Als Teil der in diesem Jahr schon vorgestellten Digitalisierungsstrategie soll das Gesetz nun dafür sorgen, dass die Digitalisierung des Gesundheitswesens mehr Dynamik erhält. Vor allem die grundsätzliche Einrichtung der elektronischen Patientenakte für alle (ePA) ist das Herzstück des Gesetzes und damit die Einlösung eines Versprechens, das die Bundesregierung in ihrem Koalitionsvertrag gab. Das E‑Rezept soll zum 1. Januar 2024 verbindlicher Standard in der Arzneimittelversorgung und die Nutzung per elektronischer Gesundheitskarte und ePA-App stark vereinfacht werden. Laut dem Referentenentwurf entstehen den Krankenkassen voraussichtlich einmalig Kosten in Höhe von rund 789 Millionen Euro.
Die Reaktionen auf das Gesetz fallen gemischt aus. „Das Digital-Gesetz ist ein wichtiger Push für die elektronische Patientenakte und das E‑Rezept. Entscheidend ist, dass die Änderungen nicht nur auf dem Papier gut klingen, sondern auch zügig Einzug in den Praxisalltag finden. Wir brauchen dringend eine schnelle Umsetzung“, kommentiert beispielsweise Dr. Jens Baas, Vorstandsvorsitzender der Techniker Krankenkasse (TK), den Gesetzentwurf.
„Das Digital-Gesetz schafft für DiGA unpraktikable Hürden ohne wissenschaftliches Fundament“, sagt Dr. Anne Sophie Geier, Geschäftsführerin des Spitzenverbandes Digitale Gesundheitsversorgung e.V. (SVDGV). Und weiter führt sie aus: „Was wir stattdessen brauchen, sind ein patientenzentrierter Verordnungsprozess, mehr Aufklärung und größere Flexibilität bei der Einbindung von Leistungserbringern.“ „Das geplante Gesetz hat das Potenzial, die digitale Transformation des Gesundheitswesens und der Pflege tatsächlich zu beschleunigen und der Digitalisierung endlich den nötigen Schub zu geben. Das gilt besonders für die Weiterentwicklung der elektronischen Patientenakte“, betont Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.
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