So haben sich die Mitglieder der Herstellervereinigung Eurocom darauf verständigt, zukünftig einheitliche Symbole für die Kennzeichnung ihrer Produkte nutzen zu wollen. Hintergrund ist die MDR-Anforderung, dass Medizinprodukte eine Kennzeichnungspflicht haben, die u. a. vorsieht, dass Produktinformationen in den Amtssprachen der Europäischen Union beiliegen müssen. Zudem ist es erforderlich, dass auf der Verpackung des Produkts die Zweckbestimmung kenntlich gemacht wird. Dies soll nun durch die Symbole abgedeckt werden und die Hinweise in Textform ersetzen. Die Eurocom hat eine vollständige Liste aller Symbole veröffentlicht. Dort angehängt ist auch eine Erläuterung der Symbole, um im beruflichen Alltag den Patient:innen schnell die nötigen Informationen zukommen zu lassen.
Ziel der Eurocom ist es, die von ihr entwickelten Symbole in eine Norm zu überführen, sodass mittelfristig auch auf die Erläuterung der Symbole in der Gebrauchsanweisung zu den jeweiligen Medizinprodukten verzichtet werden kann. Die Herstellervereinigung bezeichnet dies als „wichtiges Anliegen, gesetzlich notwendige Anforderungen zu vereinfachen, unnötige Bürokratie zu vermeiden und regulatorisch bedingte Produktionsumstellungen zu reduzieren, ohne dadurch die Patientensicherheit einzuschränken.“
Wer die Übersichtsliste nicht downloaden möchte, der kann bei der Eurocom auch eine Printversion bestellen.
- Seminar gibt Einblick in Förderlandschaft — 11. September 2024
- Bitkom-Umfrage zur Digitalisierung im Gesundheitswesen — 10. September 2024
- Gesetzesnovelle enttäuscht Erwartungen — 9. September 2024