GKV-Mehr­kos­ten­be­richt erhält Gegenwind

Nachdem der GKV-Spitzenverband in seinem aktuellen Mehrkostenbericht zusätzliche Begründungspflichten für Mehrkostenvereinbarungen gefordert hat, reagiert „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) mit deutlicher Kritik.

Aus Sicht des Bünd­nis­ses gibt es kei­nen zusätz­li­chen Hand­lungs­be­darf über die bereits bestehen­den Bera­tungs- und Doku­men­ta­ti­ons­pflich­ten hin­aus – im Gegen­teil: WvD warnt vor wei­ter­wach­sen­der Büro­kra­tie in der Hilfsmittelversorgung.

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Etwa 80 Pro­zent der Ver­sor­gun­gen erfol­gen ohne zusätz­li­che Kos­ten für die Ver­si­cher­ten. In den übri­gen Fäl­len tra­gen die Pati­en­tin­nen und Pati­en­ten die Mehr­kos­ten selbst. Nach Ansicht des GKV-Spit­zen­ver­bands fehlt bis­her eine struk­tu­rier­te Erfas­sung der Grün­de für sol­che Ver­ein­ba­run­gen. Eine gesetz­lich gere­gel­te Mel­de­pflicht sol­le daher mehr Trans­pa­renz schaffen.

WvD wider­spricht die­ser Ein­schät­zung. Das Bünd­nis sieht die vor­ge­leg­ten Zah­len selbst als Beleg dafür, dass es sich bei Mehr­kos­ten­ver­ein­ba­run­gen um Aus­nah­me­fäl­le han­delt. Hin­zu kom­me, dass Mehr­kos­ten im Bereich der Sani­täts­häu­ser laut WvD fast voll­stän­dig unter fünf Pro­zent der Gesamt­sum­me liegen.

„Statt immer neue Regu­lie­rungs­phan­ta­sien zu pro­du­zie­ren, soll­te der GKV-SV sei­ne Ener­gie end­lich in die Lösung ech­ter Pro­ble­me inves­tie­ren – wie den Abbau der immer wei­ter wuchern­den Büro­kra­tie in der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung“, erklärt Hen­ning Schweer, Gene­ral­se­kre­tär von WvD.

Das Bünd­nis ver­weist in die­sem Zusam­men­hang auf die Ergeb­nis­se sei­ner aktu­el­len Bran­chen­um­fra­ge. Dem­nach wen­den fast drei Vier­tel der Sani­täts­häu­ser über 30 Pro­zent ihrer Betriebs­zeit allein für büro­kra­ti­sche Anfor­de­run­gen auf. Fast 90 Pro­zent der Befrag­ten rech­nen mit einem wei­te­ren Anstieg des büro­kra­ti­schen Auf­wands. „Hier besteht der ech­te Hand­lungs­be­darf, bei dem wir dem GKV-SV ger­ne als Part­ner zur Ver­fü­gung ste­hen“, betont Schweer.

Recht­li­che Zwei­fel an den GKV-For­de­run­gen stützt WvD u. a. auf ein Rechts­gut­ach­ten von Prof. Dr. Hel­ge Sodan, Prä­si­dent des Ver­wal­tungs­ge­richts­ho­fes des Lan­des Ber­lin a. D., aus dem Jahr 2022. Dar­in wur­de fest­ge­stellt, dass die Ein­füh­rung zusätz­li­cher Begrün­dungs­pflich­ten für Mehr­kos­ten­ver­ein­ba­run­gen durch den GKV-SV im Rah­men der Fort­schrei­bung des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses sowie For­de­run­gen nach einer Aus­wei­tung der Prüf­bü­ro­kra­tie einen unzu­läs­si­gen Ein­griff in die Pri­vat­au­to­no­mie der Ver­si­cher­ten dar­stel­len und die Kom­pe­ten­zen des GKV-SV über­schrei­ten – zumal die Mehr­kos­ten das Soli­dar­sys­tem der gesetz­li­chen Kran­ken­ver­si­che­rung nicht belasten.

 

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