Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) – oder besser bekannt als „App auf Rezept“ – waren einmal ein großer Hoffnungsträger der Gesundheitsversorgung. Doch der Start verlief durchwachsen. Ein Kritikpunkt von Krankenkassen war die fehlende Evidenz bei der Zulassung auf Probe. Dieser Umstand ist aktuell auch der Orthopy-App zum Verhängnis geworden. 2023 wurde die App der Orthopy Health GmbH, unterstützt durch das Medizinprodukteunternehmen Enovis, in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen – auf Probe. Das bedeutet, dass die App bereits ab diesem Zeitpunkt von den Ärzten verordnet werden konnte und die Kosten dafür von den gesetzlichen Krankenkassen übernommen wurden. Ein Wirknachweis muss durch eine wissenschaftliche Studie innerhalb von zwei Jahren nachgereicht werden.
Die Orthopy-App wurde nun vom Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM), die als zuständige Behörde über den Status der Applikation entscheidet, aus dem DiGA-Verzeichnis herausgenommen – zur Bestürzung des Herstellers. Aus Sicht des Hamburger E‑Health Start-ups konnte in der Hauptstudie der positive Effekt der App zwar für die Patienten aufgezeigt werden, wurde jedoch durch eine Gruppe weitgehend beschwerdefreier, asymptomatischer Teilnehmender verzerrt. Einen Ausschluss dieser Population hat das BfArM nicht akzeptiert.
„Wir bedauern die Entscheidung des BfArM sehr“, erklärt Lennart Schmiedel, Gründer und CEO der Orthopy Health GmbH. „Trotz signifikanter Ergebnisse in der Vorstudie und weiterhin signifikanten Ergebnissen in der Hauptstudie wurde die Orthopy App nicht dauerhaft in das DiGA-Verzeichnis aufgenommen. Die Orthopy App hat ihre Wirksamkeit eindeutig unter Beweis gestellt. Über 11.000 Patienten haben bereits erfolgreich von ihrer Anwendung profitiert, was ein klarer Beleg für ihren therapeutischen Nutzen ist. Wir sind uneingeschränkt von der positiven Wirkung unserer App überzeugt und stehen hierzu auch in engem, konstruktivem Austausch mit dem BfArM.“
Auch bei Enovis bedauert man die Entscheidung. „Es ist sehr schade, dass die Entscheidung so ausgefallen ist. Umso wichtiger ist es uns, dass unsere Partnerschaft weitergeht. Gemeinsam mit Orthopy setzen wir auch künftig ein klares Zeichen für digitale Lösungen, die für uns ein unverzichtbarer Bestandteil moderner Versorgung sind“, erklärte Carina Chambaud, Director Marketing und E‑Health von Enovis.
Orthopy Health GmbH kündigte an, mit einer neuen Studie den Nutzen noch einmal zu validieren und so die Voraussetzungen für eine erneute DiGA-Listung zu erfüllen. Darüber hinaus erwägt das Unternehmen, Widerspruch gegen die Entscheidung des BfArM einzulegen, um die genauen Hintergründe der Entscheidung erneut sorgfältig zu prüfen.
Mit dem Ausscheiden aus dem DiGA-Verzeichnis endet auch die Erstattungsfähigkeit der App. Nutzer, die die App bereits freigeschaltet haben, können die Anwendung ohne Einschränkung fortsetzen.
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