Grün­dungs­bo­nus und Meisterprämie

„Die Fördermittel sind bestens angelegtes Kapital in die Zukunft der nächsten Generation“, erklärt Thomas Hoefling, Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer Region Stuttgart, zur am 1. Dezember 2020 gestarteten Meistergründungsprämie in Baden-Württemberg.

Bis zu 10.000 Euro sol­len Meis­ter für eine Grün­dung oder Über­nah­me eines Betriebs als För­de­rung vom Land bekom­men. Damit erwei­tert Baden-Würt­tem­berg, in dem es zudem auch die Meis­ter­prä­mie gibt, sein För­der­an­ge­bot für Hand­werks­meis­ter. Auch in allen ande­ren Bun­des­län­dern kön­nen sich die Fach­kräf­te über eine För­de­rung in der ein oder ande­ren Art freuen.

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„In vie­len Betrie­ben ist die Nach­fol­ge nicht gere­gelt. Es wer­den daher nicht nur Fach­kräf­te, son­dern auch Unter­neh­mer gesucht, die ihr Fach­wis­sen nut­zen und das unter­neh­me­ri­sche Risi­ko auf sich neh­men, um eine flä­chen­de­cken­de Ver­sor­gung zu gewähr­leis­ten. Die För­de­run­gen der Bun­des­län­der gehen da in die rich­ti­ge Rich­tung. Einer­seits wird die Fort­bil­dung zur Fach­kraft finan­zi­ell gewür­digt, ande­rer­seits ein Anreiz für die Meis­te­rin­nen und Meis­ter geschaf­fen, sich auch als Unter­neh­mer zu ver­wirk­li­chen. Gera­de in Regio­nen, in denen ein aku­ter Fach­kräf­te­man­gel herrscht und die Ver­sor­gung gefähr­det ist, müs­sen sol­che Instru­men­te noch aus­ge­baut und gege­be­nen­falls bran­chen­spe­zi­fi­ziert wer­den“, nimmt Lars Grun, Vor­stands­mit­glied des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik und Vor­sit­zen­der des Berufs­bil­dungs­aus­schus­ses, Stel­lung zu den För­de­run­gen der Länder.

Wer sei­ne Meis­ter­prü­fung besteht, der kann sich in fast allen Bun­des­län­dern über eine ein­ma­li­ge Zah­lung von min­des­tens 1.000 Euro freu­en. Dafür muss aller­dings zunächst ein Antrag gestellt wer­den. In Thü­rin­gen gilt zudem die Beson­der­heit, dass nur die oder der Jahr­gangs­bes­te pro Gewerk eine Meis­ter­prä­mie erhält. Ledig­lich Ber­lin, Nord­rhein-West­fa­len und Schles­wig-Hol­stein set­zen auf ein ande­res Kon­zept und unter­stüt­zen Meis­ter mit ihrer Meis­ter­grün­dungs­prä­mie für eine Neu­grün­dung bzw. eine Über­nah­me eines Betriebs.

Instru­ment zur Fachkräftesicherung

„Mit der Prä­mie des Lan­des gelingt es, die Meis­ter­aus­bil­dung im Hand­werk zu stär­ken, zudem trägt sie zur drin­gend not­wen­di­gen Fach­kräf­te­si­che­rung bei“, betont Tho­mas Hoef­ling zudem einen wei­te­ren wich­ti­gen Aspekt, der die Län­der moti­viert, in die Fort­bil­dung im Hand­werk zu investieren.

Vor allem die Gleich­stel­lung von beruf­li­cher und aka­de­mi­scher Bil­dung soll mit der Meis­ter­prä­mie ein Stück weit erreicht wer­den. Wäh­rend Stu­die­ren­de wei­test­ge­hend kei­ne Stu­di­en­ge­büh­ren zah­len, müs­sen ange­hen­de Meis­te­rin­nen und Meis­ter für ihre Fort­bil­dung Gebüh­ren ent­rich­ten. „Die Aner­ken­nung und Wert­schät­zung der Meis­ter­aus­bil­dung im Hand­werk sind mir ein Her­zens­an­lie­gen. Der Meis­ter­ti­tel steht für Qua­li­tät und Fach­kom­pe­tenz“, erklärt Johan­nes Ull­rich, Prä­si­dent der Hand­werks­kam­mer Frei­burg. „Die Meis­te­rin­nen und Meis­ter leis­ten wich­ti­ge und wert­vol­le Arbeit, ins­be­son­de­re für die Aus­bil­dung. Außer­dem ist der Meis­ter eine wich­ti­ge – wenn nicht die wich­tigs­te – Vor­aus­set­zung zur Über­nah­me und Füh­rung eines Betrie­bes“, ergänzt er und unter­streicht damit, dass die föde­ra­le För­de­rung in die beruf­li­che Fort- und Wei­ter­bil­dung auch eine För­de­rung für den Erhalt von Betrie­ben und deren hand­werk­li­cher Ver­sor­gung ist.

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