eVer­ord­nung: Daten­mo­del­le statt Papierberge

Die Grundlagen für die elektronische Hilfsmittelverordnung stehen: Das Pilotprojekt eVerordnung (eVO) für orthopädische Hilfsmittel unter Federführung des Bundesinnungs­verbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) hat seine zentralen Prozesslösungen kurz vor Jahresende 2025 mit allen Interessengruppen und der Nationalen Agentur für Digitale Medizin, Gematik GmbH, geteilt.

War­um gera­de die struk­tu­rier­te Daten­ein­ga­be ent­schei­dend ist und wie sich das Papier­cha­os bei der Abrech­nung lich­ten lässt, erklärt Tho­mas Hundham­mer, Geschäfts­führer des Pro­jekt­part­ners Carelogic.

Herr Hundham­mer, wer ist Carelogic?

Tho­mas Hundham­mer: Care­lo­gic ist auf Soft­ware­lö­sun­gen und Prozess­optimierung im Gesund­heits­we­sen spe­zia­li­siert. Wir hel­fen Leistungs­erbringern im Gesund­heits­we­sen – wie zum Bei­spiel Sani­täts­häu­sern und ortho­pä­die­tech­ni­schen Werk­stät­ten, ihre Pro­zes­se zu ver­schlan­ken, zu beschleu­ni­gen und ska­lier­bar zu machen. Dabei haben wir die Digi­ta­li­sie­rung aller Berei­che im Blick, bis hin zum papier­lo­sen Außen­dienst. Unser Unter­neh­men wur­de 2011 als Spin-off der IT eines gro­ßen Leis­tungs­er­brin­gers in Bay­ern gegründet.

War­um betei­ligt sich Ihr Unter­nehmen am eVO-Pilotprojekt?

Wir sind seit über vier Jah­ren dabei, denn wir wol­len die­sen wich­ti­gen Digi­ta­li­sie­rungs­pro­zess aktiv und an vor­ders­ter Stel­le mit­ge­stal­ten. Das ist unse­re Moti­va­ti­on und des­halb set­zen wir unse­re Kapa­zi­tä­ten dafür ein – ­unent­gelt­lich, genau­so wie die ande­ren Part­ner des Pilotprojekts.

Mir ist das auch per­sön­lich wich­tig, des­halb neh­me ich mich in regel­mäßigen Abstän­den aus dem Tages­ge­schäft von Care­lo­gic her­aus und rich­te mei­nen Fokus auf die eVO-­Fort­ent­wick­lung. Nicht zuletzt macht es Spaß, bei die­sem viel­schich­ti­gen Vor­ha­ben mit­zu­wir­ken und struk­tu­rier­te digi­ta­le Pro­zes­se zu schaffen.

Infor­mie­ren und mitmachen
Updates zum Pilot­pro­jekt eVO für BIV-OT-Mit­glieds­be­trie­be lie­fert der News­let­ter „eVO-Aktu­ell“. Inter­es­sier­te kön­nen sich im Mit­glie­der­be­reich unter dem Menü­punkt News­let­ter anmel­den. Wer sich aktiv betei­li­gen möch­te (zum Bei­spiel Mit­glieds­be­trie­be, Kos­ten­trä­ger oder PVS-Anbie­ter), mel­det sich unter: telematik@biv-ot.org. Die Pro­jekt­lei­tung infor­miert anschlie­ßend über Details. 

 

Was ist in Ihren Augen der Mehr­wert von digi­ta­len, struk­tu­rier­ten Daten für Leistungserbringer?

Zuerst haben wir uns im eVO-Pilo­t­­pro­jekt mit der Ein­ga­be­qua­li­tät der Ver­ord­nungs­da­ten befasst. Bereits hier wird der Mehr­wert digi­ta­ler, struk­tu­rier­ter Daten offen­sicht­lich. ­Bis­her wer­den die­se Anga­ben oft abge­tippt, dabei ent­ste­hen Miss­ver­ständ­nis­se und Feh­ler. Man­che Betrie­be ver­wen­den OCR-Modu­le zum Aus­le­sen (Opti­cal Cha­rac­ter Reco­gni­ti­on: opti­sche Zeichen­erkennung, Anm. d. Red.). Die­se Tech­no­lo­gie ist aber nicht per­fekt. Wel­che Infor­ma­tio­nen wie auf der Ver­ord­nung ste­hen, ist zudem von Arzt­pra­xis zu Arzt­pra­xis ver­schie­den. Doch die Ein­ga­be­qua­li­tät ist enorm wich­tig für alle Fol­ge­pro­zes­se. Aus fal­schen bezie­hungs­wei­se unein­deu­ti­gen Daten zu Beginn ent­ste­hen zwangs­läu­fig Pro­ble­me, die Zeit kos­ten. Wir haben das Daten­mo­dell für die ärzt­li­che Hilfs­mit­tel­ver­ord­nung sinn­voll struk­tu­riert und pas­sen­de Demo-Ein­ga­be­mas­ken gestal­tet. Damit ist schon viel gewonnen.

Wel­che Stel­le im Verordnungs­prozess erweist sich beim Über­gang vom ana­lo­gen Papier­berg zu einer schlan­ken digi­ta­len Alter­na­ti­ve als beson­ders herausfordernd?

Aus Sicht eines ITlers sind die her­kömm­li­chen Abrech­nungs­pro­zes­se das blan­ke Cha­os: Heu­te braucht man dafür eine Rie­sen­ab­la­ge mit Ber­gen von Papier, dar­un­ter Ori­gi­nal­ver­ord­nun­gen sowie per Hand unter­schrie­be­ne Lie­fer­schei­ne und Emp­fangs­be­stä­ti­gun­gen, die für die Abrech­nung in der Regel zwin­gend vor­zu­le­gen sind. Wenn die­ser Papier­berg ver­schwin­det und eine kom­plet­te Pro­zess­ket­te ohne Medi­en­brü­che ent­steht, wird sich der wah­re Gewinn an Trans­pa­renz, Zeit und damit Geld durch die Digi­ta­li­sie­rung zei­gen. Zum Glück denkt man beim Pilot­pro­jekt auch mal um die Ecke, wenn es um die digi­ta­le Abbil­dung die­ser Doku­men­te geht, und ist immer im offe­nen Gespräch mit den Kostenträgern.

Dau­er­ver­ord­nung
Sind zum Ver­brauch bestimm­te Hilfs­mit­tel regel­mä­ßig not­wen­dig – zum Bei­spiel auf­grund einer chro­ni­schen Erkran­kung –, kön­nen Ärz­tin oder Arzt eine Dau­er­ver­ord­nung aus­stel­len. Dies betrifft zum Bei­spiel Inkon­ti­nenz­hilfs­mit­tel oder Sto­ma­ver­sor­gung. Sol­che Dau­er­ver­ord­nun­gen müs­sen im All­ge­mei­nen von der jewei­li­gen gesetz­li­chen Kran­ken­kas­se geneh­migt wer­den und kön­nen in der Regel bis zu ein Jahr gelten. 

 

Wie läuft die Zusam­men­ar­beit mit den Kostenträgern?

Zu den Pro­jekt­part­nern gehö­ren gesetz­li­che Kran­ken­kas­sen und deren Dienst­leis­ter. Deren Ver­tre­ter neh­men die Vor­schlä­ge aus dem Pilot­pro­jekt mit in ihre Run­den, dis­ku­tie­ren dar­über und geben ihr Feed­back. Wir bau­en Matri­zen, die den jewei­li­gen Pro­zess detail­liert beschrei­ben. Dabei wer­den Ver­bes­se­rungs­mög­lich­kei­ten sicht­bar. Wir fra­gen dann zum Bei­spiel: Wel­che Doku­men­te benö­ti­gen die Kran­ken­kas­sen für den jewei­li­gen Vor­gang tat­säch­lich? Wel­che könn­te man ein­spa­ren? In unse­ren gemein­samen Mee­tings haben wir erlebt, dass die Kran­ken­kas­sen zu Ver­än­de­run­gen bereit sind, schlan­ke­ren Ver­fah­rens­wei­sen zustim­men und auf Papier ver­zich­ten wol­len. Wenn sich das künf­tig in den Ver­trä­gen wider­spie­gelt, kann dies zum Leit­bild wer­den. Ver­schie­de­ne kon­kre­te Ansät­ze für eine digi­ta­le Leis­tungs­be­stä­ti­gung wer­den bereits evaluiert.

Damit eine digi­ta­le Alter­na­ti­ve zu hän­disch unter­schrie­be­nen Lie­fer­schei­nen und Emp­fangs­be­stä­ti­gun­gen zum Tra­gen kommt, sind aber Ände­run­gen in den Ver­trä­gen zwi­schen Leis­tungs­er­brin­gern und Kos­ten­trä­gern notwendig?

Bis­her schrei­ben die Ver­trä­ge im All­ge­mei­nen eine Unter­schrift in Schrift­form – also per Hand – vor. Das ist weit weg von dem, was der­zeit schon mach­bar wäre. Man­che Hilfs­mit­tel dür­fen über einen Paket­ver­sen­der gelie­fert wer­den. Dann genügt die Doku­men­tie­rung der Sen­dungs­num­mer, wie es wäh­rend der Coro­na-Pan­de­mie üblich war – sogar ohne Unter­schrift bei der Ent­ge­gen­nah­me des Pakets. Lie­fert ein Leis­tungs­er­brin­ger das Hilfs­mit­tel aller­dings selbst aus – weil er es zum Bei­spiel direkt anpasst –, dann braucht er die hand­schrift­li­che Unter­schrift des Emp­fän­gers auf Papier und muss die­ses natür­lich auf­be­wah­ren. Das passt doch nicht mehr in unse­re digi­ta­le Welt! Ein­zel­ne Kas­sen haben ihre Vor­schrif­ten gelo­ckert, ohne Ansprü­che an qua­li­fi­zier­te elek­tro­ni­sche Signa­tu­ren (QES) zu stel­len, die in der Pra­xis nicht rea­li­sier­bar sind.

Im Vergleich: Der Standardprozess für die Versorgung mit orthopädischen Hilfsmitteln (Grafik 1) und der Sonderprozess einer Dauerversorgung (Grafik 2 und 3). Grafiken [3]: Carelogic/Pilotprojekt eVO für orthopädische Hilfsmittel
Im Ver­gleich: Der Stan­dard­pro­zess für die Ver­sor­gung mit ortho­pä­di­schen Hilfs­mit­teln (Gra­fik 1) und der Son­der­pro­zess einer Dau­er­ver­sor­gung (Gra­fik 2 und 3). Gra­fi­ken [3]: Carelogic/Pilotprojekt eVO für ortho­pä­di­sche Hilfsmittel

In die­sem Jahr soll im Rah­men des eVO-Pilot­pro­jekts die Ab­rechnung mit den Kos­ten­trä­gern ge­testet wer­den (s. OT 1/26). Wie ist Care­logic in die­sen Pro­zess eingebunden?

Im Team mit ande­ren Pro­jekt­part­nern haben wir das Daten­mo­dell ent­wi­ckelt. Dafür waren wir in ver­schie­de­nen Work­shops und Arbeits­grup­pen im per­ma­nen­ten Aus­tausch. Die­se stän­di­ge Kom­mu­ni­ka­ti­on ist wich­tig, denn wir wol­len nie­man­den vor voll­ende­te Tat­sa­chen stel­len, wir müs­sen alle an einem Strang zie­hen. Rund drei Dut­zend Ver­tre­ter von Kas­sen und Kas­sen­dienst­leis­tern sind mehr oder weni­ger ein­ge­bun­den. Beson­ders die AOK Nie­der­sach­sen hat uns gehol­fen, unser Modell fein­zut­unen. Wir haben inzwi­schen außer­dem das Modell für den Ver­sand von Abrech­nungs­da­ten in eine zeit­ge­mä­ße Form überführt.

Was bedeu­tet das?

Die elek­tro­ni­sche Über­mitt­lung von Abrech­nungs­da­ten basiert bis­lang auf der soge­nann­ten Tech­ni­schen Anla­ge 1 des GKV-Spit­zen­ver­ban­des. Nach die­ser Richt­li­nie muss dafür regel­haft das EDI­FACT-For­mat (Elec­tro­nic Data Inter­ch­an­ge for Admi­nis­tra­ti­on, Com­mer­ce and Trans­port, Anm. d. Red.) ver­wen­det wer­den. Das wür­de man heu­te aber nicht mehr so machen, des­halb haben wir das ent­spre­chen­de digi­ta­le Ver­fah­ren in unse­rem Modell an aktu­el­le Stan­dards ange­passt und aus­ge­baut. Wir haben uns für das XML-For­mat (Exten­si­ble Mark­up Lan­guage: uni­ver­sel­le Spra­che für die hier­ar­chi­sche Dar­stel­lung und Spei­che­rung struk­tu­rier­ter Daten, Anm. d. Red.) ent­schie­den, das eine gute Erwei­ter­bar­keit und eine bes­ser nach­voll­zieh­ba­re Hier­ar­chie bie­tet. Wir haben also die Tech­ni­sche Anla­ge von EDIFACT in eine schö­ne XML-Struk­tur über­setzt. Da wird nie­mand etwas ver­mis­sen! Im ­EDIFACT sind vie­le Anga­ben im Frei­text­feld gelan­det, dar­un­ter Track­ing­num­mern bei einem Paket­ver­sand von Hilfs­mit­teln und eben­falls Her­stel­ler­num­mern. Die­se Infor­ma­tio­nen müs­sen dann müh­sam heraus­kopiert wer­den. Wir haben ana­ly­siert, wel­che Daten beson­ders oft im Frei­text­feld auf­tau­chen und dafür struk­tu­rier­te Ein­ga­be­fel­der ein­ge­rich­tet. Wir möch­ten errei­chen, dass das Frei­text­feld nur in Aus­nah­me­fäl­len genutzt wer­den muss. Ziel ist auch hier, die Auto­ma­ti­sie­rung von Fol­ge­pro­zes­sen zu ermög­li­chen. Frei­text ist da immer ungünstig.

Das Pilot­pro­jekt hat sich im ver­gangenen Jahr des Wei­te­ren mit den Son­der­pro­zes­sen wie bei­spiels­wei­se Dau­er­ver­ord­nun­gen befasst und Vor­schlä­ge erar­bei­tet. Wie sehen die Lösungsmöglich­keiten aus – und was ist dar­an eigent­lich so kompliziert?

Im Papier­pro­zess wird bei einer Dau­er­ver­ord­nung das ori­gi­na­le Mus­ter-16-Rezept bei der ers­ten Abrech­nung an die Kran­ken­kas­se geschickt. Bei allen fol­gen­den Ver­sor­gun­gen wird der Abrech­nung eine Kopie die­ses Mus­ter-16-Rezepts bei­gelegt. Das ist bei einer digi­ta­len Ver­ord­nung nicht prak­ti­ka­bel. Unse­re Idee: Bei allen Ver­sor­gun­gen, die auf der ein­deu­ti­gen Refe­renz­num­mer der Dau­er­ver­ord­nung basie­ren, ver­weist die Abrech­nung auf die­ses ori­gi­na­le Rezept. Damit hat der Kos­ten­trä­ger eine ein­heit­li­che Refe­renz und weiß, dass es sich um die­sel­be Ver­ord­nung als Grund­la­ge der Dau­er­ver­sor­gung han­delt. Nach aktu­el­ler Pla­nung kön­nen Kos­ten­trä­ger aus der Branchen­software auch jedes Mal auto­matisiert das Ori­gi­nal­re­zept erhal­ten, ohne dass dies zusätz­li­chen Auf­wand bedeu­tet. Wir haben also gemein­sam tech­nisch funk­tio­nie­ren­de Lösun­gen gefun­den, die wir Ende 2025 mit den Stake­hol­dern wie der Gema­tik geteilt haben.

Die Fra­gen stell­te Cath­rin Günzel.

Wie geht es jetzt weiter?
Es geht Schritt für Schritt wei­ter vor­an. Die Leis­tungs­er­brin­ger ­wägen ab, wel­che Lösun­gen man braucht. Im Ent­wick­lungs-Kern­team und gemein­sam mit den Kas­sen­ver­tre­tern wird dis­ku­tiert, wie sich dies so umset­zen lässt, dass es für alle passt. Mit wei­te­ren Betei­lig­ten wie der Kassen­ärzt­lichen Bun­des­ver­ei­ni­gung (KBV, Anm. d. Red.), die das Rezeptdaten­modell für das elek­tro­ni­sche Rezept (eRe­zept, Anm. d. Red.) ver­ant­wor­tet hat, und dem für den Fach­dienst und die Abrech­nungs­da­ten rele­van­ten GKV-­Spit­zen­ver­band sind die Ver­ant­wort­li­chen des Pilot­pro­jekts eben­so in ­Kon­takt. Ver­schie­de­ne Per­spek­ti­ven und Kom­pe­ten­zen wer­den gehört und abge­gli­chen, für ein opti­ma­les Ergeb­nis wer­den alle ins Boot geholt. 

 

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