Auch wenn die verpflichtende Anbindung an die Telematikinfrastruktur (TI) für Hilfsmittelleistungserbringer nun erst 2027 auf dem Programm steht: Wer bis dahin wartet, riskiert einen Anschlussstau und womöglich Verzögerungen. Welche Vorbereitungen im Vorfeld getroffen werden sollten und wo die größten Stolpersteine liegen, erklärt Stephan Losse im OT-Gespräch. Der Geschäftsführer der Curenect GmbH kennt die Hürden aus der Praxis, denn sein Unternehmen hat seit 2019 schon zahlreiche Leistungserbringer aus anderen Bereichen an die TI angebunden.
Herr Losse, bitte stellen Sie Curenect kurz vor.
Stephan Losse: Curenect ist ein IT-Unternehmen und unterstützt die digitale Transformation im Gesundheitswesen. Seit unserer Gründung 2019 liegt unser Schwerpunkt auf der technischen Anbindung von Leistungserbringern an die Telematikinfrastruktur. Wir sind Teil der Opta-Data-Gruppe, die auch Partner des Pilotprojekts eVerordnung (eVO) für orthopädische Hilfsmittel unter Federführung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) ist. Seit unserer Fusion mit dem Darmstädter TI-Spezialisten „SL.IS Services“ im vergangenen Jahr können wir das gesamte Leistungsspektrum der TI-Anbindung aus einer Hand anbieten, von der Bestellung der Komponenten über die Kartenbeantragung bis zum kompletten TI-Anschluss.
Sicherer Austausch im Gesundheitswesen
Die Telematikinfrastruktur (TI) ist ein geschlossenes Netzwerk, das alle Akteure des Gesundheitswesens miteinander verbindet. Sie ermöglicht den sicheren, sektoren- und systemübergreifenden Austausch von Gesundheitsdaten. Über die TI werden Anwendungen wie das E‑Rezept für Arzneimittel, die elektronische Patientenakte (ePA), das Versichertenstammdaten-Management und künftig die elektronische Verordnung (eVO) für Hilfsmittel abgewickelt. Der Zugang zur TI ist registrierten Nutzern vorbehalten. Dies können Personen oder Institutionen sein.
Grafik: Curenect
Aus welchen Bereichen kommen die Leistungserbringer, für die Sie bisher tätig waren und sind?
Zu Beginn waren es vor allem Apotheken und Psychotherapeuten, mittlerweile liegt unser Fokus auf Heilmittelerbringern und Pflegebetrieben. Wir betreuen die gesamten Kunden der Opta-Data-Gruppe bundesweit und darüber hinaus weitere Kooperationspartner, die uns als TI-Anschlussanbieter gewählt haben. Unsere Auftragsbücher sind voll.
Gehören auch Hilfsmittelleistungserbringer zu Ihren Kunden?
Ja, in diesem Bereich läuft der Bedarf jetzt langsam an. Die Verschiebung der Anschlusspflicht auf 2027 hat uns geärgert, denn wir hatten uns vorbereitet, extra Personal eingestellt und Hardware eingekauft. Und nun diese lange Verzögerung!
Welche Erfahrungen haben Sie bei der TI-Anbindung zum Beispiel von Apotheken gemacht, auch mit Blick auf die verschiedenen Softwaresysteme in den Häusern?
Die Erfahrungen sind sehr gemischt. Einerseits ist die technische Infrastruktur der TI inzwischen deutlich stabiler geworden. Die TI läuft immer zuverlässiger. Andererseits machen uns die unterschiedliche Benutzerführung der verschiedenen Branchensoftware- und Praxisverwaltungssysteme in den Betrieben sowie die regulatorischen Anforderungen das Leben schwer. Der Beantragungsprozess für die Berechtigungskarten für den Zugang zur TI ist ziemlich unübersichtlich. Unterläuft beim Ausfüllen der Formularfelder ein Formfehler, wird nicht aktiv darüber informiert, dass man Materialien nachreichen muss. Da muss man selber immer wieder online nachschauen. Zumindest ist das bislang so. Leistungserbringer brauchen oft drei bis sechs Monate, bis sie ihre Ausweise in der Hand halten. Deshalb bieten wir zum Beispiel eine enge Unterstützung und Begleitung an und nehmen die Betriebe wirklich an die Hand.
Übersicht der Gematik über Produkte, Dienste und Anbieter, die für den Online-Produktivbetrieb (OPB) der TI zugelassen sind bzw. waren, darunter TI-Gateway-Anbieter und KIM-Anbieter. Unter dem OPB versteht man den regulären Betriebszustand der TI, auf dessen Basis die digitalen Gesundheitsanwendungen wie das E‑Rezept für Arzneimittel oder der Kommunikationsdienst KIM flächendeckend und verbindlich genutzt werden können. Dabei dürfen nur zugelassene Komponenten verwendet werden, die eine datenschutzkonforme und sichere Kommunikation im System gewährleisten. Weitere Informationen
Die Berechtigungskarten sollten also rechtzeitig beantragt werden?
Da sollte man nicht erst kurz vor knapp loslegen! Natürlich kommt im Hilfsmittelbereich erschwerend hinzu, dass die Institutionskarte SMC‑B bisher nicht flächendeckend beantragt werden kann. Diese Security Module Card Typ‑B ist sozusagen der Schlüssel zur TI und die Ausgabe funktioniert erst in wenigen Regionen. Beim elektronischen Berufsausweis (eBA) ist die Lage aus meiner Sicht unklar, denn er soll für die Hilfsmittelleistungserbringer nicht verpflichtend sein. Das heißt, sie müssten ihn aus eigener Tasche zahlen. Aber vielleicht ändert sich das noch. Auf jeden Fall kann ich jedem Betrieb nur raten: Informiert euch, wann es losgeht, kümmert euch. Wer in einer der Pilotregionen für die Kartenausgabe sitzt, sollte diese Möglichkeit auf jeden Fall nutzen.

Was läuft denn richtig gut bei der Anbindung an die TI?
Positiv ist, dass es einen standardisierten Zertifizierungsprozess gibt und die Gematik, die Nationale Agentur für Digitale Medizin, alles sehr sauber steuert. Was dort definiert ist, daran wird sich auch gehalten. Das schafft Planungssicherheit. Außerdem wächst die Akzeptanz bei Leistungserbringern und Patienten durch Anwendungen wie das E‑Rezept, das inzwischen im Versorgungsalltag angekommen ist, sowie durch die künftig eingeführte elektronische Verordnung. Die Einführung neuer Technologien wie dem TI-Gateway als Teil der TI 2.0 erleichtert außerdem die Anbindung und die Administration. Die Wartungsanforderungen werden deutlich einfacher. So brauchte man am Anfang noch einen spezialisierten Hardwarerouter, den Einboxkonnektor, um die Praxen und Apotheken mit der TI zu verbinden. Das bedeutete mehr Wartung und eine komplexere Sicherheitsarchitektur. Nun läuft das alles über Software, das cloudbasierte TI-Gateway eliminiert diese physische Box. In Zukunft wird das Kartenterminal ebenfalls einer virtuellen Lösung Platz machen.
Und was läuft schlecht?
Wie bereits angedeutet, sind die Frist- und Terminverschiebungen grundsätzlich problematisch. Sie sind teils geschäftskritisch für die Teilnehmer am TI-Markt, die sich wie wir auf 2026 vorbereitet haben. Zumindest sind sie ärgerlich. Das bringt auch bei den Bürgern das Vertrauen in die Digitalisierung ins Wanken, wenn alles immer wieder ausgebremst wird. Wie erwähnt, sehe ich im Kartenbeantragungsprozess noch Luft nach oben.
Was bedeutet das für orthopädietechnische (OT-)Betriebe und Sanitätshäuser? Wie bereiten sie sich am besten auf die Anbindung vor?
Die Betriebe sollten rechtzeitig ihre SMC-B-Karten bestellen und gegebenenfalls den eBA beantragen. Außerdem ist eine strukturierte Bestandsaufnahme der eigenen IT-Infrastruktur und der organisatorischen Prozesse wichtig. Somit kann man rechtzeitig mit dem Softwareanbieter in Kontakt treten, dessen Produkte wie zum Beispiel ERP-(Enterprise-Resource-Planning-) bzw. Warenwirtschaftssysteme im Betrieb im Einsatz sind, und das Personal entsprechend schulen.
Für verschiedene Leistungserbringer im Gesundheitswesen gibt es bereits Refinanzierungsmodelle für den TI-Anschluss. Die jeweilige monatliche Pauschale wird jährlich angepasst und ist rückwirkend ab dem 1. Juli 2023 gültig (zwischen GKV-Spitzenverband und Verbänden der Leistungserbringer können Ausnahmen vereinbart werden). Die monatliche TI-Refinanzierung für Physiotherapeuten, Heilmittelerbringer sowie Pflegeeinrichtungen orientiert sich beispielweise an folgenden Werten (gültig ab 1. Januar 2026): 213,75 Euro Grundpauschale plus 7,99 Euro Zusatzpauschale, jeweils inklusive Mehrwertsteuer. Die genaue Erstattung richtet sich nach der Anzahl der eingesetzten Komponenten und Anwendungen. Für Hilfsmittelleistungserbringer gibt es bisher keine vergleichbare Refinanzierungsregelung.
Wie lange vorher sollten die Vorbereitungen starten?
Je nach Größe und Komplexität zahlt es sich aus, mindestens drei bis sechs Monate vor einem TI-Anschluss mit den Planungen zu beginnen. Vor allem große Filialbetriebe mit unterschiedlichen Softwarelandschaften müssen mit mehr Vorlaufzeit rechnen, um alles einzubinden und vorzubereiten. Auf keinen Fall aber sollte man bis zum letzten Drücker warten, dann drohen Engpässe und organisatorischer Zeitdruck. Ab Ende 2026 rechnen wir mit erhöhter Nachfrage nach Technik, Installationskapazitäten und Beratung. Manche Anbieter sind nach den vielen Verschiebungen vielleicht nicht mehr bereit, zusätzliches Personal vorzuhalten. Also lieber jetzt einsteigen, das verhindert Stress. Zudem bleibt so genug Zeit, sich auf dem Markt nach einem Anbieter umzuschauen, der den TI-Anschluss konkret einrichtet und begleitet. Das dürfen nur Dienstleister mit einer speziellen Zulassung, sogenannte TI-Gateway-Anbieter.
Welche Komponenten brauchen Hilfsmittelleistungserbringer nach aktuellem Stand zwingend?
Einen Internetzugang, die SMC-B-Karte, bislang noch mindestens ein Kartenterminal (E‑Health-Terminal) und natürlich das TI-Gateway, das von einem zugelassenen TI-Gateway-Anbieter eingerichtet wird. Zudem muss die betriebliche Abrechnungs- und Verwaltungssoftware vorbereitet sein. Optional ist der Vertrag über einen Anschluss an den Kommunikationsdienst KIM (Kommunikation im Medizinwesen), wofür es ebenso zugelassene Anbieter gibt. KIM ist als Standard zum sicheren Austausch medizinischer Informationen und Dokumente in die TI integriert. Um ihn zu nutzen, braucht man eine KIM-E-Mail-Adresse.
Unter dem Motto „#Mitmachen: Gestalten Sie die digitale Gesundheit mit“ ruft die Gematik alle Akteure der Versorgungsprozesse auf, ihr Know-how einzubringen. Betriebe können sich online oder vor Ort in Berlin beteiligen, etwa durch Teilnahme an Online-Befragungen zur TI und deren Anwendungen oder durch Hospitationen von Gematik-Mitarbeitern im eigenen Betrieb. Über die Online-Plattform der Gematik können zum Beispiel OT-Betriebe oder Sanitätshäuser ihre Bereitschaft für den Besuch von Gematik-Mitarbeitern anmelden und somit Einblicke in den Versorgungsalltag geben. Weitere Informationen
Wie lange dauert es von der Bestellung bis zum funktionierenden TI-Anschluss?
Nach der drei- bis sechsmonatigen Vorbereitungsphase geht es, wenn es denn losgeht, schnell. Der TI-Anschluss erfolgt innerhalb weniger Wochen. Also zwei bis drei Wochen, dann läuft alles. Langwierig ist tatsächlich die Kartenbeantragung.
Wo bekommt man Hilfe?
Bei uns und bei anderen Dienstleistern. Man sollte im Vorfeld nicht alles alleine machen. Die zugelassenen Dienstleister wie die TI-Gateway-Anbieter sind auf den Internetseiten der Gematik gelistet. Bei der Anpassung der Software wie ERP- bzw. Branchensoftware sollten die Hersteller bzw. Anbieter helfen können.
Lässt sich jeder Betrieb, jedes Branchensoftware- bzw. Praxisverwaltungssystem (PVS) an die TI anbinden?
Wir binden jeden Betrieb an die TI an. Allerdings wurde die Vorgabe der Gematik, dass alle Systeme interoperabel sein sollten, noch nicht vollständig erreicht. Es wird kontinuierlich besser, aber das ist ein zäher Prozess. Interoperabilität zwischen den Systemen wird in den nächsten Jahren weiterhin ein Thema sein. Nach meiner Erfahrung arbeiten aber alle Softwarehersteller daran, ihre Systeme anzupassen. Auch für ältere Systeme werden Module entwickelt, um die TI-Integration und Anwendungen wie beispielsweise KIM zu ermöglichen.
Erläutern Sie bitte beispielhaft, welche Anpassungen und Konfigurationen bei einem TI-Anschluss nötig sind und wie die Zusammenarbeit abläuft.
Das ist eine sehr supportaufwendige Aktion. Wenn ein Betrieb sich an uns wendet, helfen wir zuerst auf Wunsch bei der Beantragung der nötigen Ausweise und beraten hinsichtlich des Equipments. Sobald es möglich ist, realisieren wir den TI-Anschluss. Danach übernimmt der Support des Branchensoftwareanbieters. Damit dieser Übergang reibungslos klappt, pflegen wir enge Kooperationen und treten gegebenenfalls mit dem Support des Softwareanbieters in Kontakt. Je nach der TI-Anbindung sind Anpassungen der Branchensoftware nötig, um unter anderem KIM-Adressen einzurichten und zu konfigurieren. Gerade bei großen Filialbetrieben mit eigener IT-Abteilung ist die folgende Integration ins Netzwerk der Betriebe komplex. Das wird die IT ordentlich beschäftigen. Wir sind gerade dabei, hierfür ein Unterstützungskonzept zu entwickeln, spielen das mit großen Häusern testweise durch.

Foto: Curenect
Stephan Losse ist Geschäftsführer der Curenect GmbH mit Sitz in Hamburg. Das Unternehmen ist Teil der Opta-Data-Gruppe und auf die technische Anbindung von Leistungserbringern im Gesundheitswesen an die TI spezialisiert. Losse ist außerdem Betriebsleiter der DZH Dienstleistungszentrale für Heil- und Hilfsmittelanbieter GmbH, einem medizinischen Abrechnungsdienst in Hamburg.
Bisher gibt es für die OT-Betriebe und Sanitätshäuser keine Refinanzierungsmodelle. Müssen die Hilfsmittelleistungserbringer die Kosten selbst tragen, wenn sie jetzt schon mit den Vorbereitungen für ihren TI-Anschluss und die eVO beginnen? Den eBA müssen sie nach gegenwärtigem Stand eh selber zahlen …
Der Spitzenverband Bund der Krankenkassen (GKV-Spitzenverband) sollte für den Hilfsmittelbereich endlich eine Refinanzierungszusage treffen. Und ja, wer jetzt schon mitspielen will, muss derzeit aus eigener Tasche zahlen. Allerdings war es bei den anderen Leistungserbringern bisher immer so, dass Ausgaben für die Ausstattung zurückgezahlt wurden bzw. die monatliche Refinanzierung für den TI-Anschluss auskömmlich ist.
Welche Chancen liegen Ihrer Meinung nach im eVO-Pilotprojekt unter Federführung des BIV-OT für den Übergang von der Papier- zur digitalen Verordnung?
Ich finde die Zusammenarbeit aller Beteiligten von den Arztpraxen über Leistungserbringer und Softwareanbieter bis zu den Krankenkassen im Piloten sehr wertvoll. So ein Projekt ist enorm wichtig, um die eVO auf die richtige Bahn zu bringen und auch die vielen Unterschiede zum E‑Rezept deutlich herauszuarbeiten.
Worin bestehen diese Unterschiede?
Ein großer Unterschied sind die vielen rechnungsbegründenden Unterlagen, die es beim E‑Rezept für Arzneimittel nicht gibt, darunter Maßkarten, Empfangsbestätigungen und so weiter. Auch die häufigen Korrekturprozesse zwischen Arzt und Leistungserbringer sind besonders im Vergleich zum E‑Rezept. All das vor Scharfschaltung der eVO mitzudenken, ist entscheidend. Gute Vorbereitung ist alles, das gilt genauso für den TI-Anschluss.
Die Fragen stellte Cathrin Günzel.
Updates zum Pilotprojekt eVO für BIV-OT-Mitgliedsbetriebe liefert der Newsletter „eVO-Aktuell“. Interessierte können sich im Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt Newsletter anmelden. Wer sich aktiv beteiligen möchte (zum Beispiel Mitgliedsbetriebe, Kostenträger oder PVS-Anbieter), meldet sich unter: telematik@biv-ot.org
Die Projektleitung informiert anschließend über Details.
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