Eini­gung zum Ent­lass­ma­nage­ment in der sta­tio­nä­ren Reha

Vor dem erweiterten Bundesschiedsamt haben sich Vertreter des GKV-Spitzenverbandes, der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und elf maßgebliche Reha-Leistungserbringerverbände am 15. Januar auf einen Rahmenvertrag zum Entlassmanagement von stationären medizinischen Rehabilitationseinrichtungen geeinigt.

Vor dem erwei­ter­ten Bun­des­schieds­amt haben sich Ver­tre­ter des GKV-Spit­zen­ver­ban­des, der Kas­sen­ärzt­li­chen Bun­des­ver­ei­ni­gung und elf maß­geb­li­che Reha-Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­de am 15. Janu­ar auf einen Rah­men­ver­trag zum Ent­lass­ma­nage­ment von sta­tio­nä­ren medi­zi­ni­schen Reha­bi­li­ta­ti­ons­ein­rich­tun­gen geei­nigt. Der BIV-OT war nicht an den Ver­hand­lun­gen betei­ligt. Das Schieds­ver­fah­ren war not­wen­dig gewor­den, nach­dem sich die Betei­lig­ten nicht auf eine Ver­trags­klau­sel zur Prü­fung mög­li­cher finan­zi­el­ler Aus­wir­kun­gen der Ver­ein­ba­rung zum Ent­lass­ma­nage­ment durch die zustän­di­gen Ver­trags­part­ner auf Lan­des­ebe­ne nach § 111 Abs. 5 SGB V eini­gen konn­ten. Die nun erfolg­te Eini­gung sieht vor, dass die Prä­am­bel des Rah­men­ver­trags um einen Hin­weis auf die Ver­ant­wort­lich­keit der Ver­trags­par­tei­en der Ver­gü­tungs­ver­ein­ba­run­gen ergänzt wird. Laut einer Pres­se­mit­tei­lung des Bun­des­ver­ban­des Ger­ia­trie begrüß­te Dirk van den Heu­vel, bevoll­mäch­tig­ter Ver­tre­ter der Leis­tungs­er­brin­ger­ver­bän­de, den geschlos­se­nen Kom­pro­miss: „Das Gleich­ge­wicht zwi­schen Auf­ga­ben­be­schrei­bung und Hin­weis auf die Ver­ant­wort­lich­keit für einen ange­mes­se­nen Ver­gü­tungs­rah­men für medi­zi­ni­sche Reha­bi­li­ta­ti­ons­leis­tun­gen (…) ist ein wich­ti­ger Schritt, um eine lücken­lo­se medi­zi­ni­sche, bzw. pfle­ge­ri­sche Ver­sor­gung zu gewährleisten.“

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Michael Blatt
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