Bar­rie­re­freie Aus­stat­tung dient Gleichbehandlung

Wie läuft die Versorgung mit orthopädietechnischen Hilfsmitteln im Strafvollzug ab? Antworten darauf hat die OT-Redaktion bei einem Besuch der JVA Bielefeld-Senne, Deutschlands größter Justizvollzugsanstalt sowie Europas größter offenen Anstalt, gefunden. Im Gespräch mit der OT-Redaktion gibt Dr. Wolfgang Schorn, Pressesprecher der Landesjustizvollzugsdirektion – Referatsleiter Justizvollzugskommunikation, zudem einen Einblick in die Hintergründe zur Barrierefreiheit nordrhein-westfälischer Justizvollzugsanstalten.

OT: Auf wel­cher gesetz­li­chen Grund­la­ge fußt Bar­rie­re­frei­heit in Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten in NRW?

Dr. Wolf­gang Schorn: Die bar­rie­re­freie Aus­stat­tung von Jus­tiz­ge­bäu­den dient der Gleich­be­hand­lung bzw. der Ver­hin­de­rung der Dis­kri­mi­nie­rung von Men­schen mit kör­per­li­chen und geis­ti­gen Ein­schrän­kun­gen. Daher sind bei Neu­bau­ten – im Bereich der Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten auch bei Grund­sa­nie­run­gen – die gesetz­li­chen Vor­ga­ben umzu­set­zen. Als recht­li­che Grund­la­gen die­nen hier u. a. die Nor­men DIN 18040–1 (Bar­rie­re­frei­es Bau­en in öffent­lich zugäng­li­chen Gebäu­den) und die DIN 18040–3 (Bar­rie­re­frei­es Bau­en im öffent­li­chen Ver­kehrs- und Frei­raum). Wei­te­re Anfor­de­run­gen kön­nen u. a. aus Rege­lun­gen zum Brand­schutz oder Arbeits­schutz resul­tie­ren, so dass die­se Auf­zäh­lung nicht abschlie­ßend sein kann.

OT: Wie bar­rie­re­frei sind die Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten in NRW?

Schorn: Auf Grund der stark dif­fe­rie­ren­den Bau­sub­stanz und kon­kre­ter Bege­ben­hei­ten vor Ort ist eine pau­scha­le Aus­sa­ge zur Bar­rie­re­frei­heit von Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten in Nord­rhein-West­fa­len nicht möglich.

OT: Was bedeu­ten die Begrif­fe „bar­rie­re­frei“ und „roll­stuhl­ge­recht“ in Justizvollzugsanstalten?

Schorn: Ein roll­stuhl­ge­rech­ter Haft­raum ist grund­sätz­lich ein Haft­raum, in wel­chem aus­rei­chend Platz für die Nut­zung eines Roll­stuhls besteht und der einen ent­spre­chen­den roll­stuhl­ge­rech­ten Zugang zum Bett sowie zur Sani­tär­ein­rich­tung vor­hält. Außer­dem liegt grund­sätz­lich außer­halb des Haft­raums eine gewis­se Bar­rie­re­frei­heit vor, so dass z. B. durch mobi­le fla­che Ram­pen die für Gefan­ge­ne rele­van­ten Berei­che, wie z. B. Frei­stun­den­hof und Kran­ken­ab­tei­lung, im offe­nen Voll­zug auch bei­spiels­wei­se die Kost­aus­ga­be bzw. der Spei­se­saal, zugäng­lich sind. Ein bar­rie­re­frei­er Haft­raum ori­en­tiert sich dar­über hin­aus an der DIN 18040–1.

OT: Wie vie­le roll­stuhl­ge­rech­te Haft­räu­me gibt es in den Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten in NRW?

Schorn: Ins­ge­samt ste­hen zum Stich­tag 28. Febru­ar 2022 im nord­rhein-west­fä­li­schen Jus­tiz­voll­zug in zwölf Jus­tiz­voll­zugs­ein­rich­tun­gen 35 roll­stuhl­ge­rech­te Haft­plät­ze zur Ver­fü­gung (Ins­ge­samt gibt es in NRW 36 Jus­tiz­voll­zugs­an­stal­ten, Anm. d. Red.).

OT: Ste­hen damit im Ver­gleich zum Bedarf genü­gend roll­stuhl­ge­rech­te Haft­plät­ze zur Verfügung?

Schorn: Ja, die vor­han­de­nen Kapa­zi­tä­ten sind aus­rei­chend und decken den im Jus­tiz­voll­zug vor­han­de­nen Bedarf ab.

Die Fra­gen stell­te Pia Engelbrecht.

 

Lesen Sie hier, wie die Ver­sor­gung mit ortho­pä­die­tech­ni­schen Hilfs­mit­teln in der JVA Bie­le­feld-Sen­ne, Deutsch­lands größ­ter Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt sowie Euro­pas größ­ter offe­ner Anstalt, abläuft.

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