OTWorld

Wird Koope­ra­ti­on bestraft?

Die interdisziplinäre Zusammenarbeit stand im Rahmen des Seminars „Interdisziplinarität – wird Kooperation bestraft?“ einmal mehr im Mittelpunkt des Kongresses der OTWorld.
Dabei muss man sich die Fra­ge noch ein­mal auf der Zun­ge zer­ge­hen las­sen: „Wird Koope­ra­ti­on bestraft?“. Die Ant­wort dar­auf ver­such­ten Dr. Mat­thi­as Vogel, Chef­arzt des Zen­trums für Rücken­marks­ver­let­zung an der BG Kli­nik Mur­nau, und die Juris­tin Sabi­ne Knob­loch, Strei­fen­e­der ortho.production GmbH, in ihren jewei­li­gen Vor­trä­gen zu geben und, um es vor­weg zu neh­men: Natür­lich ist Koope­ra­ti­on immer im Sin­ne der ver­sorg­ten Menschen.

Anschau­lich stell­te Dr. Vogel einen Fall dar, in dem die Koope­ra­ti­on unter den Pro­fes­sio­nen nicht geklappt hat­te. Ein 65-jäh­ri­ger Pati­ent wur­de in die Kli­nik in Mur­nau ein­ge­lie­fert, aller­dings ohne sei­nen elek­tri­schen Roll­stuhl, den ihm die Ärz­te knapp ein Jahr zuvor ver­ord­net hat­ten und der auch von den Kos­ten­trä­gern finan­ziert wur­de. Erst auf Nach­fra­ge wur­de der Roll­stuhl aus der Beatmungs-WG, in der der Pati­ent leb­te, nach­ge­lie­fert. Zur gro­ßen Über­ra­schung des Ärz­te­teams war der Roll­stuhl kaum genutzt und so wur­de Ursa­chen­for­schung betrie­ben, war­um dies so ist. Es stell­te sich her­aus, dass zwi­schen Ver­ord­ner und Leis­tungs­er­brin­ger Infor­ma­tio­nen ver­lo­ren­ge­gan­gen waren und gewünsch­te Spe­zi­fi­ka­tio­nen nicht so umge­setzt wur­den, wie ursprüng­lich geplant. So wur­de bei­spiels­wei­se der Antrieb auf die äuße­ren Bedin­gun­gen des Wohn­or­tes des Pati­en­ten ange­passt, die Nut­zung in der Beatmungs-WG dage­gen wur­de durch die­se Ent­schei­dung fast unmöglich.

Dr. Vogel plä­dier­te daher für die Ein­füh­rung von Hilfs­mit­tel-Mana­gern – in der BG-Kli­nik eine erprob­te und für sehr gut befun­den­de Maß­nah­me, die Nach­ah­mer fin­den soll­te. Aus Sicht des Arz­tes wür­den dadurch nicht nur Feh­ler­quel­len besei­tigt und die Effi­zi­enz der Ver­sor­gung gestei­gert, son­dern gleich­zei­tig auch deut­lich Kos­ten auf lan­ge Sicht gespart wer­den, da wei­te­re Kli­nik­auf­ent­hal­te oder lan­ge Reha-Maß­nah­men nicht mehr durch­ge­führt wer­den müss­ten. Außer­dem wür­de der Hilfs­mit­tel-Mana­ger die Kom­mu­ni­ka­ti­on zwi­schen Ver­ord­ner, Leis­tungs­er­brin­ger und Kos­ten­trä­ger koor­di­nie­ren und damit einen Mehr­wert schaffen.

Sabi­ne Knob­loch stell­te in ihrem Vor­trag klar, dass Koope­ra­ti­on sowohl poli­tisch, gesetz­lich, aber auch ver­trag­lich gewollt sei. Sie ergänz­te eine juris­ti­sche Per­spek­ti­ve, erläu­ter­te juris­ti­sche Fall­stri­cke und gab eine Ein­ord­nung der Zusam­men­ar­beit. Vor allem bei der fol­gen­den Dis­kus­si­on war Knob­loch immer wie­der gefor­dert, um die Fra­gen des Ple­nums zu beant­wor­ten. So muss zum Bei­spiel inner­halb von 28 Tagen, nach­dem die Ver­ord­nung ent­ge­gen­ge­nom­men wur­de, der Start der Ver­sor­gung begin­nen – außer es gibt einen Kos­ten­vor­anschlag, der erst noch geprüft wer­den muss.

Des Wei­te­ren kam die Fra­ge auf, ob Leis­tungs­er­brin­ger in einer Kli­nik Mie­te zah­len soll­ten oder gar müs­sen, wenn sie vor Ort Räum­lich­kei­ten zur Ver­sor­gung benut­zen. „Kommt ganz dar­auf an“, lau­te­te die gewohnt vor­sich­tig for­mu­lier­te Ant­wort, die so typisch ist für den Berufs­stand der Juris­ten. Doch Knob­loch wur­de kon­kre­ter anhand eines Bei­spiels: „Wenn ein Sani­täts­haus zwei Mal im Jahr einen Raum benutzt, um dort einen Gips­ab­druck zu machen und 10.000 Euro monat­lich Mie­te ver­langt wer­den wür­den, das wür­de nicht gehen“, wähl­te sie einen beson­ders pla­ka­ti­ven Ver­gleich, ergänz­te aller­dings. „Es ist aber natür­lich so, dass Kli­ni­ken Wirt­schafts­un­ter­neh­men sind und nicht ein­fach Räu­me unge­nutzt las­sen kön­nen.“ Fazit: Eine Mie­te ist mög­lich, aber nicht in jedem Fall nötig.

Hei­ko Cordes

 

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