Politik beschließt Finanzstabilisierungsgesetz

Am heutigen Freitag, 10. Juli, war es erneut so weit. Im Rahmen der dritten Lesung des GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetzes gerieten Regierungskoalition und Opposition hart aneinander. Von „Hohn“ für die Beitragszahler über ein „handwerklich schlecht gemachtes Gesetz“ bis hin zum Vorwurf, „für den Tod Tausender Menschen“ verantwortlich zu sein, reichte die Kritik der Opposition.
Letzterer Vorwurf brachte der AfD einen Ordnungsruf sowie die Drohung von Bundestagspräsidentin Julia Klöckner (CDU) ein, bei weiteren Zwischenrufen während der Redebeiträge die gesamte AfD-Fraktion aus dem Plenarsaal entfernen zu lassen.
Die Regierungsparteien wiederum warfen der Opposition vor, nicht ehrlich zu argumentieren. Dr. Christos Pantazis beispielsweise kreidete Bündnis 90/Die Grünen an, dass deren Vorschlag ein Einsparziel von mehr als 40 Milliarden Euro vorgesehen hätte, sie sich nun aber über die angestrebten Einsparungen von 18 Milliarden Euro beschwerten.
Dass es sich bei dem Gesetz ausdrücklich nicht um ein Reformgesetz handle, betonten Sprecher der Regierungsfraktionen mehrfach. Vielmehr sei es eine „Notbremse“ gegen die ausufernden Kosten des GKV-Systems. Auch Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU), die für ihre Arbeit von der Regierungskoalition gelobt und von der Opposition kritisiert wurde, warb für die Verabschiedung des Gesetzes, um die GKV-Finanzen zu stabilisieren.
Änderungsanträge abgelehnt
Da die Oppositionsparteien eine namentliche Abstimmung beantragt hatten, rief Julia Klöckner die Abgeordneten gegen 10:49 Uhr zur Stimmabgabe auf. Sämtliche Änderungsanträge der Oppositionsparteien wurden auf Empfehlung des Gesundheitsausschusses abgelehnt.
Um 11:12 Uhr wurde die Abstimmung beendet – mit einem positiven Ergebnis für die Ministerin und auch für Bundeskanzler Friedrich Merz, der vor der Sommerpause ein wichtiges Gesetz erfolgreich durch das Parlament gebracht hat. 318 Abgeordnete stimmten für den endgültigen Gesetzentwurf, der binnen der vergangenen fünf Tage noch einige Änderungen erfahren hatte. 284 Abgeordnete stimmten dagegen, vier enthielten sich.
Während im Reichstagsgebäude das Beitragssatzstabilisierungsgesetz vom Bundestag zur Abstimmung gebracht wurde, berieten knapp 1,5 Kilometer entfernt im Bundesrat die Vertreterinnen und Vertreter der Länder ebenfalls über das Gesetz. Möglich machte dies eine Fristverkürzung, durch die der Bundesrat das Gesetz bereits am selben Tag behandeln konnte. Dieser Umstand stieß nicht bei allen Landespolitikerinnen und Landespolitikern auf Zustimmung.
Dennoch sprachen sich zu wenige Ländervertreterinnen und Ländervertreter so deutlich wie Anke Rehlinger aus dem Saarland für die Anrufung des Vermittlungsausschusses durch den Bundesrat aus. Dieser hätte das Gesetz nicht verhindern, aber weitere Änderungen herbeiführen können.
Da diese Option ungenutzt blieb, hat das Gesetz das parlamentarische Verfahren passiert. Für die Hilfsmittelbranche bleibt die aus ihrer Sicht bittere Gewissheit, dass der 3‑Prozent-Abschlag politisch gewollt, bestätigt und nun gesetzlich verankert ist. Nach der Verkündung im Bundesgesetzblatt ist der Weg für das Inkrafttreten des Gesetzes frei.
Erste Reaktionen ließen nicht lange auf sich warten: „Das Beitragssatzstabilisierungsgesetz zur Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) bleibt deutlich hinter dem Notwendigen zurück und lässt die Chance auf spürbare Entlastungen weitgehend ungenutzt”, erklärte Jörg Dittrich, Präsident des Zentralverbands des Deutschen Handwerks, nach Verabschiedung des Gesetzes im Deutschen Bundestag. Die Entlastungsmaßnahmen blieben deutlich hinter den Empfehlungen der Finanzkommission Gesundheit und den berechtigten Erwartungen von Betrieben und Beschäftigten zurück. Das wiege umso schwerer, weil die geplante Rentenreform die Alterssicherung zwar zukunftsfester mache, zugleich aber mit einer kurzfristig deutlichen Beitragssteigerung verbunden sei. Diese Mehrbelastung müsse durch weitere Reformen der Sozialversicherungen ausgeglichen und die Lohnzusatzkosten wieder spürbar gesenkt werden, hieß es in einer Meldung des ZDH.

