Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung hin­ter Gittern

Vom Innenhof führt eine Rampe zum Eingang. Nur ein Knopfdruck: Die breiten Türen öffnen sich automatisch und geben den Blick frei auf die langen Flure. Es reihen sich Tür an Tür. Hinter einer wohnt Berthold H. (Name von der Redaktion geändert). Sein Bett ist elektrisch verstellbar, der Duschraum weiträumig, mit Sitzgelegenheit und Klingelknopf ausgestattet. Für den 67-Jährigen ein Muss – denn er ist auf einen Rollstuhl angewiesen. Es ist eine Szene, die aus einem Krankenhaus oder Pflegeheim stammen könnte. Doch Berthold H. ist hier nicht nur Patient oder Bewohner, er ist Gefangener und sitzt seit August 2021 in der Justizvollzugsanstalt Bielefeld-Senne, im Hafthaus Ummeln ein.

Laut Grund­ge­setz Art. 3 Abs. 3 darf nie­mand wegen sei­ner Behin­de­rung benach­tei­ligt wer­den. Gilt das auch für den Straf­voll­zug? Wird den Bedürf­nis­sen kör­per­lich ein­ge­schränk­ter Häft­lin­ge Rech­nung getra­gen? Und wie läuft die Ver­sor­gung mit ortho­pä­die­tech­ni­schen Hilfs­mit­teln ab? Ein Besuch in der JVA Bie­le­feld-Sen­ne, Deutsch­lands größ­ter Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt sowie Euro­pas größ­ter offe­ner Anstalt, sowie beim Sani­täts­haus Medi-Pharm in Bie­le­feld-Sen­ne­stadt, des­sen Mitarbeiter:innen die Insas­sen der Haft­an­stalt versorgen.

Anzei­ge

Ein „klei­nes Abbild der Gesellschaft“

Außer-Haus-Besu­che gehö­ren für Jan Can Bay­y­urt, Dipl.-Ing. für Ortho­pä­die- und Reha­tech­nik (IOTR), zum All­tag. Da sind die regel­mä­ßi­gen Besu­che im Gefäng­nis kei­ne Aus­nah­me. Die Abläu­fe haben sich in den mehr als zehn Jah­ren rou­ti­niert. Besteht ortho­pä­die­tech­ni­scher Behand­lungs­be­darf, macht sich Bay­y­urt auf den Weg zur Kran­ken­sta­ti­on der Anstalt und trifft dort auf all­täg­li­che Pro­ble­me. „Ein Gefäng­nis ist ein klei­nes Abbild der Gesell­schaft“, sagt der 41-Jäh­ri­ge. Dem­entspre­chend müs­se auch dort die gan­ze Band­brei­te der Ver­sor­gung abge­deckt wer­den – von Ban­da­gen über Ein­la­gen bis hin zu Pro­the­sen. Ins­be­son­de­re Kom­pres­si­ons­the­ra­pie ist – auf­grund der Dro­gen­ab­hän­gig­keit vie­ler Inhaf­tier­ter und damit ein­her­ge­hen­der Vari­zen – viel­fach gefor­dert. Pro Jahr ver­sor­gen Bay­y­urt und sei­ne Kolleg:innen zwi­schen 50 und 100 Inhaf­tier­te. „Wir sind nie allei­ne mit den Patient:innen. Es ist immer ein Jus­tiz­voll­zugs­be­am­ter oder jemand vom Pfle­ge­dienst dabei“, berich­tet er. Im offe­nen Voll­zug gehe er in der Regel ent­spannt in die Ter­mi­ne, im geschlos­se­nen Voll­zug emp­fin­de er die Atmo­sphä­re hin­ge­gen oft als sehr beklem­mend. „Die Pati­en­ten sind hier anders, oft iso­liert, dro­gen­ab­hän­gig, aggres­siv oder auch aus­län­der­feind­lich.“ Auch aus die­sem Grund trägt der IOTR kein Namens­schild, will mit der Preis­ga­be sei­nes tür­ki­schen Hin­ter­grunds kei­nen Anlass für Kom­men­ta­re oder Über­grif­fe geben. Eine Leh­re aus den ver­gan­ge­nen Jah­ren. Der 41-Jäh­ri­ge erin­nert sich an einen Insas­sen zurück, der von oben bis unten mit rechts­ra­di­ka­len Moti­ven täto­wiert war. „Er frag­te mich nach mei­nem Namen und brach­te dann Sprü­che wie ‚Wenn ich drau­ßen wäre…‘“, berich­tet Bay­y­urt. Er sei ruhig geblie­ben, habe nichts erwi­dert und wei­ter­hin die Kom­pres­si­ons­strümp­fe gemes­sen. Völ­ki­sches Gedan­ken­gut habe auch eine ande­re Pati­en­tin geteilt, die Bay­y­urt und sei­ne Mut­ter, gelern­te Podo­lo­gin, gemein­sam behan­del­ten. „Als wir gin­gen, waren wir bei­de ver­stört und haben der JVA deut­lich gemacht, dass wir sie nicht mehr wei­ter ver­sor­gen wer­den“, sagt er. Im Anschluss an die Ter­mi­ne kann Bay­y­urt immer ein Gespräch mit Ärz­ten oder Pfle­ge­kräf­ten in Anspruch neh­men, sei es, um über medi­zi­ni­sche Ange­le­gen­hei­ten wie mög­li­che anste­cken­de Krank­hei­ten zu spre­chen oder um einen emo­tio­nal belas­ten­den Besuch auf­zu­ar­bei­ten. In den bei­den genann­ten Fäl­len mach­te er von die­ser Mög­lich­keit Gebrauch.

Waf­fen, Dro­gen, Han­dys – Schmug­gel­wa­re ist wohl aus kei­nem Gefäng­nis weg­zu­den­ken, eben­so wenig ein­falls­rei­che Trans­port­we­ge. Bay­y­urt berich­tet von einem Pati­en­ten, der den Pro­the­sen­fuß als Ver­steck nut­zen woll­te. Wäh­rend der Behand­lung habe er den Ver­such unkom­men­tiert gelas­sen und weg­ge­se­hen, im Nach­gang aber den Jus­tiz­voll­zugs­be­am­ten Bescheid gege­ben. „Wir leben eine offe­ne Kom­mu­ni­ka­ti­on“, betont der 41-Jäh­ri­ge. „Wenn wir bei der Ver­sor­gung schar­fe Gegen­stän­de, gif­ti­ge oder alko­hol­hal­ti­ge Flüs­sig­kei­ten wie Des­in­fek­ti­ons­mit­tel oder auch Mate­ria­li­en, die als Fil­ter genutzt wer­den kön­nen, ver­wen­den oder mit­ge­ben wol­len, fra­gen wir im gleich­zei­ti­gen Bei­sein der Pati­en­ten und Pfle­ger nach, ob das mit in die Zel­le darf. Die Insas­sen bas­teln sich alles Mög­li­che zusammen.“

Kei­ne Dis­kus­sio­nen über Kosten

Trotz eini­ger nega­ti­ver Erfah­run­gen macht Bay­y­urt sei­nen Job sehr ger­ne. „Es ist abwechs­lungs­reich, die Zusam­men­ar­beit mit der JVA ist unkom­pli­ziert und fußt auf viel Ver­trau­en“, betont er. Ein Vor­teil zur Arbeit im Sani­täts­haus: kei­ne Ange­hö­ri­gen, die eine Ver­sor­gung zum Teil erschwe­ren, und kei­ne Dis­kus­sio­nen über Kos­ten und Abrech­nung: Das erleich­tert Bay­y­urts All­tag. Medi-Pharm ver­sor­ge die Inhaf­tier­ten wie nor­ma­le Kassenpatient:innen, auch die Kos­ten sei­en die glei­chen. Der Ablauf gestal­te sich in der JVA jedoch unkom­pli­zier­ter als außer­halb. Wel­ches und war­um gera­des die­ses Bau­teil zum Ein­satz kom­men soll, begrün­den Bay­y­urt und sei­ne Kolleg:innen den behan­deln­den Ärz­ten schon, Wider­stand gebe es bei Stan­dard­ver­sor­gun­gen aber sel­ten. Nur bei sehr hohen Kos­ten, wie sie bei­spiels­wei­se bei einer Pro­the­sen­ver­sor­gung anfal­len kön­nen, wer­de ein aus­führ­li­ches Gespräch gesucht. Zudem müs­se kei­ne Geneh­mi­gung der Kran­ken­kas­se abge­war­tet wer­den. Für die Kos­ten der Hilfs­mit­tel­ver­sor­gung kommt das Land Nord­rhein-West­fa­len auf.

Gro­ße Dankbarkeit

Der Groß­teil der Inhaf­tier­ten ist laut Bay­y­urt freund­lich und vor allem dank­bar. Dank­bar dafür, dass tat­säch­lich jemand kommt, der sie betreut. Er weiß, wie sich das Eis schnell bre­chen lässt: Ein simp­les „Hi, wie geht’s“ rei­che meist aus. „Es ist ähn­lich wie beim Fri­seur“, sagt der 41-Jäh­ri­ge nüch­tern, kommt um ein Lächeln aber nicht her­um. Small­talk hei­ße hier z. B. „Wie war das Essen heu­te?“ Meist wür­den die Insas­sen über das Leben außer­halb der JVA reden und über das, was sie vor ihrem Auf­ent­halt gemacht haben. Möch­te ein Pati­ent oder eine Pati­en­tin nicht reden, weiß Bay­y­urt auch, wann es Zeit ist zu schwei­gen. Eine Fra­ge, die sich ver­mut­lich vie­len auf­drän­gen wür­de, ist die, nach dem War­um. Aus wel­chem Grund die Gefan­ge­nen ein­sit­zen, fra­ge er jedoch sel­ten, vie­le wür­den das von selbst erzäh­len – dazu gehö­re auch Mord. Lässt Bay­y­urt das vor­sich­tig oder unsi­cher wer­den? „Nein. Es ist unan­ge­bracht in einer Situa­ti­on, in der jemand medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung benö­tigt, abwei­send zu sein. Wir sind dort, um unse­re Arbeit zu machen.“ Er ist über­zeugt: „Außer­halb von Gefäng­nis­sen gibt es eben­so vie­le schlech­te Men­schen, nur sind die nicht erwischt wor­den.“ Auch im Sani­täts­haus habe er es oft mit her­aus­for­dern­den Patient:innen zu tun, mit psy­chisch belas­te­ten sowie hin und wie­der mit unfreund­li­chen oder sol­chen, die steh­len. „Ich ver­su­che den Inhaf­tier­ten in den 30 Minu­ten der Ver­sor­gung ein gutes Gefühl zu geben. War­um soll­te ich sie bestra­fen? Sie sind schon gestraft genug. Und das ist auch nicht mei­ne Auf­ga­be.“ Ein per­sön­li­ches Ver­hält­nis zwi­schen ihm und den Patient:innen ent­steht nicht. An vie­le Fäl­le habe Bay­y­urt kei­ne gute Erin­ne­rung mehr. Zum Selbst­schutz und weil die Ver­sor­gung meist ein­ma­lig bleibt. Sel­ten gebe es Rekla­ma­ti­ons­be­darf und damit Grund für ein erneu­tes Wie­der­se­hen. Der Groß­teil der Patient:innen kom­me von außer­halb und suche sich nach der Ent­las­sung ein Sani­täts­haus vor Ort. Erst ein Mal habe ein ent­las­se­ner Inhaf­tier­ter den Weg nach Bie­le­feld gefunden.

Bar­rie­re­frei seit 2006

Feed­back erhält Bay­y­urt aus die­sen Grün­den sel­ten. Und auch, weil die Inhaf­tier­ten in der Regel tat­säch­lich zufrie­den sind. Einer, der das weiß, ist Andre­as Jakob. Als Pfle­ge­dienst­lei­ter steht er in direk­tem Kon­takt mit den Patient:innen und die wür­den nicht lang zögern, wenn sie mit der Ver­sor­gung unzu­frie­den wären, berich­tet er. Seit 30 Jah­ren ist er als Kran­ken­pfle­ger in der JVA tätig, vor rund einem Jahr hat er die Lei­tung über­nom­men. „Seit dem Neu­bau 2006 sind wir bar­rie­re­frei“, erzählt der 53-Jäh­ri­ge, wäh­rend er zu einem Rund­gang durch die Räum­lich­kei­ten des Haft­hau­ses Ummeln star­tet. „Die Inhaf­tier­ten sol­len in ihrer Selbst­stän­dig­keit nicht beein­träch­tigt wer­den.“ Jakob deu­tet auf die brei­ten Tür­rah­men, öff­net die Türen per Knopf­druck und ruft den Fahr­stuhl, der eben­falls nicht nur breit, son­dern auch rund­her­um mit Hand­läu­fen aus­ge­stat­tet ist. Vier Haft­räu­me sind roll­stuhl­ge­recht, so auch der von Bert­hold H. Das bedeu­tet: elek­trisch ver­stell­ba­res Kran­ken­bett, direkt ange­glie­der­tes Bad mit höhen­ver­stell­ba­rem Toi­let­ten­sitz sowie eine Not­ruf­an­la­ge, die sich an bei­den Stel­len befin­det. Der Haft­raum sowie das ange­schlos­se­ne Bade­zim­mer sind deut­lich grö­ßer. Das wird klar, als Jakob die Tür hin­ter sich schließt und einen ande­ren Haft­raum auf dem Flur öff­net. In dem weit­aus klei­ne­ren Zim­mer hät­ten Roll­stuhl­fah­rer Schwie­rig­kei­ten. Wei­ter geht es zu den Dusch­räu­men. Der ers­te ist mit einem eben­erdi­gen Bereich zum Duschen sowie einer gro­ßen Bade­wan­ne aus­ge­stat­tet. Der zwei­te ver­fügt über eine Dusche mit Sitzmöglichkeit.

Vier roll­stuhl­ge­rech­te Haft­räu­me, das klingt nicht viel, erst recht nicht im Ver­gleich. Ins­ge­samt ver­fügt das Haft­haus Ummeln über 361 Plät­ze. „Vier sind mit Blick auf die Anfra­gen nicht aus­rei­chend“, sagt Jakob, betont aber auch: „Wir sind eine der weni­gen Anstal­ten, die über­haupt Roll­stuhl­fah­rer auf­neh­men kön­nen. Trotz­dem wäre es wün­schens­wert, wir hät­ten mehr.“ Sowohl das Haft­haus Ummeln als auch das Haft­haus Sen­ne, das über die größ­te Senio­ren­ab­tei­lung Deutsch­lands ver­fügt, sind bar­rie­re­frei gebaut, die 15 Außen­stel­len der JVA in den Krei­sen Bie­le­feld, Güters­loh, Pader­born und Waren­dorf hin­ge­gen nicht. „Es wäre gut, wenn man auch im Frau­en­haus Bar­rie­re­frei­heit schaf­fen könn­te“, fin­det Jakob. Aktu­ell befin­det sich dort eine Roll­stuhl­fah­re­rin, die – da sie sich noch gut, teils auch mit Geh­stüt­ze fort­be­we­gen kann — zurecht­kommt. Ver­stär­kung wünscht sich Jakob für das Haft­haus Sen­ne durch eine exami­nier­te Alten­pfle­ge­rin oder einen Alten­pfle­ger. Im Gegen­satz zu NRW sei das in ande­ren Bun­des­län­dern per Gesetz bereits machbar.

„Ich sehe nicht die Haftstrafe“

Laut Jakob schät­zen die Insas­sen die Bar­rie­re­frei­heit und Ver­sor­gung sehr. „Vie­le ken­nen das nicht. Für sie ist das hier oft die ers­te rich­ti­ge medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung, die sie bekom­men.“ In der Regel betre­ten die Insas­sen die JVA bereits inva­lid. Man­che wür­den sich hän­gen las­sen, ande­re sei­en sehr moti­viert. „Jeder ist selbst­be­stimmt. Wenn jemand sagt ‚Ich will hier auf zwei Bei­nen wie­der raus gehen‘, dann fan­gen wir damit an“, so Jakob. Für man­che Fäl­le ist Krea­ti­vi­tät gefragt. Jakob erin­nert sich an einen Pati­en­ten, einen para­lym­pi­schen Mara­thon­läu­fer, für den ein Roll­stuhl – oder wie er sagt – ein Renn­rad auf Rol­len zur Ver­fü­gung gestellt wur­de. Auch mit schwe­ren Schick­sa­len wer­den die Krankenpfleger:innen regel­mä­ßig kon­fron­tiert. Ein Mann leb­te zuvor auf der Stra­ße. Das Obdach­lo­sen­heim kam auf­grund man­geln­der Bar­rie­re­frei­heit für den Bein­am­pu­tier­ten nicht infra­ge. Sei­ne Pro­the­se wur­de spä­ter gestoh­len und wei­ter­ver­kauft. In der JVA erhält er nun eine neue.

„Ich will nichts ande­res machen“, sagt Andre­as Jakob über sei­nen Beruf und Arbeits­ort. Nach der Aus­bil­dung zum Kran­ken­pfle­ger schloss er eine Aus­bil­dung zum Beam­ten im All­ge­mei­nen Voll­zugs­dienst an. Seit­dem ist sein Arbeits­platz das Gefäng­nis. „Es ist sehr viel­sei­tig. Die Pati­en­ten kom­men mit ganz unter­schied­li­chen Beschwer­den. Die kom­plet­te Sym­pto­ma­tik wird abge­deckt. Das macht es so inter­es­sant.“ Der täg­li­che Umgang mit den Inhaf­tier­ten, ihren Geschich­ten, Taten und den Beweg­grün­den ist dafür für ihn nor­mal. Vor­be­hal­te oder Unsi­cher­hei­ten? Fehl­an­zei­ge. „Ich sehe nicht die Haft­stra­fe, son­dern den Pati­en­ten und das, was er braucht. Und ich sehe nur das Hier und Jetzt und nicht das Mor­gen, wenn er ent­las­sen wird.“

Die all­ge­mein­me­di­zi­ni­sche Ver­sor­gung emp­fin­det Jakob als kom­for­ta­bler als außer­halb der JVA. Die Patient:innen haben theo­re­tisch die Mög­lich­keit täg­lich zum Arzt zu gehen, die War­te­zei­ten sind kurz, die Medi­ka­men­ten­zu­zah­lung ent­fällt. „Wir sind nicht bud­ge­tiert. Wenn der Arzt eine Behand­lung für erfor­der­lich hält, dann machen wir das auch.“ Gewis­se Vor­tei­le haben die Insas­sen also schon, mit Luxus habe das aber nichts zu tun. „Die Vor­aus­set­zun­gen müs­sen gege­ben sein. Auch für die Behand­ler, um ent­spre­chend ver­sor­gen zu kön­nen.“ Der Staat müs­se gewähr­leis­ten, dass den Insas­sen die glei­chen Bedin­gun­gen gebo­ten wer­den, die sie auch außer­halb der JVA vor­fin­den. Das bestä­tigt auch Axel Ber­ger, Pres­se­spre­cher der JVA Bie­le­feld-Sen­ne. „Reso­zia­li­sie­rung ist Teil unse­res Auf­trags und im Straf­voll­zugs­ge­setz ver­an­kert“, sagt er. „Wenn wir uns nicht aus­rei­chend um die Inhaf­tier­ten küm­mern, ist die Gefahr höher, dass sie nach der Ent­las­sung erneut straf­fäl­lig wer­den.“ Gute medi­zi­ni­sche Ver­sor­gung sowie ein siche­res Umfeld und ein Arbeits­platz wür­den zu den ent­schei­den­den Erfolgs­fak­to­ren gehö­ren. Aus die­sem Grund arbei­tet die Anstalt mit dem Sozi­al­dienst zusam­men, der ver­sucht, auch nach der Ent­las­sung eine Ver­sor­gung zu gewährleisten.

Pia Engel­brecht

Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Bielefeld-Senne
Die Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Bie­le­feld-Sen­ne ist eine Anstalt des offe­nen Voll­zugs mit zwei Hafthäu­sern in Bie­le­feld-Sen­ne und Bie­le­feld-Ummeln sowie 15 Außen­stel­len. 2010 wur­de mit der JVA Bie­le­feld-Brack­we­de II, sei­ner­zeit eben­falls offe­ner Voll­zug, fusio­niert. Gemes­sen an der Anzahl der Haft­plät­ze – ins­ge­samt 1569 – ist die JVA Bie­le­feld-Sen­ne die größ­te Jus­tiz­voll­zugs­an­stalt Deutsch­lands sowie größ­te offe­ne Anstalt Euro­pas. Im Gegen­satz zum geschlos­se­nen Voll­zug kön­nen sich Inhaf­tier­te im offe­nen Voll­zug inner­halb der Räum­lich­kei­ten des Gefäng­nis­ses frei bewe­gen und auch außer­halb einer Arbeit nach­ge­hen. Der offe­ne Voll­zug stellt für das Land NRW einen zen­tra­len Eck­pfei­ler im Hin­blick auf Reso­zia­li­sie­rung, also die Wie­der­ein­glie­de­rung der Inhaf­tier­ten in die Gesell­schaft, dar. Das Haft­haus Sen­ne ver­fügt über eine Lebens-älte­ren­ab­tei­lung mit 87 Haft­plät­zen und damit über die größ­te Senio­ren­ab­tei­lung Deutsch­lands – die Ant­wort der JVA auf den demo­gra­fi­schen Wan­del und die damit ein­her­ge­hen­de stei­gen­de Anzahl älte­rer Inhaf­tier­ter. Eben­falls bar­rie­re­frei ist das Haft­haus Ummeln gestal­tet. Dort sind 361 Haft­plät­ze vor­han­den, vier davon sind für Roll­stuhl­fah­rer geeignet. 

 

Dr. Wolf­gang Schorn, Pres­se­spre­cher der Lan­des­jus­tiz­voll­zugs­di­rek­ti­on, gibt im Gespräch mit der OT-Redak­ti­on einen Ein­blick in die Bar­rie­re­frei­heit nord­rhein-west­fä­li­scher Justizvollzugsanstalten.

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