Das Datengesetz soll einen fairen Zugang gewährleisten, den wettbewerbsfähigen Datenmarkt fördern sowie Chancen für datengesteuerte Innovationen eröffnen. Der für den Binnenmarkt zuständige EU-Kommissar Thierry Breton, Frankreich, erklärte anlässlich der Veröffentlichung des Vorschlags: „Heute machen wir einen wichtigen Schritt auf dem Weg zur Erschließung einer Vielfalt an Industriedaten in Europa zum Wohle von Unternehmen, Verbrauchern, Behörden und der Gesellschaft insgesamt. Bisher wird nur ein geringer Teil der Industriedaten genutzt, und das Wachstums- und Innovationspotenzial ist enorm. Das Datengesetz gewährleistet, dass Industriedaten unter voller Einhaltung der europäischen Vorschriften weitergegeben, gespeichert und verarbeitet werden. Das Gesetz ist ein Eckpfeiler einer starken, innovativen und souveränen europäischen Digitalwirtschaft.“ Dass Daten ohne jeden Zweifel viel Potenzial haben, das noch nicht vollständig gehoben wurde, zeigen Zahlen der EU: Im Jahr 2018 wurden 33 Zettabyte – also 33 Trilliarden Bytes – an Daten erzeugt. Genutzt wurde davon allerdings nur ein Fünftel. Expert:innen berechnen, dass bereits 2025 die Zahl der Zettabyte auf 175 anwachsen wird.
Margrethe Vestager, die für das Ressort „Ein Europa für das digitale Zeitalter“ zuständige Exekutiv-Vizepräsidentin, erklärte: „Wir wollen Verbrauchern und Unternehmen noch mehr Mitspracherecht darüber einräumen, was mit ihren Daten geschehen darf, indem klargestellt wird, wer zu welchen Bedingungen Zugang zu den Daten hat. Dies ist ein zentraler Digitalgrundsatz, der zur Schaffung einer robusten und fairen datengesteuerten Wirtschaft beitragen und Leitsatz für den digitalen Wandel bis 2030 sein wird.“
Data Act ist ein „Bärendienst“
Achim Berg, Präsident von Deutschlands Digitalverband Bitkom, erklärte anlässlich des Data Acts: „Der Data Act ist aktuell eines der wichtigsten Regulierungsprojekte auf EU-Ebene und entscheidet maßgeblich darüber, ob Europa auf dem Weg in die digitale Welt vorankommt. Dem Europäischen Parlament ist es nicht wirklich gelungen, die vielen Strickfehler des Kommissionsvorschlags zu beseitigen.“ In seiner aktuellen Fassung würde der Data Act, laut Bitkom-Einschätzung, weiterhin Unternehmen auch zum Teilen von Geschäftsgeheimnissen zwingen. „In den uns weniger freundlich gesonnenen Ländern schlägt man sich bei der Lektüre des Data Act vor Freude die Schenkel wund. Dem Ziel der digitalen und technologischen Souveränität erweist der Data Act mit seinen Vorschlägen einen Bärendienst“, kritisiert Berg. Der Zugriff auf geschäftskritische Daten müsse verhindert und wichtige Begriffe wie Daten oder Produkte genauer definiert werden. „Das gilt auch für die sehr weitgehenden Datennutzungsrechte, die der öffentlichen Hand eingeräumt werden. Diese sollten ausschließlich für klar definierte Notsituationen wie etwa eine Pandemie oder eine Flutkatastrophe gelten“, meint Berg. Für dringend verbesserungswürdig hält Bitkom zudem Regelungen, die in den Wettbewerb und die Vertragsfreiheit der Unternehmen beim sogenannten Cloud Switching eingreifen.
„Wir unterstützen das Ziel, den Anbieterwechsel im Cloud-Bereich zu erleichtern, der jetzt eingeschlagene Weg über maximale Wechselfristen ist aber zu starr und wird den Anforderungen der Praxis nicht gerecht. So gibt es sehr spezifische und hochkomplexe Cloud-Wechselprojekte, die über mehrere Jahre angelegt sind und bei vorgeschriebenen kurzen Fristen nicht oder nicht mehr zu den aktuellen Konditionen stattfinden können – was weder im Sinne der Anbieter noch der Nutzer von Cloud-Diensten ist“, so Berg.