Künstliche Intelligenz ist auch schon heute Teil der medizinischen Versorgung. Damit keine doppelte Regulierung im Rahmen der KI-Gesetzgebung und der Europäischen Medizinprodukteverordnung (MDR) entsteht, sprach sich der Bundesverband Medizintechnologie (BVMed) in einer Stellungnahme Ende Oktober an die EU-Kommission dafür aus, beides schon frühzeitig zu harmonisieren. „Ziel muss es sein, Doppelprüfungen zu vermeiden und den Med-Tech-Zugang für Patientinnen und Patienten zu gewährleisten“, so BVMed-Geschäftsführer und Vorstandsmitglied Dr. Marc-Pierre Möll.
Diesen Schritt sei man in Deutschland bereits im Stande zu gehen, erklärte der Medizintechnikverband in einer weiteren Stellungnahme. Im Rahmen des „Gesetzes zur Durchführung der KI-Verordnung“, das die nationale Ergänzung der europäischen KI-Verordnung darstellt, soll eine innovationsfreundliche und bürokratiearme Durchführung der KI-Governance angestrebt werden. Das heißt, dass Doppelregulierungen vermieden werden sollen, indem die bereits bestehenden und etablierten Strukturen der MDR zuständig gemacht werden sollen. „Es besteht dabei die dringende Notwendigkeit, dass dieses Vorgehen sauber und zweifelsfrei im Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung abgebildet wird, sodass in der praktischen Umsetzung keine offenen Fragen der Zuständigkeit bleiben, wodurch es zu Verzögerungen oder Doppelstrukturen kommen könnte“, heißt es in der BVMed-Stellungnahme.
Der Verband spricht sich dafür aus, dass die Zuständigkeiten für Medizinprodukte, die KI-Systeme enthalten, neben dem Gesetz zur Durchführung der KI-Verordnung auch im Medizinprodukterecht-Durchführungsgesetz (MPDG) festgeschrieben werden und fordert die EU auf, zeitnah Lösungen zu finden.
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