Hintergrund sei, dass im Rahmen der Entbürokratisierung die Präqualifizierung für Apotheken überflüssig sei, da durch Betriebserlaubniserteilung für Apotheken durch die jeweils zuständigen Behörden die Apotheken viele Forderung bereits erfüllen würden. Dieser Begründung scheinen der Gesundheitsausschuss sowie der Wirtschaftsausschuss des Bundesrates zu folgen. Denn in der Empfehlung der Ausschüsse an den Bundesrat vom 28. April im Rahmen des Arzneimittel-Lieferengpassbekämpfungs- und Versorgungsverbesserungsgesetz (ALBVVG) wird eine Anpassung der rechtlichen Vorgaben vorgeschlagen, die eine Präqualifizierung für Apotheken überflüssig macht. Damit soll die Abgabe von „apothekenüblichen Hilfsmitteln“ erleichtert werden. In dem Gesetzestext werden diese Hilfsmittel wie folgt beschrieben: „Apothekenübliche Hilfsmittel sind Hilfsmittel, für die keine handwerkliche Zurichtung erforderlich ist und die insbesondere der Applikation von Arzneimitteln oder der Unterstützung der Arzneimitteltherapie sowie der Inkontinenz- oder der Diabetiker- oder der Palliativversorgung dienen.“
Entfällt die Präqualifizierung für Apotheken?
Der Gesundheitsausschuss des Bundesrates empfiehlt, die Präqualifizierung für Apotheken abzuschaffen. Foto: Bundesrat