Euro­com ver­öf­fent­licht Sym­bol­lis­te für Medizinprodukte

Die EU-Medizinprodukteverordnung (Medical Device Regulation, MDR) ist 2017 in Kraft getreten; der Geltungsbeginn war 2021. Doch die Umsetzung der Pflichten wird durch die Vertreter:innen der einzelnen Professionen immer weiter verfeinert.

So haben sich die Mit­glie­der der Her­stel­ler­ver­ei­ni­gung Euro­com dar­auf ver­stän­digt, zukünf­tig ein­heit­li­che Sym­bo­le für die Kenn­zeich­nung ihrer Pro­duk­te nut­zen zu wol­len. Hin­ter­grund ist die MDR-Anfor­de­rung, dass Medi­zin­pro­duk­te eine Kenn­zeich­nungs­pflicht haben, die u. a. vor­sieht, dass Pro­dukt­in­for­ma­tio­nen in den Amts­spra­chen der Euro­päi­schen Uni­on bei­lie­gen müs­sen. Zudem ist es erfor­der­lich, dass auf der Ver­pa­ckung des Pro­dukts die Zweck­be­stim­mung kennt­lich gemacht wird. Dies soll nun durch die Sym­bo­le abge­deckt wer­den und die Hin­wei­se in Text­form erset­zen. Die Euro­com hat eine voll­stän­di­ge Lis­te aller Sym­bo­le ver­öf­fent­licht. Dort ange­hängt ist auch eine Erläu­te­rung der Sym­bo­le, um im beruf­li­chen All­tag den Patient:innen schnell die nöti­gen Infor­ma­tio­nen zukom­men zu lassen.

Ziel der Euro­com ist es, die von ihr ent­wi­ckel­ten Sym­bo­le in eine Norm zu über­füh­ren, sodass mit­tel­fris­tig auch auf die Erläu­te­rung der Sym­bo­le in der Gebrauchs­an­wei­sung zu den jewei­li­gen Medi­zin­pro­duk­ten ver­zich­tet wer­den kann. Die Her­stel­ler­ver­ei­ni­gung bezeich­net dies als „wich­ti­ges Anlie­gen, gesetz­lich not­wen­di­ge Anfor­de­run­gen zu ver­ein­fa­chen, unnö­ti­ge Büro­kra­tie zu ver­mei­den und regu­la­to­risch beding­te Pro­duk­ti­ons­um­stel­lun­gen zu redu­zie­ren, ohne dadurch die Pati­en­ten­si­cher­heit einzuschränken.“

Wer die Über­sichts­lis­te nicht down­loa­den möch­te, der kann bei der Euro­com auch eine Print­ver­si­on bestellen.

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