Das entschied bereits im vergangenen Jahr die Politik im Fahrwasser des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetzes (ALBVVG), als sie für „apothekenübliche Hilfsmittel“ die Präqualifizierung strich. Mit dem Deutschen Apothekerverband (DAV) und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) beauftragte die Politik zwei Parteien, binnen sechs Monaten auszuarbeiten, was „apothekenüblich“ – ein Begriff, den es in der Gesetzgebung oder dem Versorgungsalltag bisher nicht gab – denn nun sei. Am 20. Februar, rund einen Monat nach der ersten Meldung, dass sich beide Parteien geeinigt hätten, veröffentlichte der DAV eine Pressemeldung, dass die entscheidenden Gremien nun ihre Zustimmung zu den ausgehandelten Ergebnissen gegeben hätten.
Dr. Hans-Peter Hubmann, DAV-Präsident, freute sich über das Ergebnis: „Die Präqualifizierung bei apothekenüblichen Hilfsmitteln ist Geschichte. Ab 1. April dürfen Apotheken die allermeisten Hilfsmittel, auch Pflegehilfsmittel, ohne dieses absurde Bürokratiemonster an ihre Kundinnen und Kunden abgeben. Für die Apotheken ist dieser Schritt eine echte Verbesserung, Erleichterung und Entbürokratisierung im Arbeitsalltag. Der Vertrag ist ein Erfolg des Deutschen Apothekerverbandes, seiner Landesverbände und seiner Verhandlungskommission, denn es ist nicht alltäglich, solch einen schnellen und umfangreichen Verhandlungserfolg mit den Krankenkassen zu erzielen. Ich freue mich persönlich, dass die Mitgliederversammlung des DAV diesem Ergebnis einstimmig zugestimmt und damit ihre Wertschätzung ausgedrückt hat.“
Das Sanitätshaus Stolle kündigte an, gegen diese Entscheidungen eine Verfassungsbeschwerde beim Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe einzulegen.
Insgesamt 17 Produktgruppen, von Milchpumpen über medizinische Kompressionsversorgung bis hin zum Läusekamm, können ab dem 1. April ohne Präqualifizierung abgegeben werden.
PG 01 Milchpumpen
PG 02 Anziehhilfen, Ess- und Trinkhilfen u. a.
PG 03 Spritzen, Pens, Zubehör, Spülsysteme, Transnasale Ernährungssonden, Überleitsysteme, Nasensonden, Filter u. a., Trink- und Sondennahrung
PG 05 Bandagen (Fertigprodukte bis Knie und obere Extremitäten einschl. Schultergelenk), Rippenbruchbandagen, Schwangerschaftsleibbinden
PG 08 Stoßabsorber, Verkürzungsausgleiche
PG 10 Hand-/Gehstöcke, Unterarmgeh- und Achselstützen
PG 14 Inhalationstherapiegeräte (PEP-Mund- und Maskensysteme)
PG 15 Produkte und Zubehör für aufsaugende und ableitende Inkontinenz
PG 17 medizinische Kompressionsware (rund- und Flachstrick, für Bein und Arm, Thorax, Kopf) sowie Zubehör
PG 20 Sitzringe
PG 21 Messgeräte (Lungenfunktion, Blutdruck, Blutgerinnung, Gewicht)
PG 23 ausgewählte, konfektionierte Orthesen
PG 25 Hilfsmittel bei Augenerkrankungen, u. a. Okklusionspflaster
PG 30 Hilfsmittel für Insulintherapie (u. a. Spritzen, Pens, Messgeräte, CGM-Systeme und Zubehör)
PG 51 zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
PG 54 zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel
PG 99 sonstige Produkte (u. a. Läuse- und Nissenkämme)
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