Damit der KI-Einsatz zukünftig klaren Spielregeln folgt, hat sich die Europäische Union auf einheitliche Regeln für den Einsatz von Künstlicher Intelligenz geeinigt. Ende Mai verabschiedete der Rat der 27 EU-Mitgliedstaaten den sogenannten AI Act, bereits in Kürze könnte der Beschluss auch in Kraft treten.
Digital- und Verkehrsminister Volker Wissing erklärt zum KI-Gesetz: „Wir brauchen KI in allen Bereichen, wenn wir unsere Gesellschaft fit für die Zukunft machen und unsere Wirtschaft wettbewerbsfähig halten wollen. Die KI-Verordnung kann die Grundlage für einen breiten und sicheren Einsatz von KI in unserem Land sein. Bei der nationalen Umsetzung müssen wir die maximalen Spielräume für Innovationen nutzen, damit KI-Unternehmen in Deutschland und Europa eine Zukunft haben.“
Das KI-Gesetz – das erste weltweit – regelt beispielsweise die Nutzung von Technologien wie Videoüberwachung oder Spracherkennung. Auch für den Einsatz im Gesundheitswesen wird es strengere Nutzungsregeln geben.
Kritik für die Ausgestaltung gibt es vom Digitalverband Bitkom, der insbesondere bemängelt, dass wesentliche Fragen durch den AI Act nicht geklärt seien und eine nationale wie europaweite Regulierung erst jetzt definiert werde. „Ob KI in Deutschland und Europa einen Schub erhält oder vor allem vor neue Hindernisse gestellt wird, hängt entscheidend davon ab, wie dieser Rahmen ausgestaltet und die Regelungen in Deutschland umgesetzt werden. Wir müssen Raum lassen für KI-Innovationen, die den Menschen dienen. Ziel muss sein, den Einsatz von KI in Wirtschaft, Verwaltung und Gesellschaft voranzubringen. Erst 13 Prozent der Unternehmen setzen KI ein, weitere 33 Prozent planen oder diskutieren es. Die Umsetzung des AI Acts muss dafür sorgen, dass KI in Deutschland erfolgreich entwickelt und umfassend eingesetzt wird. Dafür braucht es u. a. praxisnahe Hilfestellungen der Behörden“, erklärt Bitkom-Präsident Dr. Ralf Wintergerst.
Damit das EU-Recht in Deutschland angewendet werden kann, muss die Bundesregierung einen Vorschlag für ein nationales Durchführungsgesetz vorlegen. Dann wissen die Unternehmen auch, worauf sie sich in Zukunft einstellen müssen. Der zeitliche Rahmen dafür ist allerdings eng, erste Maßnahmen müssen laut EU-Vorgaben schon in den ersten sechs Monaten nach dem Inkrafttreten des AI Acts umgesetzt werden.
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