Anlässlich des Jahrestags der UN-Behindertenrechtskonvention (UN-BRK) am 13. Dezember macht „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) auf strukturelle Schwächen in der Hilfsmittelversorgung aufmerksam. Die seit 2009 geltende Konvention sei weit davon entfernt, in der Versorgungspraxis vollständig umgesetzt zu sein, betont das Bündnis.
Regionale Unterschiede prägen den Versorgungsalltag
Die erheblichen Unterschiede zwischen Bundesländern, Regionen und einzelnen Kostenträgern führen laut WvD zu ungleichen Versorgungsbedingungen, unterschiedlichen Verfahren und erheblichen Belastungen für Betroffene und Betriebe. Besonders kritisch bewertet das Bündnis die Vielzahl von Einzelverträgen zwischen Leistungserbringern und Kostenträgern. Die Versorgung ersticke unter diesem unübersichtlichen Geflecht und erschwere die Teilhabe von Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind.
Ruf nach einer vereinfachten Vertragslandschaft
Um diese Hürden abzubauen, plädiert WvD dafür, das Vertragswesen und aufwendige Antragsprozesse zu vereinfachen. Ein erster Schritt: ein administrativer Rahmenvertrag. „Gleiche Rechte brauchen gleiche Bedingungen in der Versorgung. Dafür reicht es nicht, Ziele zu formulieren – entscheidend ist die Umsetzung vor Ort“, betonen Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer, Generalsekretäre des Bündnisses. „Wenn die UN-Behindertenrechtskonvention ernst genommen wird, brauchen wir verlässliche, fachlich fundierte und bundesweit einheitliche Rahmenbedingungen für die Hilfsmittelversorgung.“
UN-Prüfung bestätigt kritische Punkte
Das Committee on the Rights of Persons with Disabilities (CRPD) der Vereinten Nationen hatte nach der Staatenprüfung 2023 in seinen „Abschließenden Bemerkungen“ deutliche Defizite in Deutschland festgestellt. Das Gremium bemängelte unter anderem deutliche regionale Unterschiede sowie eine unzureichende Beteiligung von Menschen mit Behinderungen und ihren Organisationen an politischen Prozessen. WvD sieht die Gefahr, dass Regelungen an der Versorgungspraxis vorbei entstehen, wenn zentrale Akteure – etwa Sanitätshäuser, orthopädietechnische Betriebe und Homecare-Anbieter – nicht systematisch eingebunden werden. Das Bündnis fordert deshalb eine verbindliche Beteiligung von Leistungserbringern und ihren Verbänden bei Gesetzgebung und Normsetzung.
WvD kündigt an, sich weiterhin dafür einzusetzen, dass die Ziele der UN-BRK in der Hilfsmittelversorgung konsequenter umgesetzt werden. Menschen, die auf Hilfsmittel angewiesen sind, müssen nach Ansicht des Bündnisses überall in Deutschland die gleichen Rechte und Zugänge erhalten.
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