Gemeinsam mit den anderen Partnern des Pilotprojektes testen sie ab sofort die elektronische Verordnung für orthopädische Hilfsmittel – ehemals Muster 16 – vom Kostenvoranschlag bis zur Abrechnung. Darüber hinaus arbeiten die AOKs an der Umsetzung mit.
„Wir wollen gemeinsam mit den bisherigen Partnern des Pilotprojektes den Weg der E‑Verordnung für orthopädische Hilfsmittel gematikkonform und mit Wahlfreiheit für die Versicherten gestalten und erproben“, erklärt Frank Rudolf, Hilfsmittel-Experte des AOK-Bundesverbands. „Gemeinsam können wir die komplexe Digitalisierung der Hilfsmittelverordnung erfolgreich umsetzen und damit die Versorgung unserer 27 Millionen Versicherten langfristig sichern.“
Thomas Münch, Vorstandsmitglied des BIV-OT begrüßt die AOKs im Pilotprojekt E‑Verordung für orthopädische Hilfsmittel: „Die Mitarbeit von Kostenträgern, die insgesamt 37 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland vertreten, ist ein wichtiger Schritt für die Prozessoptimierung. Ziel unseres Projektes war es von Anfang an, den gesamten Prozess von der elektronischen Verordnung des Arztes, über den Versicherten und den Kostenvoranschlag des Leistungserbringers bis hin zur Abrechnung mit dem Kostenträger abzubilden. Dabei setzen wir auf wettbewerbsneutrale, offene und etablierte Standards und schließen keinen aus.“ Schon heute setzen die AOKs auf innovative und digitale Wege. „Gemeinsam werden wir Schnittstellen definieren, bestehende technische Lösungen fit für die digitale Welt von morgen machen und damit einen reibungslosen Übergang von der Papierform zur elektronischen Verordnung ermöglichen“, so Münch.
Nach dem Willen des Gesetzgebers müssen voraussichtlich zum 1. Juli 2027 alle Sanitätshäuser, orthopädie(schuh)technischen Werkstätten, Hörakustiker und Augenoptiker elektronische Verordnungen von Hilfsmitteln verarbeiten können, um die 73 Millionen gesetzlich Versicherten weiterhin zu versorgen. Daher wurde auf Initiative der Gesundheitshandwerke unter zentraler Mitwirkung des BIV-OT das größte deutsche Pilotprojekt für die Einführung der E‑Verordnung für Hilfsmittel aufgesetzt. Das BIV-OT-Pilotprojekt E‑Verordnung für orthopädische Hilfsmittel ist ein Teil des Pilotprojektes.
Partner des Pilotprojektes E‑Verordnung für orthopädische Hilfsmittel sind führende Abrechnungszentren und Softwarehersteller wie AS Abrechnungsstelle für Heil‑, Hilfs- und Pflegeberufe AG, Carelogic GmbH, Noventi Health SE, Opta data Gruppe, Optica Abrechnungszentrum, TopM Software GmbH, auf Leistungserbringerseite Friedrich Georg Streifeneder KG, Jüttner Orthopädie KG, Lettermann GmbH, Mediteam GmbH & Co KG, Münch + Hahn GmbH & Co. KG, Münch OT GmbH & CO KG, Orthopädie- und Rehatechnik Dresden GmbH und Rehateam Betzlbacher OHG Sanitätsfachhandel. Vertreter der Ärzteschaft sind bereits beispielsweise über die „Deutsche Gesellschaft für interprofessionelle Hilfsmittelversorgung e. V. (DGIHV)“ bei der Gestaltung der Prozesse einbezogen. Am Pilotprojekt sind ebenfalls die Leistungserbringergemeinschaften Egroh-Service GmbH, die Rehavital Gesundheitsservice GmbH, die Sanitätshaus Aktuell AG sowie der Verband Versorgungsqualität Homecare e. V. beteiligt.
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