Frist für Aus­gleichs­ab­ga­be endet

Eine wichtige Frist für Betriebe mit mindestens 20  Be­schäftigten endet am 31. März 2026.

Dabei han­delt es sich um die soge­nann­te Aus­gleichs­ab­ga­be für das Jahr 2025. In Deutsch­land sind pri­va­te und öffent­li­che Arbeit­ge­ber, die die Schwel­le von 20 Arbeit­neh­mern über­schrei­ten, gesetz­lich ver­pflich­tet, min­des­tens fünf Pro­zent ihrer Arbeits­plät­ze mit schwer­be­hin­der­ten oder ande­ren anrech­nungs­fä­hi­gen Men­schen zu beset­zen. Erfül­len sie die­se Quo­te nicht, zah­len sie eine soge­nann­te Aus­gleichs­ab­ga­be, die je nach Erfüllungs­quote gestaf­felt ist.

Anzei­ge

 

Im Jahr 2026 sind erst­ma­lig die seit dem 1. Janu­ar 2025 gel­ten­den erhöh­ten Beträ­ge zu ent­rich­ten. Arbeit­ge­ber mit min­des­tens 20 und weni­ger als 40 Arbeits­plät­zen fal­len unter die Kleinst­be­triebs­re­ge­lung. Sie zah­len 155 Euro (Vor­jahr: 140 Euro), wenn weni­ger als ein schwer­be­hin­der­ter Mensch beschäf­tigt ist, bezie­hungs­wei­se 235 Euro (210 Euro), wenn kein schwer­be­hin­der­ter Mensch ange­stellt ist. Für Arbeit­ge­ber mit mehr als 40 und weni­ger als 60 Arbeits­plät­zen gilt, wer weni­ger als zwei schwer­be­hin­der­te Men­schen beschäf­tigt, zahlt 155 Euro (140 Euro), bei weni­ger als einem schwer­be­hin­der­ten Men­schen im Anstel­lungs­ver­hält­nis sind es 275 Euro (245 Euro) und bei null schwer­be­hin­der­ten Men­schen wer­den 465 Euro (410 Euro) fällig.

 

Aus­gleichs­ab­ga­beBeschäf­ti­gungs­quo­te
155 €von 3 % bis unter 5 % 
275 €von 2 % bis unter 3 %
405 €von 0 % bis unter 2 %
815 €von 0 %

Wei­te­re Infor­ma­tio­nen zur Aus­gleich­ab­ga­be gibt es auf den Websites
rehadat-ausgleichsabgabe.de und iw-elan.de.

 

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