Kernpunkte der Neufassung des Gesetzes sind Leistungsverbesserungen, unter anderem bei der Förderung von Lehrgangs- und Prüfungsgebühren. Außerdem soll die Unterstützung des Arbeitgebers nicht mehr angerechnet werden müssen, und bei erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung werden nun 60 statt bisher 50 Prozent des bis dahin noch nicht fällig gewordenen Darlehens erlassen.
Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks, reagierte mit gemischten Gefühlen auf die angekündigten Änderungen: „Ohne Frage bringt die Bundesregierung mit der fünften Novelle des Gesetzes zur beruflichen Aufstiegsfortbildungsförderung eine wichtige bildungspolitische Initiative auf den Weg, um Fortbildung zu entlasten. Und dennoch bleibt der Novellenentwurf leider hinter dem erklärten Ziel zurück, Gleichwertigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung herzustellen. Um Bildungskarrieren und die Fachkräftesicherung im Handwerk spürbar zu stärken, muss die Bundesregierung die Herstellung echter Gleichwertigkeit wesentlich stringenter verfolgen. Bestehende Förderlücken müssen jetzt geschlossen werden, um die Bedeutung der beruflichen Bildung zu steigern und tatsächlich die Gleichwertigkeit beider Bildungswege herzustellen. Teilnehmerinnen und Teilnehmer an Fortbildungen müssen stärker von Fortbildungskosten entlastet werden, beispielsweise bei den Materialien, mit denen in den Meisterkursen während der Lehrgänge gearbeitet wird.“
Auch innerhalb der Ampel-Koalition sind nicht alle Parteien mit der Ausgestaltung der Gesetzesanpassung zufrieden, wie die Reaktion von Dr. Anja Reinalter, Sprecherin für Bildung, Forschung und Technikfolgenabschätzung bei Bündnis 90/Die Grünen, zeigt: „Leider bleibt der Entwurf zur AFBG-Reform hinter den Erwartungen und den im Koalitionsvertrag verabredeten Vereinbarungen zurück. Dabei ist das Aufstiegs-BAföG eines der wichtigsten Instrumente, um mehr Menschen auf ihrem individuellen Weg in die Weiterbildung zu unterstützen. Besonders häufig gefördert werden angehende Erzieher:innen und Lehrgänge mit den Abschlüssen Fachwirt:in, Meister:in oder Techniker:in. Diese Weiterbildungen sind für unsere Unternehmen essenziell, um Transformationsprozesse und den Fachkräftemangel zu bewältigen. Der heute im Kabinett verabschiedete Entwurf sieht zwar Leistungsverbesserungen vor: Der Zuschuss zu Lehrgangs- und Prüfungsgebühren steigt um 16,6 Prozent. Der maximale Zuschuss für das Meisterstück verdoppelt sich und der Unterhaltszuschuss steigt um 5,0 Prozent. Doch das reicht nicht aus. Wir müssen die Weiterbildung stärken. Dafür braucht es eine Überarbeitung der Förderkriterien. Mehr Menschen sollen in Zukunft Anspruch auf eine Aufstiegs-Förderung haben.“
Gefördert werden Fortbildungen in Voll- und Teilzeit, die fachlich gezielt auf öffentlich-rechtliche Prüfungen nach dem Berufsbildungsgesetz, der Handwerksordnung oder auf gleichwertige Abschlüsse vorbereiten. Der angestrebte berufliche Abschluss muss über dem Niveau einer Gesellenprüfung liegen. Häufig ist daher eine abgeschlossene Erstausbildung Voraussetzung für die Prüfungszulassung zur Fortbildungsprüfung. Ein Förderanspruch besteht auf jeder der im Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO) verankerten Fortbildungsstufen sowie für Fortbildungsabschlüsse, die gleichwertig sind. Zur Finanzierung der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren kann einkommens- und vermögensunabhängig ein Beitrag in Höhe der tatsächlich anfallenden Gebühren beantragt werden. Aktuell liegen die Grenzen bei maximal 15.000 Euro und einer 50-prozentigen-Förderung als Zuschuss. Für den Rest der Fördersumme gibt es ein Angebot der KfW über ein zinsgünstiges Bankdarlehen.
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