Anspruch für Dia­be­tes­pa­ti­en­ten auf Zweit­mei­nung bei dro­hen­der Fußamputation

Gesetz­lich kran­ken­ver­si­cher­te Dia­be­tes­pa­ti­en­ten haben künf­tig einen Rechts­an­spruch auf eine qua­li­fi­zier­te fach­ärzt­li­che Zweit­mei­nung vor einer geplan­ten Ampu­ta­ti­on an den unte­ren Extre­mi­tä­ten. Dies hat der Gemein­sa­me Bun­des­aus­schuss (G‑BA) beschlos­sen. Die Deut­sche Gesell­schaft für Gefäß­chir­ur­gie und Gefäß­me­di­zin e. V. (DGG) begrüßt den Beschluss uneingeschränkt

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