Vor dem erweiterten Bundesschiedsamt haben sich Vertreter des GKV-Spitzenverbandes, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und elf maßgebliche Reha-Leistungserbringerverbände am 15. Januar auf einen Rahmenvertrag zum Entlassmanagement von stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen geeinigt. Der BIV-OT war nicht an den Verhandlungen beteiligt. Das Schiedsverfahren war notwendig geworden, nachdem sich die Beteiligten nicht auf eine Vertragsklausel zur Prüfung möglicher finanzieller Auswirkungen der Vereinbarung zum Entlassmanagement durch die zuständigen Vertragspartner auf Landesebene nach § 111 Abs. 5 SGB V einigen konnten. Die nun erfolgte Einigung sieht vor, dass die Präambel des Rahmenvertrags um einen Hinweis auf die Verantwortlichkeit der Vertragsparteien der Vergütungsvereinbarungen ergänzt wird. Laut einer Pressemitteilung des Bundesverbandes Geriatrie begrüßte Dirk van den Heuvel, bevollmächtigter Vertreter der Leistungserbringerverbände, den geschlossenen Kompromiss: „Das Gleichgewicht zwischen Aufgabenbeschreibung und Hinweis auf die Verantwortlichkeit für einen angemessenen Vergütungsrahmen für medizinische Rehabilitationsleistungen (…) ist ein wichtiger Schritt, um eine lückenlose medizinische, bzw. pflegerische Versorgung zu gewährleisten.“
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