Mit Blick auf die zukünftige Sicherstellung der wohnortnahen und hochwertigen Hilfsmittelversorgung richtet das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) einen Appell an die Bundespolitik. „Die Sanitätshäuser, Gesundheitshandwerke und Homecare-Dienstleister wollen versorgen – nicht verwalten“, betonen die Generalsekretäre Kirsten Abel und Dr. Henning Schweer. Bürokratische und veraltete Strukturen sowie neue regulatorische Hürden setzten die Versorgung zunehmend unter Druck. Vor diesem Hintergrund legt das Bündnis fünf konkrete Reformvorschläge vor.
- Einheitlicher Rahmenvertrag
WvD kritisiert die Vielzahl unterschiedlicher Verträge zwischen Krankenkassen und Leistungserbringern, die zu hohem Verwaltungsaufwand führe. Ein bundesweit einheitlicher administrativer Rahmenvertrag solle rechtliche und administrative Standards definieren und künftige Verhandlungen auf Preis- und Qualitätsaspekte beschränken. - Beschleunigte TI-Anbindung
Die geplante spätere Einbindung der Hilfsmittelleistungserbringer in die Telematikinfrastruktur (TI) und die elektronische Patientenakte (ePA) bis 2027 lehnt WvD ab. Das Bündnis sieht eine vollständige digitale Vernetzung aller Gesundheitsakteure als notwendig an, um den sektor- und berufsübergreifenden Informationsfluss zu gewährleisten. - Reduktion und Digitalisierung von Dokumentationspflichten
Die Dokumentationspflichten seien in den vergangenen Jahren ohne erkennbaren Mehrwert gestiegen. WvD fordert daher eine Vereinfachung und Digitalisierung, etwa durch Nutzung der einfachen elektronischen Signatur anstelle handschriftlicher Unterschriften. Neue zusätzliche Nachweispflichten lehnt das Bündnis ab. - Vereinfachung der Präqualifizierung
Das bestehende Präqualifizierungsverfahren (PQ) bewertet WvD als zu komplex, kostenintensiv und zeitaufwendig. Das Bündnis plädiert für eine Entschlackung des Verfahrens, insbesondere bei Betriebsbegehungen, sowie für eine Prüfung, ob bestimmte Anforderungen bereits durch vorhandene Berufsqualifikationen abgedeckt sind. - Abschaffung der Nullretaxation bei Formmängeln
WvD wendet sich gegen die vollständige Vergütungskürzung bei kleineren Formmängeln wie fehlenden Datumsangaben. Eine Angleichung an die Regelungen für Apotheken, Vertragsärzte und Krankenhäuser wird gefordert, um die bestehende Ungleichbehandlung zu beenden.
Die neusten Beiträge von Brigitte Siegmund (Alle ansehen)
- WvD fordert Reformen — 2. Dezember 2025
- OT & OST auf gemeinsamer Mission — 2. Dezember 2025
- „Desasterkonferenz“: Einreichungsfrist naht — 2. Dezember 2025


