Ent­fällt die Prä­qua­li­fi­zie­rung für Apotheken?

Auf dem Deutschen Apothekertag im September 2022 in München formulierten die entsendeten Apotheker:innen auf Antrag der Apothekerkammern des Saarlandes, Bremen, Berlin und Mecklenburg-Vorpommern sowie der Landesapothekerkammern Brandenburg und Thüringen und der Sächsischen Landesapothekerkammer eine Forderung in Richtung Politik, dass die Präqualifizierung für Hilfsmittel für Apotheken abgeschafft werden soll.

Hin­ter­grund sei, dass im Rah­men der Ent­bü­ro­kra­ti­sie­rung die Prä­qua­li­fi­zie­rung für Apo­the­ken über­flüs­sig sei, da durch Betriebs­er­laub­nis­er­tei­lung für Apo­the­ken durch die jeweils zustän­di­gen Behör­den die Apo­the­ken vie­le For­de­rung bereits erfül­len wür­den. Die­ser Begrün­dung schei­nen der Gesund­heits­aus­schuss sowie der Wirt­schafts­aus­schuss des Bun­des­ra­tes zu fol­gen. Denn in der Emp­feh­lung der Aus­schüs­se an den Bun­des­rat vom 28. April im Rah­men des Arz­nei­mit­tel-Lie­fer­eng­pass­be­kämp­fungs- und Ver­sor­gungs­ver­bes­se­rungs­ge­setz (ALBVVG) wird eine Anpas­sung der recht­li­chen Vor­ga­ben vor­ge­schla­gen, die eine Prä­qua­li­fi­zie­rung für Apo­the­ken über­flüs­sig macht. Damit soll die Abga­be von „apo­the­ken­üb­li­chen Hilfs­mit­teln“ erleich­tert wer­den. In dem Geset­zes­text wer­den die­se Hilfs­mit­tel wie folgt beschrie­ben: „Apo­the­ken­üb­li­che Hilfs­mit­tel sind Hilfs­mit­tel, für die kei­ne hand­werk­li­che Zurich­tung erfor­der­lich ist und die ins­be­son­de­re der Appli­ka­ti­on von Arz­nei­mit­teln oder der Unter­stüt­zung der Arz­nei­mit­tel­the­ra­pie sowie der Inkon­ti­nenz- oder der Dia­be­ti­ker- oder der Pal­lia­tiv­ver­sor­gung dienen.“

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