Es hätte eigentlich schon knapp zwölf Monate zuvor so weit sein sollen, doch durch den Bruch der Ampel-Koalition und die vorgezogenen Neuwahlen rückte das Gesetz „zur Umsetzung der NIS-2-Richtlinie und zur Regelung wesentlicher Grundzüge des Informationssicherheitsmanagements in der Bundesverwaltung“ zunächst wieder auf die gesetzgeberische Warteliste. Am 13. November war es nun so weit: Der Bundestag hat dem Gesetzentwurf zugestimmt und damit die nationale Gesetzgebung zur NIS-2-Richtlinie abgeschlossen.
„Die Umsetzung der europäischen NIS-2-Richtlinie war überfällig. Cyberangriffe bedrohen Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft. Den deutschen Unternehmen ist so zuletzt ein jährlicher Schaden von 202 Milliarden Euro entstanden. Eine wirksame und glaubwürdige Cybersicherheitsarchitektur setzt voraus, dass der Staat selbst höchste Sicherheitsstandards einhält. Es ist nur konsequent und richtig, dass Bundesbehörden künftig denselben Anforderungen beim Risikomanagement unterliegen wie regulierte Unternehmen“, sagt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst, denn die Richtlinie erhöht die Anforderungen an die Cybersicherheit bestimmter Unternehmen sowie der Bundesverwaltung. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) nimmt in beiden Bereichen eine Schlüsselposition ein: Es wird Aufsichtsbehörde für die von der Richtlinie betroffenen Unternehmen. Zudem wird es in der Funktion des Chief Information Security Officer (CISO) zentrale Stelle für die Cybersicherheit der Bundesverwaltung.
„Mit diesem Gesetz hat Deutschland einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zu einer resilienten Cybernation erreicht, denn wir schützen damit einen entscheidenden Teil unserer digitalen Angriffsfläche viel besser als bisher“, bewertet BSI-Präsidentin Claudia Plattner und ergänzt: „Für die von der NIS-2-Regulierung erfassten Unternehmen tun wir bereits jetzt sehr viel mit vielseitigen Beratungs- und Unterstützungsangeboten. Diese werden wir mit Inkrafttreten des Gesetzes erneut ausweiten.“ Gemeint ist damit zum einem ein Starterpaket für Unternehmen sowie virtuelle Kick-off-Seminare, in denen Unternehmen unter anderem Schritt-für-Schritt-Anleitungen für die Betroffenheitsprüfung sowie Registrierungs- und Meldeprozesse erhalten.
Antrag der Grünen
„Deutschland resilient machen – Für einen ganzheitlichen Schutz unserer kritischen Infrastruktur“ lautet der Titel eines Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen, der im Rahmen der Gesetzgebung eingebracht wurde. Darin forderte die Fraktion die Bundesregierung auf, den Entwurf für ein Kritis-Dachgesetz (Kritis steht für kritische Infrastruktur, Anm. d. Red.) vorzulegen, das „einen effektiven und einheitlichen Kritis-Schutz schafft, der die EU-Vorgaben für die physische und digitale Sicherheit vereinheitlicht, Betreiber kritischer Anlagen künftig nur noch durch das Dachgesetz und die dazugehörige Rechtsverordnung bestimmt und Deutschland insbesondere durch das Schaffen von einheitlichen Mindeststandards, Risikoanalysen und ein Störungsmonitoring insgesamt widerstandsfähiger gegen Krisen und Angriffe macht“.
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