Gesund­heits­markt im Wandel

Es spricht für die Relevanz und Akzeptanz einer Veranstaltung, wenn sie aufgrund des großen Interesses in größere Räumlichkeiten verlegt werden muss: Im 14. Jahr seines Bestehens fand der Jahresauftakt der Lüner Kanzlei Hartmann Rechtsanwälte, Spezialisten im Bereich Gesundheitsmarkt, erstmals in der Rohrmeisterei Schwerte statt.

Am 23. Janu­ar lie­ßen sich dort 150 Gäs­te von Bran­chen­ex­per­ten über aktu­el­le Ent­wick­lun­gen im Gesund­heits­markt infor­mie­ren. „Ich habe Hoff­nung, dass sich im Markt etwas bewegt“, führ­te Gast­ge­ber Peter Hart­mann in sei­ner Eröff­nungs­re­de aus. Sei­nes Erach­tens ist nach Jah­ren des Still­stands in Bezug auf Inno­va­tio­nen nun eine Zeit der Ver­än­de­run­gen gekom­men. Kon­kret ver­wies Hart­mann in die­sem Zusam­men­hang auf anste­hen­de Geset­ze wie das Ter­min­ser­vice- und Ver­sor­gungs­ge­setz (TSVG), das Gesetz für mehr Sicher­heit in der Arz­nei­mit­tel­ver­sor­gung (GSAV) und das Organspendegesetz.

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Um sich einen aktu­el­len Ein­druck vom Umset­zungs­stand der aktu­el­len poli­ti­schen Anstren­gun­gen – ins­be­son­de­re in Bezug auf das TSVG – zu ver­schaf­fen, konn­te kurz­fris­tig eine Video-Live­schal­tung mit Dr. Roy Küh­ne MdB orga­ni­siert wer­den. Der Gesund­heits­exper­te der CDU machte­ dabei kei­nen Hehl dar­aus, dass er es lie­ber gese­hen hät­te, ein zwei­tes Heil- und Hilfs­mit­tel­ge­setz auf den Weg zu brin­gen. Dafür sei in Ber­lin aller­dings kei­ne Mehr­heit zu bekom­men gewe­sen. Statt­des­sen sol­le über den Umweg des von Küh­ne als „Mam­mut­ge­setz“ titu­lier­ten TSVG ins­be­son­de­re § 127 (1) SGB V gestri­chen wer­den, der den Abschluss von Ver­trä­gen im Hilfs­mit­tel­be­reich regelt. Kon­kret hei­ße das, dass Aus­schrei­bun­gen gesetz­li­cher Kran­ken­kas­sen in die­sem Ver­sor­gungs­sek­tor zukünf­tig unter­sagt sind. Im ­Gespräch mit Peter Hart­mann wies Küh­ne dar­auf hin, dass auf ein Ver­bot von Aus­schrei­bun­gen auch ein Ver­bot von Open-House-Ver­trä­gen fol­gen müsse.

Nach dem aktu­el­len Fahr­plan des Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­te­ri­ums soll das TSVG bis zum 1. Mai 2019 im Bun­des­tag ver­ab­schie­det wer­den. Bun­des­ge­sund­heits­mi­nis­ter Jens Spahn wol­le das The­ma, so Küh­ne, spä­tes­tens bis zur Som­mer­pau­se abge­ar­bei­tet wis­sen. Statt sich in der Fol­ge zurück­zu­leh­nen, sei­en, so Küh­ne, unter ande­rem aktua­li­sier­te Rege­lun­gen zum Ent­lass­ma­nage­ment und ein Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rungs­pa­ket auf den Weg zu brin­gen. Damit bezog er sich unter ande­rem auf die Umset­zung der elek­tro­ni­schen Pati­en­ten­ak­te sowie der elek­tro­ni­schen Unter­schrift und schuf somit unwill­kür­lich eine Über­lei­tung zum ers­ten Vor­trag des Tages.

Prof. Dr. David Matus­ie­wicz, Lei­ter der Abtei­lung für Gesund­heit und Sozia­les an der FOM Hoch­schu­le Essen, refe­rier­te rund eine Stun­de lang in einem Mix aus Sta­tis­ti­ken und All­tags­an­ek­do­ten über den Ein­fluss der Digi­ta­li­sie­rung auf das Gesund­heits­we­sen. In die­sem Zusam­men­hang ver­tritt der Wis­sen­schaft­ler die Ansicht, dass sich im Bereich der Tele­me­di­zin das For­mat der Video-Sprech­stun­de­ nicht durch­set­zen wer­de, da die Mehr­zahl der Pati­en­ten sich mit die­sem Kom­mu­ni­ka­ti­ons­for­mat nicht wohl­füh­le. Statt­des­sen rech­net Matus­ie­wicz damit, dass eine asyn­chro­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on per E‑Mail-Kor­re­spon­denz mit der Zeit an Popu­la­ri­tät gewin­nen wer­de. Nach Ansicht des Hoch­schul­pro­fes­sors wird sich der Gesund­heits­markt der Zukunft immer mehr vom Rezept- zum Selbst­zah­lungs-Modell wandeln.

Im Zuge des­sen, so die Pro­gno­se, über­neh­men die glo­ba­len Tech­no­lo­gie­trei­ber von Apple über Goog­le bis Micro­soft ver­stärkt Dienst­leis­tun­gen im Gesund­heits­sek­tor; der Pati­ent rückt par­al­lel in die Rol­le des Kun­den und bezahlt in vie­len Fäl­len nicht mehr oder nicht aus­schließ­lich mit Geld, son­dern mit sei­nen per­sön­li­chen Daten. Die schwei­ze­ri­sche „Health­bank“ geht sogar noch einen Schritt wei­ter und hat eine Platt­form auf den Weg gebracht, über die Nut­zer ihre Gesund­heits­da­ten gegen­ ­Bezah­lung für wis­sen­schaft­li­che Stu­di­en zur Ver­fü­gung stel­len können.

Dies ist eine Ent­wick­lung, die Dr. Ste­fan Brink, Lan­des­be­auf­trag­ter für den Daten­schutz und die Infor­ma­ti­ons­frei­heit in Baden-Würt­tem­berg, mit Sor­ge beob­ach­tet. Der Jurist nutz­te die Büh­ne in Schwer­te dazu, in sei­nem Vor­trag auf das hohe Gut des Daten­schut­zes hin­zu­wei­sen. „Daten­schutz ist ein Frei­heits- und Bür­ger­rechts­the­ma“, führte­ Brink aus und pro­gnos­ti­zier­te: „Die Digi­ta­li­sie­rung wird ohne Daten­schutz nicht funktionieren.“

Im wei­te­ren Ver­lauf ver­tei­dig­te der Exper­te die Ver­ab­schie­dung der EU-Daten­schutz­grund­ver­ord­nung (DSGVO) als wir­kungs­vol­les Instru­ment, um die geset­zes­kon­for­me Ver­ar­bei­tung und Ver­brei­tung digi­ta­ler Infor­ma­tio­nen zu steu­ern. Die Andro­hung und poten­zi­el­le Ver­hän­gung dras­ti­scher Buß­gel­der sei not­wen­dig, um die Gesell­schaft und insbesondere­ die mit Daten han­deln­den Unter­neh­men für die gro­ße Bedeu­tung des Daten­schut­zes zu sen­si­bi­li­sie­ren. Dass im Zuge des­sen ins­be­son­de­re klei­ne und mit­tel­stän­di­sche Unter­neh­men sowie Ver­ei­ne mit begrenz­ten per­so­nel­len und finan­zi­el­len Res­sour­cen ver­un­si­chert sind, wie sie mit Daten Drit­ter umzu­ge­hen haben, lässt sich nach Ansicht von Brink nicht verhindern.

Auf die inhalt­li­che Aus­ein­an­der­set­zung mit der DSGVO folg­te der letz­te Gast­vor­trag des Tages,­ in dem Prof. Dr. Ernst Hauck, Vor­sit­zen­der Rich­ter des 1. Senats am Bun­deso­zi­al­ge­richt, auf aktu­el­le gesetz­li­che Her­aus­for­de­run­gen im Gesund­heits­we­sen ein­ging. Dazu zählt z. B. die Hand­ha­bung des § 13 Abs. 3a SGB V, der im Kon­text der Geneh­mi­gungs­fik­ti­on das Erlö­schen fin­gier­ter Geneh­mi­gun­gen behan­delt. Hauck ver­misst an die­ser Stel­le eine sei­ner Ansicht nach not­wen­di­ge juris­ti­sche Prä­zi­si­on bei der Aus­le­gung der Geset­zes­tex­te. Im wei­te­ren Ver­lauf sei­nes Fach­bei­trags gab Hauck den Gäs­ten Hand­lungs­emp­feh­lun­gen im Umgang mit den The­men „Ent­lass­ma­nage­ment“ und „Ver­fah­rens­be­schleu­ni­gung in der Sozi­al­ge­richts­bar­keit“ an die Hand.

Zum Abschluss eines inputrei­chen Tages war es ­­Jörg Hack­stein, Part­ner der Kanz­lei Hart­mann Rechts­an­wäl­te, vor­be­hal­ten, die Erkennt­nis­se des Tages zusam­men­fas­send zu bewer­ten. Dar­über hin­aus nahm er eine kri­ti­sche Ein­schät­zung der Fort­schrei­bung des Hilfs­mit­tel­ver­zeich­nis­ses durch den GKV-Spit­zen­ver­band vor und zog eine ers­te Bilanz zu den Aus­wir­kun­gen der ver­stärk­ten Über­wa­chungs­pflich­ten von Präqualifizierungsstellen­ auf die Branche.

Ange­sichts der posi­ti­ven Reso­nanz auf das dies­jäh­ri­ge Fach­pro­gramm hat sich die Kanz­lei Hart­mann Rechts­an­wäl­te dazu ent­schlos­sen, ihre nächs­te Auf­takt­ver­an­stal­tung am 23. Janu­ar 2020 erneut in der Rohr­meis­te­rei abzu­hal­ten, da die Zahl der Inter­es­sier­ten vor­aus­sicht­lich wei­ter stei­gen wird.

Micha­el Blatt

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