E‑Rezept direkt in der Krankenkassen-App

Viele Krankenkassen bieten ihren Versicherten die Möglichkeit, per einer eigenen App verschiedene Dienstleistungen in Anspruch zu nehmen.

Auch das E‑Rezept wird zukünf­tig bei eini­gen Kos­ten­trä­gern in der App ver­füg­bar sein. Vor­aus­set­zung dafür ist ein Sicher­heits­gut­ach­ten, das die Ein­hal­tung der in der durch das Bun­des­amt für Sicher­heit in der Infor­ma­ti­ons­tech­nik (BSI) erstell­ten Prüf­vor­schrift fest­ge­hal­te­nen IT-Sicher­heits­maß­nah­men bestä­tigt. Mit der Tech­ni­ker Kran­ken­kas­se (TK) und der All­ge­mei­nen Orts­kran­ken­kas­se (AOK) haben die ers­ten deut­schen Kran­ken­kas­sen davon Gebrauch gemacht. Damit kön­nen rund 40 Mil­lio­nen gesetz­lich Ver­si­cher­te in ihrer Kran­ken­kas­sen-App ab sofort das E‑Rezept nutzen.

Mög­lich wur­de dies durch das Gesetz zur Beschleu­ni­gung der Digi­ta­li­sie­rung des Gesund­heits­we­sens (DigiG), durch das neben der Gema­tik auch die Kran­ken­kas­sen das Front­end für das E‑Rezept zur Ver­fü­gung stel­len dür­fen. Zur Umset­zung müs­sen die Kran­ken­kas­sen dem BSI ein Sicher­heits­gut­ach­ten vor­le­gen, das durch einen exter­nen Prü­fer erstellt wur­de. BSI-Vize­prä­si­dent Dr. Ger­hard Schab­hü­ser erklär­te: „Pati­en­ten­da­ten sind sen­si­ble und wert­vol­le Daten, die gut geschützt wer­den müs­sen. Gleich­zei­tig müs­sen wir Cyber­si­cher­heit so gestal­ten, dass siche­re Pro­duk­te von Anwen­de­rin­nen und Anwen­dern ange­nom­men und genutzt wer­den. So schaf­fen wir eine siche­re Digi­ta­li­sie­rung im Rah­men der Cybernation.“

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