Das ist eine Abkehr von der bisherigen Praxis, bei der die Versicherten die ePA beantragen mussten (Opt-In). Die Akte bleibt weiterhin freiwillig; wer jetzt allerdings keine ePA haben möchte, muss aktiv der Einrichtung und Befüllung widersprechen (Opt-Out).
„Die ePA bringt ganz wesentliche Vorteile. Alle Gesundheitsdaten auf einen Blick zu haben, wird die Behandlung bei Ärzten, im Krankenhaus und im Notfall entscheidend verbessern. Oft fehlen dafür wesentliche Informationen. Deutschland verzeichnet viele Behandlungsfehler, die darauf zurückgehen. Aber auch ermüdende Papierdokumentation entfällt zunehmend durch die ePA. Besonders wichtig: Die ePA eröffnet neue Chancen für die Forschung, insbesondere für KI in der Medizin. Wir wollen mit den Menschen über die Vorteile der elektronischen Patientenakte ins Gespräch kommen, um Vorurteile und Fake News erst gar nicht aufkommen zu lassen. Bisher vertrauen die meisten Menschen der elektronischen Patientenakte als Verbesserung ihrer Behandlung, wenige sind skeptisch. Wir sind überzeugt, dass wir auch die Skeptiker überzeugen können“, erklärte Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach.
Auch für Leistungserbringer aus der Medizin oder in Apotheken ändern sich damit Arbeitsabläufe und Anforderungen. Die Leistungserbringer in der Hilfsmittelversorgung sind – Stand jetzt – nicht vorgesehen für einen Zugang zur ePA. Fachverbände kritisieren diese Entscheidung und fordern Lese- und Schreibrechte auch für OT-Betriebe.
„Gematik trifft“ informiert
Welchen Herausforderungen sich aktuell Ärzte, Psychotherapeuten und medizinisches Fachpersonal stellen müssen und welche Lösungen möglich sind, zeigte die Gematik als Nationale Agentur für Digitale Medizin in ihrer digitalen Veranstaltung „Gematik trifft“ zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und Kassenärztlichen Vereinigungen. Rund 6.000 Teilnehmer wählten sich bei der Liveveranstaltung im Dezember ein, um sich zu informieren.
Nach einer Live-Gesprächsrunde mit Dr. Christoph Weinrich (Leiter Recht, KBV), Dr. Philipp Stachwitz (Leiter Digitalisierung, KBV), Matthias Meierhofer (Vorstandsvorsitzender bvitg e. V.), Gematik-Geschäftsführer Dr. Florian Fuhrmann und ePA-Product-Ownerin Lena Dimde folgten virtuelle Sessions mit verschiedenen Systemherstellern. Hier erhielten die Teilnehmer erstmalig einen konkreten Einblick, wie die ePA in den Praxisalltag integriert werden kann und wie die Medikationsliste in verschiedenen Praxisverwaltungssystemen umgesetzt wird.
„Gemeinschaftsveranstaltungen wie diese setzen neue Maßstäbe in Sachen Transparenz und Zusammenarbeit. Mit unseren Partnern wollen wir so möglichst viele Praxisteams mit Informationen rund um die neue ePA versorgen. Die Vorbereitungen für die Einführung laufen auf Hochtouren – das hat die Veranstaltung gezeigt. Und dass alle Beteiligten an einem Strang ziehen, um im Januar zu starten. Wir bedanken uns bei allen Teilnehmenden und ganz besonders der KBV, den KVen, dem bvitg und den Herstellern für die Unterstützung“, erklärte Fuhrmann.
Dr. Sibylle Steiner, Mitglied des Vorstands der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), forderte zudem Zeit für mehr Testbetriebe, bevor der Roll-out der ePA flächendeckend erfolgen kann: „Die niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen haben einen ersten Einblick in den Stand der Umsetzung einzelner PVS-Anbieter erhalten. Diese Transparenz seitens der Hersteller begrüße ich sehr. Hat sie doch auch gezeigt, dass bei vielen noch einige Aufgaben anstehen, bis deren Systeme so funktionsfähig sind, dass sie im Alltag der Patientenversorgung auch vollumfänglich funktionieren. Es ist noch einmal deutlich geworden, dass der flächendeckende Roll-out der ePA erst nach einer ausreichenden Testung erfolgen kann.“
Die Aufzeichnungen der Veranstaltungen stehen auf der Website der Gematik zur Verfügung.
Die elektronische Patientenakte (ePA) ist ein digitaler Speicherort für Gesundheitsdaten, der es Patienten ermöglicht, ihre medizinischen Informationen zentral und sicher zu verwalten.
Wer bekommt eine ePA?
Seit dem 15. Januar 2025 wird die ePA automatisch für alle gesetzlich Versicherten eingerichtet – ohne Antrag (Opt-Out-Modell). Wer dies nicht möchte, muss aktiv widersprechen.
Vorteile der ePA:
– Schnellere und präzisere Diagnosen dank gebündelter Daten
– Weniger Behandlungsfehler durch vollständige Informationen
– Reduzierung von Papierdokumentation
– Neue Perspektiven für Forschung und KI in der Medizin
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