Schon heu­te an 2027 denken!

Die Krisen, Katastrophen und Kriege der vergangenen Jahre haben sicherlich auch dazu geführt, dass mancher mit dem Management der aktuellen Situation mehr beschäftigt ist als mit neuen Aufgaben. Dabei lohnt es sich, bereits heute schon an 2027 zu denken, dann wird nämlich die E-Verordnung für orthopädische Hilfsmittel verpflichtend.

Auf der OTWorld wur­de das The­ma des­halb schon kon­zer­tiert ange­gan­gen und erhielt mit dem „Tag des E‑Rezepts“ sogar noch ein­mal ein spe­zi­el­les Rah­men­pro­gramm, zu dem sowohl Vor­trä­ge als auch Rund­gän­ge gehör­ten. Wer lie­ber auf eige­ne Faust sehen woll­te, wie eine E‑Verordnung aus­sieht und was pas­siert, wenn eine Pati­en­tin oder ein Pati­ent die­se ein­lö­sen möch­te, der konn­te sich am Stand des Bun­des­in­nungs­ver­ban­des für Ortho­pä­die-Tech­nik (BIV-OT) eine simu­lier­te Ver­ord­nung aus­dru­cken las­sen und mit dem QR-Code bei den ent­spre­chen­den Soft­ware­an­bie­tern einlösen.

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Die­ses Ange­bot nah­men an den ers­ten drei Mes­se­ta­gen auch vie­le an und über­häuf­ten die Expert:innen an den Stän­den mit Nach­fra­gen aus ihrem All­tag. Tho­mas Münch, Vor­stands­mit­glied im BIV-OT und feder­füh­rend im Pilot­pro­jekt E‑Verordnung, muss­te bei einem Rund­gang des­halb auch eini­ge Fra­gen beant­wor­ten, zum Bei­spiel, war­um das Mus­ter 16 als ers­tes in Angriff genom­men wur­de. „Wir haben uns das her­aus­ge­sucht, weil es rela­tiv ein­fach umzu­set­zen war. Auf die­ser Basis auf­bau­end kön­nen wir uns den nächs­ten Auf­ga­ben widmen.“

32 Mona­te sind es – Stand jetzt –, die blei­ben, bis die E‑Verordnung nach dem Wil­len der Poli­tik ein­ge­führt wird. In die­ser Zeit will sowohl des Pilot­pro­jekt E‑Verordnung für ortho­pä­di­sche Hilfs­mit­tel als auch das Pro­jekt eGe­sund­heit, an dem unter ande­rem sechs Kran­ken­kas­sen und auch Soft­ware­an­bie­ter betei­ligt sind, einen Pro­zess­ent­wurf vor­le­gen, der die Ein­füh­rung der E‑Verordnung so rei­bungs­los wie mög­lich macht. Dass dies aktu­ell noch nicht der Fall ist, ist von den betei­lig­ten Par­tei­en durch­aus so gewollt, wie Dr. Jan Hel­mig, Chief Digi­tal Offi­cer bei der opta data Grup­pe, im Rah­men des Exper­ten­talks „Die eVO kommt! Von der Soft­ware bis zur Kar­ten­aus­ga­be: Wie berei­te ich mei­ne Pro­zes­se und Mit­ar­bei­ter opti­mal vor?“ erklär­te. „Wir müs­sen ver­su­chen, so vie­le Feh­ler wie mög­lich jetzt zu machen, statt im lau­fen­den Betrieb. Aktu­ell tes­ten wir inten­siv und dem­entspre­chend fin­den wir auch die Feh­ler“, so Hel­mig. Er berich­te­te zudem über den Auf­bau des Pilot­pro­jekts, das sich aktu­ell in der Test­pha­se befin­det. Dar­auf kam auch Tho­mas Münch zu spre­chen, der von den Anfän­gen des Pro­jekts berich­te­te und bekann­te: „Für mich ist es neben­säch­lich, ob die E‑Verordnung jetzt 2027 oder 2032 kommt, denn wenn sie kommt, dann ist sie ver­pflich­tend. Die Betrie­be müs­sen also vor­be­rei­tet sein.“

Das von den Kos­ten­trä­gern initi­ier­te Pro­jekt ARGE eGe­sund­heit wur­de in der Run­de durch Mar­kus Jochem ver­tre­ten. „Ich habe jetzt die schwie­ri­ge Auf­ga­be, die Unter­schie­de zwi­schen den bei­den Pro­jek­ten aus­zu­ar­bei­ten“, erklär­te er. Grund­sätz­lich habe man einen ande­ren Ansatz gewählt als das Pilot­pro­jekt und sei mit der Fra­ge­stel­lung „Wie kann ich Rück­fra­gen ver­mei­den“ ins Ren­nen gegan­gen. Dafür wur­den zwei PVS-Anbie­ter kon­tak­tiert, eine Soft­ware zu kon­zi­pie­ren, die dies abdeck­te. Prof. Frank Bra­atz, Bera­tungs­aus­schuss Tech­ni­sche Ortho­pä­die und Ver­ei­ni­gung Tech­ni­sche Ortho­pä­de (VTO), über­nahm den Part für die Vertreter:innen der Medi­zin und bekann­te: „Wir tun uns schwer mit der Codie­rung“. Gemeint sind die Krank­heits­bil­der, die ver­pflich­tend mit einem inter­na­tio­na­len Code abge­bil­det wer­den müs­sen auf der Ver­ord­nung und zu Pro­ble­men füh­ren. Auf die Fra­ge von Mode­ra­to­rin Kirs­ten Abel, Spre­che­rin des BIV-OT-Prä­si­di­ums, wer von den Zuhörer:innen grund­sätz­lich von einer nicht kor­rek­ten Ver­ord­nung aus­ge­he, gin­gen eini­ge Hän­de in die Höhe. Bra­atz appel­lier­te an die Vertreter:innen in der Run­de, dass man kei­ne Ver­sor­gungs­struk­tu­ren zer­schla­gen sol­le, weil durch die Digi­ta­li­sie­rung even­tu­ell neue Mög­lich­kei­ten der Len­kung ent­ste­hen könnten.

Um über­haupt das The­ma E‑Verordnung in den Angriff neh­men zu kön­nen, muss der Anschluss an die Tele­ma­tik­in­fra­struk­tur (TI) erfol­gen. Das gelingt nur, wenn man einen soge­nann­ten elek­tro­ni­schen Beru­fe­aus­weis hat. Wie man den bekommt, das erklär­te Clau­die Toel­ler, Abtei­lungs­lei­te­rin Hand­werks­kam­mer Düsseldorf.

Frank Rudolf, Hilfs­mit­tel-Exper­te des AOK-Bun­des­ver­ban­des, zeig­te sich auf geäu­ßer­te Kri­tik, dass der aktu­el­le Pro­zess für alle Betei­lig­ten über­bor­den­den Ver­wal­tungs­auf­wand bedeu­te, sehr ein­sich­tig. So, wie es jetzt sei, kön­ne es nicht blei­ben – und die Digi­ta­li­sie­rung sei eine Chan­ce, es bes­ser zu machen. Dabei müs­sen die Anfor­de­run­gen von Kos­ten­trä­gern und Leis­tungs­er­brin­gern auf den Tisch gelegt wer­den und gemein­sam eine Lösung gefun­den wer­den. Das dies aktu­ell gut funk­tio­nie­re, bestä­tig­ten sowohl Rudolf als auch Münch.

Den­noch herrsch­te Skep­sis im Publi­kum, ob auch wirk­lich alle Pro­zes­se in einer E‑Verordnung abbild­bar sei­en. Im kli­ni­schen All­tag oder mobil gibt es ande­re Anfor­de­run­gen an Ver­ord­ner und Techniker:innen als im Sani­täts­haus. Die Exper­ten ver­si­cher­ten, dass sie sich der Auf­ga­ben bewusst sei­en, aber mehr Mög­lich­kei­ten als Hür­den in der Digi­ta­li­sie­rung sehen. „Digi­ta­li­sie­rung fetzt“, lau­te­te das Fazit von Rudolf. Und Bra­atz äußer­te den Wunsch, dass die bei­den lau­fen­den Pro­jek­te zur E‑Verordnung ihre Kräf­te bün­deln soll­ten, damit am Ende ein gemein­sa­mer Vor­schlag stehe.

Hei­ko Cordes

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