Bundesjustizminister Dr. Marco Buschmann erklärt, dass das neue Gesetz ein Erfolg sein kann und als Zwischenschritt zu weiterem Bürokratieabbau dient: „Heute gehen wir den nächsten Schritt bei der Bekämpfung des Bürokratie-Burnout. Mit dem Kabinettsbeschluss zum Bürokratieentlastungsgesetz IV setzen wir einen zentralen Baustein des Meseberger Entlastungspakets um. Dieses Paket entlastet unsere Unternehmen um mehr als 3 Milliarden Euro pro Jahr, allein das BEG IV trägt hierzu fast 1 Milliarde Euro bei. Damit sind die Meseberger Beschlüsse das größte Bürokratieabbauprogramm, das es in Deutschland je gab. Der Bürokratiekostenindex fällt dadurch auf sein Allzeittief. Besonders freue ich mich, dass wir das Entlastungsvolumen des BEG IV im Vergleich zum Referentenentwurf nochmals um mehr als 260 Millionen Euro steigern konnten. Das zeigt: Die Bundesregierung hat verstanden. Das BEG IV darf nur ein nächster, nicht der letzte Schritt sein. Denn Bürokratieabbau ist ein Konjunkturprogramm zum Nulltarif. Wir müssen weitere Gesetze abbauen, vereinfachen und entschlacken – darüber besteht in der Bundesregierung Einigkeit. Klar ist: Bürokratieabbau muss ein Dauerbrenner dieser Legislaturperiode sein.“
Was steht konkret in dem Gesetz drin? Beispielsweise, dass die handels- und steuerrechtlichen Aufbewahrungsfristen für Buchungsbelege wie z. B. Rechnungskopien, Kontoauszüge und Lohn- und Gehaltslisten von bisher zehn auf acht Jahre verkürzt werden sollen. Die Unternehmen könnten die Belege daher früher als bisher entsorgen und sparen dadurch die – teilweise nicht unerheblichen – Aufbewahrungskosten. Außerdem sollen im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) Schriftformerfordernisse zu Textformerfordernissen herabgestuft werden, soweit dies angemessen und sachgerecht ist. Anders als die Schriftform setzt die Textform keine eigenhändige Unterschrift voraus: Beispielsweise reichen auch eine E‑Mail, eine SMS oder eine Messenger-Nachricht aus. Entsprechende Herabstufungen sind unter anderem im Vereinsrecht und im Gesellschaftsrecht geplant. So sollen Vereinsmitglieder ihre Zustimmung zu einem Beschluss, der ohne Mitgliederversammlung gefasst wurde, künftig auch in Textform erklären können. Auch sollen GmbH-Gesellschafter – bei Beschlüssen außerhalb einer Versammlung – ihre Stimme in Textform abgeben können, wenn sämtliche Gesellschafter damit einverstanden sind. Zudem sollen Schriftformerfordernisse im Schuldverschreibungsgesetz sowie im Depotgesetz herabgestuft werden.
Auch Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck begrüßt das Bürokratieentlastungsgesetz IV: „Es ist wichtig, dass das Bürokratieentlastungsgesetz nun auf den Weg gebracht wird. Auch die ressortübergreifende Bürokratieentlastungsverordnung, die aktuell finalisiert wird, sieht weitere Entlastungen für die Wirtschaft vor. Gleichzeitig ist klar, dass wir hier nicht stehen bleiben können, um zu spürbaren Entlastungen zu kommen. Wir müssen das BEG IV daher mit weiteren themenspezifischen Entlastungspaketen ergänzen. Hier setze ich auf eine künftige zweite Säule der Bürokratieentlastung: die stärkere Etablierung und Ausweitung unseres Praxischeck-Instrumentariums unter aktiver Beteiligung aller Ressorts und der Länder. So haben wir u. a. im Solarbereich gezeigt, dass damit spürbare Entlastungen erzielt werden können. Das Instrument werden wir deshalb schrittweise auf weitere, vor allem für den breiten Mittelstand relevante Themen wie die Nachhaltigkeitsberichterstattung, das Beauftragtenwesen oder den Datenschutz ausrollen.“
Die Reaktionen auf den Gesetzentwurf sind dabei durchwachsen. Holger Schwannecke, Generalsekretär des Zentralverbandes des Deutschen Handwerks (ZDH), erklärte zum Beispiel: „Die Bundesregierung schärft beim Bürokratieabbau richtigerweise nach und greift insbesondere beim Nachweisgesetz den Vorschlag des Handwerks für eine weitgehende Abschaffung der Schriftform für Arbeitgeber auf. Die eingeschlagene Richtung stimmt. Die Maßnahmen reichen aber im Ganzen bei Weitem nicht, um Handwerksbetriebe insgesamt und spürbar zu entlasten. Eine noch deutlichere Botschaft des Bürokratieabbaus ist notwendig. Der jüngste Praxis-Workshop des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz zu aktuellen Entlastungsvorschlägen des Handwerks zeigt, dass entsprechendes Potenzial besteht. Nun ist der Bundestag gefordert, Tatkraft und Gestaltungswillen zu beweisen und weitere Entlastungsmaßnahmen zu verabschieden.“
Das Fazit von Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder fällt noch deutlicher aus: „Das Bürokratieentlastungsgesetz wird an der einen oder anderen Stelle den bürokratischen Aufwand für Wirtschaft, Bevölkerung und Verwaltung reduzieren. Es verpasst aber zugleich die Chance für einen echten Befreiungsschlag. So verzichtet die Bundesregierung weiter auf die im Koalitionsvertrag angekündigte Generalklausel bei den Schriftformerfordernissen. Dabei ist der Zwang zu händischer Unterschrift und Papier eines der größten Hemmnisse einer konsequenten Digitalisierung. Das bedeutet zum Beispiel, dass Arbeitgeber bei einer Gehaltserhöhung aufgrund einer neuen Betriebsvereinbarung ihre Beschäftigten weiter schriftlich auf Papier informieren müssen. Und da, wo digitale Unterschriften grundsätzlich akzeptiert werden, werden unnötige technologische Hürden aufgebaut. So ist etwa bei Arbeitsverträgen ausschließlich die sogenannte qualifizierte elektronische Signatur zulässig, was insbesondere kleinere Unternehmen oder Start-ups vor hohe Hürden stellt.“
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