“, nimmt Lars Grun, Vorstandsmitglied des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik und Vorsitzender des Berufsbildungsausschusses, Stellung zu den Förderungen der Länder.
Wer seine Meisterprüfung besteht, der kann sich in fast allen Bundesländern über eine einmalige Zahlung von mindestens 1.000 Euro freuen. Dafür muss allerdings zunächst ein Antrag gestellt werden. In Thüringen gilt zudem die Besonderheit, dass nur die oder der Jahrgangsbeste pro Gewerk eine Meisterprämie erhält. Lediglich Berlin, Nordrhein-Westfalen und Schleswig-Holstein setzen auf ein anderes Konzept und unterstützen Meister mit ihrer Meistergründungsprämie für eine Neugründung bzw. eine Übernahme eines Betriebs.
Instrument zur Fachkräftesicherung
„Mit der Prämie des Landes gelingt es, die Meisterausbildung im Handwerk zu stärken, zudem trägt sie zur dringend notwendigen Fachkräftesicherung bei“, betont Thomas Hoefling zudem einen weiteren wichtigen Aspekt, der die Länder motiviert, in die Fortbildung im Handwerk zu investieren.
Vor allem die Gleichstellung von beruflicher und akademischer Bildung soll mit der Meisterprämie ein Stück weit erreicht werden. Während Studierende weitestgehend keine Studiengebühren zahlen, müssen angehende Meisterinnen und Meister für ihre Fortbildung Gebühren entrichten. „Die Anerkennung und Wertschätzung der Meisterausbildung im Handwerk sind mir ein Herzensanliegen. Der Meistertitel steht für Qualität und Fachkompetenz“, erklärt Johannes Ullrich, Präsident der Handwerkskammer Freiburg. „Die Meisterinnen und Meister leisten wichtige und wertvolle Arbeit, insbesondere für die Ausbildung. Außerdem ist der Meister eine wichtige – wenn nicht die wichtigste – Voraussetzung zur Übernahme und Führung eines Betriebes“, ergänzt er und unterstreicht damit, dass die föderale Förderung in die berufliche Fort- und Weiterbildung auch eine Förderung für den Erhalt von Betrieben und deren handwerklicher Versorgung ist.
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