DiGA-Daten ab 2024 in der elek­tro­ni­schen Patientenakte

Die Mög­lich­kei­ten, die elek­tro­ni­sche Pati­en­ten­ak­te (ePA) wei­ter mit Infor­ma­tio­nen zu befül­len, wach­sen an. Ab 2024 haben gesetz­lich Ver­si­cher­te die Mög­lich­keit, Daten aus den Digi­ta­len Gesund­heits­an­wen­dun­gen (DiGA) – oder bes­ser bekannt als „Apps auf Rezept“ – in die ePA zu übertragen.

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