Warum werden diese Karten gebraucht? Hintergrund ist, dass im digitalen Raum eine Identifikation stattfinden muss, damit klar ist, wer überhaupt berechtigt ist, die sensiblen Gesundheitsdaten zu senden und zu empfangen. Wenn diese bestätigt ist und die technischen Voraussetzungen erfüllt sind sowie die formalen Rahmenbedingungen – wie Berechtigungen zum Zugriff auf Anwendungen – passen, steht einer TI-Nutzung nichts mehr im Wege. Schritt für Schritt wird im Folgenden gezeigt, wie Betriebe ihre Karten, genauer gesagt ihren elektronischen Berufsausweis (eBA) und ihre Institutskarte (SMC‑B) erhalten.
Was ist der elektronische Berufsausweis?
Der elektronische Berufsausweis (eBA) ist eine Chipkarte im Scheckkartenformat, die für die Authentifizierung und elektronische Signaturen der Gesundheitshandwerke in der Telematikinfrastruktur (TI) genutzt wird. Der eBA enthält wichtige personenbezogene Daten wie den vollständigen Namen, die Berufsgruppe und die Telematik-ID, eine eindeutige Nummer, die der berechtigten Person in der TI zugewiesen ist.
Wie beantrage ich den eBA?
Gute Nachrichten für alle Betriebe, die in der Handwerksrolle eingetragen sind: Wer einen elektronischen Berufsausweis beantragen möchte, der kann dies weitestgehend digital erledigen. Anlaufstelle für die Betriebe ist die zuständige Handwerkskammer. Die Beantragung erfolgt ausschließlich dort. Auf der Website der jeweiligen Handwerkskammer wird es ein Online-Antragsportal im geschützten Mitgliederbereich geben. „Wer den Antrag stellt, der soll vor möglichst wenig Hürden gestellt werden. Deswegen werden beispielsweise bei dem Antrag die in der Handwerksrolle eingetragenen Daten bereits automatisch ergänzt und müssen nur noch einmal überprüft werden. Das spart Zeit und senkt die bürokratische Hürde beim Beantragen des eBA“, erklärt Christian Holtz, Projektleiter Digitalisierung beim Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH).
Die Handwerkskammer prüft den Antrag anschließend. Sollten alle Angaben passen, dann wird dem Antragsteller eine Vorgangsnummer zugeschickt, mit der er seine physische Karte bestellen kann. Mit der Vorgangsnummer kann der Antragsteller zwischen unterschiedlichen Dienstleistern wählen, wo er die Karte bestellt. Bei diesem Dienstleister handelt es sich um einen sogenannten qualifizierten Vertrauensdienstanbieter. Wenn dieser die Bestellung bestätigt, folgt der einzige Schritt, bei dem der Antragsteller theoretisch einen größeren Aufwand haben könnte. Denn via Post-Ident-Verfahren muss die physische Identität bestätigt werden. Das kann in einer von 8.500 Poststellen erfolgen oder per eID – elektronischer Identität. Bei letztgenanntem Verfahren kann zum Beispiel mit einem NFC-fähigen Smartphone (NFC steht für Near Field Communication, dt. Nahfeldkommunikation. Dabei handelt sich um eine Übertragungsmethode zum kontaktlosen Austausch von Daten per elektromagnetischer Induktion. Anm. d. Red.) und einem freigeschalteten Personalausweis die Identität binnen zwei Minuten bestätigt werden.
Nach erfolgreichem Durchlaufen des Post-Ident-Verfahrens werden Karte und PIN separat per Post an den bzw. die Antragsteller:in versandt.
Der eBA ist für eine Dauer von fünf Jahren gültig. Vor Ablauf dieser Frist sollte rechtzeitig ein Folgeantrag gestellt werden, um den nahtlosen Zugang zu den TI-Anwendungen sicherzustellen.
Wer kann den eBA beantragen?
Antragsberechtigt sind Personen, die eine berufliche Qualifizierung zur Ausübung eines Gesundheitshandwerks gemäß der Nummern 33 bis 37 der Anlage A zur Handwerksordnung nachweisen können. Der Nachweis erfolgt durch die Eintragung in die Handwerksrolle als qualifizierte Inhaberin oder qualifizierter Inhaber oder als qualifizierte Betriebsleiterin oder qualifizierter Betriebsleiter eines entsprechenden Betriebs.
Die Rolle der Security Module Card Typ B (SMC‑B)
Die SMC‑B ist ein Betriebsausweis, der die technische Teilnahme an der TI ermöglicht und zur Authentifizierung eines Betriebs als berechtigter TI-Nutzer dient. Erst nach erfolgreicher Authentifizierung kann der Konnektor eine Verbindung zur TI aufbauen.
Die Beantragung der SMC‑B erfolgt wie beim eBA über die Handwerkskammern. Voraussetzung für die Beantragung ist ein bereits gültiger eBA, der im beantragenden Betrieb vorhanden ist. Die notwendige PIN wird separat zur Karte per Post verschickt.
Verwendungszweck der Karten
Der eBA ist einerseits Voraussetzung für die Beantragung der SMC‑B und dient andererseits als digitale Unterschrift und zur persönlichen Verschlüsselung.
Um grundsätzlich auf die Fachdienste der TI zugreifen zu können, ist ein Anschluss an die TI erforderlich, der mithilfe der SMC‑B erfolgt. Bereits zum 1. Januar 2026 müssen alle Betriebe an die Telematikinfrastruktur angeschlossen sein. Die wichtigsten Anwendungen für die Branche sind das Einlesen der elektronischen Gesundheitskarte (eGK), die Nutzung von KIM und TIM – die schon ab diesem Jahr nutzbar sind – und spätestens ab dem 1. Juli 2027 der Abruf der E‑Verordnung, wenn deren verpflichtende Einführung beginnt.
Verfügbarkeit und Kosten
Die Ausgabe des eBA und der SMC‑B beginnt im Herbst 2024, zunächst durch die drei Pilotkammern Dortmund, Düsseldorf und Rheinhessen (Mainz). Aktuell ist noch nicht klar, wie hoch die Kostenerstattung für die Refinanzierung der TI-Kosten durch den GKV-Spitzenverband ausfällt. Im Mai 2024 wurden die Verhandlungen des GKV-Spitzenverbandes mit allen HiMi-Verbänden über die TI-Finanzierung vertagt. Auch mit den anderen sogenannten „maßgeblichen Spitzenverbänden der Leistungserbringer“, z. B. der Augenoptik oder Hörakustik finden derzeit keine Verhandlungen statt (lediglich der Verband Deutscher Zahntechniker-Innungen (VDZI) hat die Verhandlung zur Refinanzierungsvereinbarung erfolgreich abgeschlossen). Dagegen hat der BIV-OT deutlich Widerspruch eingelegt und sich mit einem entsprechenden Schreiben an den GKV-SV gewandt. Die Begründung der Krankenkassen für die zeitliche Verzögerung sei weder tragfähig noch zielführend, wenn ein reibungsloser Anschluss an die Telematikinfrastruktur zum Ende der gesetzlichen Frist (1. Januar 2026) erreicht werden soll, heißt es in dem Schreiben. Bereits heute müssen Betriebe auf Fachanwendungen wie KIM zugreifen können, um mit Ärzt:innen datenschutzkonform innerhalb der TI kommunizieren zu können.
SMC‑B (Security Module Card Typ B): Ein Betriebsausweis, der die technische Teilnahme an der Telematikinfrastruktur (TI) ermöglicht und zur Authentifizierung eines Betriebs als berechtigter TI-Nutzer dient.
eBA (elektronischer Berufsausweis): Eine personenbezogene Chipkarte zur persönlichen Authentifizierung und elektronischen Signatur von TI-Anwendungen im Gesundheitswesen.
Telematikinfrastruktur (TI): Ein digitales Netzwerk, das alle Beteiligten des Gesundheitswesens miteinander vernetzt und den sicheren Austausch von medizinischen Daten ermöglicht.
Konnektor: Eine Hardwarekomponente, die die IT-Systeme eines Betriebs über das Internet via VPN-Verbindung mit der TI verbindet.
Kommunikation im Medizinwesen (KIM) und Telematik-Infrastruktur-Messenger (TIM): Anwendungen zur verschlüsselten Kommunikation zwischen Leistungserbringern, analog zu E‑Mail (KIM) oder Kurznachrichten (TIM), wobei TIM auch die Kommunikation mit Versicherten ermöglichen wird.
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