Whistleblower werden besser geschützt
Am 2. Juli ist das Hinweisgeber-Schutzgesetz (HinSchG) in Kraft getreten. Es dient dazu, dass hinweisgebende Personen, sogenannte Whistleblower, nun leichter auf Rechts- bzw. Regelverstöße in Betrieben aufmerksam machen können sowie einen höheren Schutz genießen vor möglichen Konsequenzen seitens des Arbeitgebers.
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