Der Vizepräsident der Europäischen Kommission, Margaritis Schinas aus Griechenland, erklärte: „Ich bin stolz, den ersten gemeinsamen EU-Datenraum in einem spezifischen Bereich ankündigen zu können. Der europäische Raum für Gesundheitsdaten wird ein ‚Neuanfang’ für die EU-Politik im Bereich der digitalen Gesundheit sein und Gesundheitsdaten für die Bürgerinnen und Bürger sowie die Wissenschaft nutzbar machen. Heute legen wir das Fundament für einen sicheren und vertrauenswürdigen Zugang zu Gesundheitsdaten, der voll und ganz mit den Grundwerten der EU im Einklang steht.”
EU-Gesundheitskommissarin Stella Kyriakides (Zypern) ergänzte anlässlich des vorgelegten Vorschlags im Mai 2022: „Heute errichten wir eine weitere Säule für die europäische Gesundheitsunion. Unsere Vision wird Wirklichkeit. Der europäische Raum für Gesundheitsdaten ist ein grundlegender Umbruch im digitalen Wandel der Gesundheitsversorgung in der EU. Er stellt die Bürgerinnen und Bürger in den Mittelpunkt und ermöglicht ihnen die vollständige Kontrolle ihrer Daten mit dem Ziel, eine bessere Gesundheitsversorgung in der gesamten EU zu erreichen. Diese Daten, auf die unter Gewährleistung strikter Garantien für den Schutz der Privatsphäre und der Sicherheit zugegriffen wird, werden auch Wissenschaftlern, Forschenden, Innovatoren und politischen Entscheidungsträgern, die an künftigen lebensrettenden Behandlungsmethoden arbeiten, von hohem Wert sein. Die EU setzt einen wahrhaft historischen Schritt auf dem Weg zur digitalen Gesundheitsversorgung in der EU.“
In dem EU-Entwurf werden die angestrebten Rahmenbedingungen genannt. EU-Bürger:innen sollen einen kostenlosen, unmittelbaren und einfachen Zugang zu ihren Gesundheitsdaten in elektronischer Form bekommen und selbst darüber bestimmen, mit wem sie welche Daten teilen. Die grundsätzliche Möglichkeit, seine Patientendaten EU-weit mit Angehörigen der Gesundheitsberufe zu teilen, soll durch ein einheitliches und gemeinsames europäisches Format für Patientenkurzakten, elektronische Verschreibungen, Bilddaten und Bildberichte, Laborergebnisse und Entlassungsberichte gewährleistet werden. Dies ist von den EU-Mitgliedsstaaten umzusetzen. Um sicherzustellen, dass die Rechte der Bürger:innen gewahrt bleiben, müssen alle Mitgliedsstaaten digitale Gesundheitsbehörden benennen. Diese Behörden werden sich an der grenzüberschreitenden digitalen Infrastruktur, die bereits jetzt unter dem Namen „MyHealth@EU“ besteht, beteiligen, um die Sekundärnutzung der Daten zu ermöglichen.
Der Bundesverband für Medizintechnologie (BVMed) erklärte in einer Stellungnahme, dass die Einführung des EHDS „begrüßt“ werde. „Hiermit können enorme Potenziale sowohl in der primären Datennutzung im Rahmen von medizinischen Behandlungen als auch in der sekundären Datennutzung zur Entwicklung von Medizinprodukten und Innovationen sowie deren Implementierung in der Gesundheitsversorgung entstehen“, heißt es in dem Papier. Indes warnt der BVMed davor, die Branche nach den noch laufenden Belastungen durch die Einführung der Europäischen Medizinprodukte-Verordnung (MDR) zeitnah mit dem EDHS mit einer weiteren – vor allem finanziellen – Aufgabe zu belasten. Er zählt in seiner Stellungnahme zudem sechs Aspekte auf, die aus seiner Sicht noch zu beachten seien, zum Beispiel dass auch die Industrie Zugang zu den gewonnenen Daten erhält.
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