Digitalisierung

Mehr Digi­ta­li­sie­rung für das Gesundheitswesen

Mit dem GeDIG will die Bundesregierung die Digitalisierung im Gesundheitswesen beschleunigen – von der elektronischen Patientenakte bis zur digitalen Kommunikation.

Digi­ta­li­sie­rung: Man­che kön­nen die­ses Schlag­wort gar nicht oft genug hören, ande­re möch­ten sich am liebs­ten die Ohren zuhal­ten. Doch egal, zu wel­chem Lager man gehört, die Digi­ta­li­sie­rung des deut­schen Gesund­heits­we­sens geht Stück für Stück immer wei­ter. Mit­te Juli hat das Bun­des­ka­bi­nett den Ent­wurf eines Geset­zes für Daten und digi­ta­le Inno­va­ti­on im Gesund­heits­we­sen (GeDIG) beschlos­sen. Ziel des Geset­zes ist es, die Mög­lich­kei­ten der Digi­ta­li­sie­rung für Ver­si­cher­te und Leis­tungs­er­brin­ger stär­ker in die Ver­sor­gung zu brin­gen sowie die Mög­lich­kei­ten zur Nut­zung von Gesund­heits­da­ten für For­schung, Inno­va­ti­on und Ver­sor­gung wei­ter zu verbessern.

Nina War­ken, zu die­sem Zeit­punkt noch Gesund­heits­mi­nis­te­rin, sag­te anläss­lich des Beschlus­ses: „Die Zukunft unse­res Gesund­heits­we­sens ist digi­tal und ver­netzt. Die Nut­zung digi­ta­ler Anwen­dun­gen soll sowohl für Leis­tungs­er­brin­ger als auch für Ver­si­cher­te zu einer Selbst­ver­ständ­lich­keit wer­den. Grund­vor­aus­set­zung dafür sind sta­bi­le Sys­te­me und eine elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te, die auch für Per­so­nen ohne Krank­heits­ge­schich­te attrak­tiv ist. Mit dem Gesetz für Daten und digi­ta­le Inno­va­ti­on im Gesund­heits­we­sen schaf­fen wir die dafür not­wen­di­ge Grund­la­ge.“ Der Gesetz­ent­wurf greift ver­ein­bar­te Zie­le aus dem Koali­ti­ons­ver­trag zwi­schen der Uni­on und der SPD sowie der wei­ter­ent­wi­ckel­ten Digi­ta­li­sie­rungs­stra­te­gie für das Gesund­heits­we­sen und die Pfle­ge „Gemein­sam Digi­tal 2026“ auf. Zu den zen­tra­len Schwer­punk­ten zäh­len unter ande­rem eine ein­fach zu nut­zen­de elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te (ePA) mit kon­kre­ten Mehr­wer­ten für Leis­tungs­er­brin­ger und Ver­si­cher­te. Die ePA soll bei­spiels­wei­se um ver­schie­de­ne Anwen­dun­gen ergänzt wer­den, z. B. Voll­text­su­che (ab Anfang 2027), die digi­ta­le Impf­über­sicht mit Erin­ne­rung an bevor­ste­hen­de Schutz­imp­fun­gen (Mit­te 2027) oder Infor­ma­tio­nen zu indi­vi­du­ell geeig­ne­ten kli­ni­schen Studien.

Musik in den Ohren der Leis­tungs­er­brin­ger dürf­te der Vor­schlag sein, die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Leis­tungs­er­brin­gern unter­ein­an­der und mit den Kos­ten­trä­gern kon­se­quent zu digi­ta­li­sie­ren. Zum Ein­satz sol­len anstel­le von Fax und Papier zukünf­tig die siche­ren E‑Mail- und Mes­sen­ger­diens­te KIM und TIM kom­men. Auch kann auf Wunsch des Ver­si­cher­ten die digi­ta­le Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Ver­si­cher­ten und Arzt über einen siche­ren Mes­sen­ger wie etwa TIM ermög­licht werden.

 

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