Auch das E‑Rezept wird zukünftig bei einigen Kostenträgern in der App verfügbar sein. Voraussetzung dafür ist ein Sicherheitsgutachten, das die Einhaltung der in der durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) erstellten Prüfvorschrift festgehaltenen IT-Sicherheitsmaßnahmen bestätigt. Mit der Techniker Krankenkasse (TK) und der Allgemeinen Ortskrankenkasse (AOK) haben die ersten deutschen Krankenkassen davon Gebrauch gemacht. Damit können rund 40 Millionen gesetzlich Versicherte in ihrer Krankenkassen-App ab sofort das E‑Rezept nutzen.
Möglich wurde dies durch das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung des Gesundheitswesens (DigiG), durch das neben der Gematik auch die Krankenkassen das Frontend für das E‑Rezept zur Verfügung stellen dürfen. Zur Umsetzung müssen die Krankenkassen dem BSI ein Sicherheitsgutachten vorlegen, das durch einen externen Prüfer erstellt wurde. BSI-Vizepräsident Dr. Gerhard Schabhüser erklärte: „Patientendaten sind sensible und wertvolle Daten, die gut geschützt werden müssen. Gleichzeitig müssen wir Cybersicherheit so gestalten, dass sichere Produkte von Anwenderinnen und Anwendern angenommen und genutzt werden. So schaffen wir eine sichere Digitalisierung im Rahmen der Cybernation.“
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