Umgang mit KI euro­pa­weit geregelt

Künstliche Intelligenz (KI) ist in vielen Branchen derzeit eines der heißesten Themen. Vor allem, um Ressourcen zu schonen, wird häufig auf die digitale Intelligenz zurückgegriffen.

Damit der KI-Ein­satz zukünf­tig kla­ren Spiel­regeln folgt, hat sich die Euro­päi­sche Uni­on auf ein­heit­li­che Regeln für den Ein­satz von Künst­li­cher Intel­li­genz geei­nigt. Ende Mai ver­ab­schie­de­te der Rat der 27 EU-Mit­glied­staa­ten den soge­nann­ten AI Act, bereits in Kür­ze könn­te der Beschluss auch in Kraft treten.

Digi­tal- und Ver­kehrs­mi­nis­ter Vol­ker Wis­sing erklärt zum KI-Gesetz: „Wir brau­chen KI in allen Berei­chen, wenn wir unse­re Gesell­schaft fit für die Zukunft machen und unse­re Wirt­schaft wett­be­werbs­fä­hig hal­ten wol­len. Die KI-Ver­ord­nung kann die Grund­la­ge für einen brei­ten und siche­ren Ein­satz von KI in unse­rem Land sein. Bei der natio­na­len Umset­zung müs­sen wir die maxi­ma­len Spiel­räu­me für Inno­va­tio­nen nut­zen, damit KI-Unter­neh­men in Deutsch­land und Euro­pa eine Zukunft haben.“

Das KI-Gesetz – das ers­te welt­weit – regelt bei­spiels­wei­se die Nut­zung von Tech­no­lo­gien wie Video­über­wa­chung oder Sprach­er­ken­nung. Auch für den Ein­satz im Gesund­heits­we­sen wird es stren­ge­re Nut­zungs­re­geln geben.

Kri­tik für die Aus­ge­stal­tung gibt es vom Digi­tal­ver­band Bit­kom, der ins­be­son­de­re bemän­gelt, dass wesent­li­che Fra­gen durch den AI Act nicht geklärt sei­en und eine natio­na­le wie euro­pa­wei­te Regu­lie­rung erst jetzt defi­niert wer­de. „Ob KI in Deutsch­land und Euro­pa einen Schub erhält oder vor allem vor neue Hin­der­nis­se gestellt wird, hängt ent­schei­dend davon ab, wie die­ser Rah­men aus­ge­stal­tet und die Rege­lun­gen in Deutsch­land umge­setzt wer­den. Wir müs­sen Raum las­sen für KI-Inno­va­tio­nen, die den Men­schen die­nen. Ziel muss sein, den Ein­satz von KI in Wirt­schaft, Ver­wal­tung und Gesell­schaft vor­an­zu­brin­gen. Erst 13 Pro­zent der Unter­neh­men set­zen KI ein, wei­te­re 33 Pro­zent pla­nen oder dis­ku­tie­ren es. Die Umset­zung des AI Acts muss dafür sor­gen, dass KI in Deutsch­land erfolg­reich ent­wi­ckelt und umfas­send ein­ge­setzt wird. Dafür braucht es u. a. pra­xis­na­he Hil­fe­stel­lun­gen der Behör­den“, erklärt Bit­kom-Prä­si­dent Dr. Ralf Wintergerst.

Damit das EU-Recht in Deutsch­land ange­wen­det wer­den kann, muss die Bun­des­re­gie­rung einen Vor­schlag für ein natio­na­les Durch­füh­rungs­ge­setz vor­le­gen. Dann wis­sen die Unter­neh­men auch, wor­auf sie sich in Zukunft ein­stel­len müs­sen. Der zeit­li­che Rah­men dafür ist aller­dings eng, ers­te Maß­nah­men müs­sen laut EU-Vor­ga­ben schon in den ers­ten sechs Mona­ten nach dem Inkraft­tre­ten des AI Acts umge­setzt werden.

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