Ein zentrales Element ist die Bewilligung von Hilfsmitteln für Kinder sowie für Erwachsene mit geistiger Behinderung oder schweren Mehrfachbehinderungen. Das Bündnis „Wir versorgen Deutschland“ (WvD) sieht darin ein wichtiges Signal zur Entbürokratisierung in der Hilfsmittelversorgung.
„Wir sind froh, dass sich die ehemalige Regierungskoalition in dieser Sache doch noch auf ein gemeinsames Handeln einigen konnte und diese notwendigen und von den Betroffenen lange eingeforderten Erleichterungen nun beschlossen hat“, erklären die WvD-Generalsekretäre Kirsten Abel und Patrick Grunau. Die Maßnahmen würden zu einer erheblichen Entlastung der Betroffenen führen: Lange Bearbeitungszeiten, umfangreiche Begründungsaufwände und häufige Ablehnungen mit langwierigen Widerspruchsverfahren könnten vermieden werden. Laut WvD habe die hohe Anzahl erfolgreicher Widersprüche in der Vergangenheit gezeigt, dass viele Anträge zu Unrecht abgelehnt wurden. „Dieser Zustand ist nun hoffentlich beendet“, so die beiden Generalsekretäre. Auch die Fristverlängerung für die Erstattungsfähigkeit sonstiger Produkte zur Wundbehandlung bis Anfang Dezember 2025 sei zu begrüßen.
„Der Beschluss des ‚Rumpf-GVSG‘ darf jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass die politische Bilanz bei der immer wieder versprochenen Entbürokratisierung im Hilfsmittelbereich für die nun vorzeitig endende Legislaturperiode enttäuschend ist“, so Abel und Grunau weiter. „Es ist nun an einer künftigen Regierungskoalition, hier endlich konkrete Taten folgen zu lassen. Hierzu liegen vonseiten der Hilfsmittelleistungserbringer umfassende Reformvorschläge seit Langem auf dem Tisch, die schnell angegangen werden müssen.“
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