Insgesamt wurden bis Ende September 2022 rund 164.000 DiGA in Anspruch genommen – was einer durchschnittlichen Versorgung zwischen 10.000 und 12.000 Anwendungen pro Monat entspricht. „Mit viel Vorschusslorbeeren sind DiGA in die Versorgung gestartet. Aber den Erwartungen sind sie bisher nicht gerecht geworden. Die Gesundheits-Apps stecken auch nach über zwei Jahren noch in den Kinderschuhen. Dabei sehen wir durchaus großes Potenzial, wie DiGA die Patientinnen und Patienten beim Erkennen oder Überwachen von Krankheiten unterstützen können“, erklärt Stefanie Stoff-Ahnis, Vorstand beim GKV-Spitzenverband. Kritik gibt es vom Spitzenverband aber nicht nur für die zögerliche Verbreitung der DiGA, sondern auch an zentralen Punkten, wie die vorläufige Aufnahme von Anwendungen in das DiGA-Verzeichnis trotz fehlender Evidenz oder der im ersten Jahr vom Hersteller frei festlegbare Preis.
„Die unverändert hohe Quote von DiGA auf Probe zeigt aber, dass oftmals noch offenbleibt, was die Angebote wirklich bringen. Trotz dieser unklaren Evidenzlagerufen die herstellenden Unternehmen beliebig hohe Preise auf und der gesetzlichen Krankenversicherung sind im ersten Jahr bei dieser Preisspirale nach oben die Hände gebunden. Hier sollte der Gesetzgeber schleunigst einen Riegel vorschieben. Die Krankenkassen sollen eine gute Versorgung der Patientinnen und Patienten sichern und keine Wirtschaftsförderung mit Beitragsgeldern betreiben“, so Stoff-Ahnis. Eine zentrale Forderung des Spitzenverbandes lautet daher, dass das Gebot der Wirtschaftlichkeit gewahrt bleiben solle, indem die verhandelten Preise vom ersten Tag der Aufnahme in die Regelversorgung gelten. Das Preisspektrum reiche laut GKV-Spitzenverband dabei von 119 Euro für eine Einmallizenz bis zu 952 Euro für 90 Tage. Weiterhin sollen ausschließlich DiGA mit einem klaren medizinischen Nutzen für die Patient:innen aufgenommen werden. Außerdem bedarf es einer Harmonisierung der Rahmenbedingungen für DiGA mit anderen GKV-Leistungsbereichen, indem die Leistungserbringenden und der GKV-Spitzenverband in den Zulassungsprozess mit einbezogen werden.