Zunächst wird geprüft, ob der Interessent/die Interessentin das Potenzial und die notwendigen Kompetenzen für die Teilnahme an den BOF-Kursen mitbringt. Dazu zählen sowohl deutsche Sprachkenntnisse als auch schulische Grundkenntnisse sowie personale, soziale und methodische Kompetenzen.
Die Werkstatttage dienen zur Orientierung und Vorbereitung auf einen Ausbildungsberuf und finden in den Werkstätten und Praxisräumen von Berufsbildungsstätten statt. Die Geflüchteten lernen dort zunächst verschiedene Berufsfelder kennen und können anschließend in ein bis drei Berufe, für die sie sich interessieren, tiefer eintauchen. Innerhalb von neun bis 18 Wochen haben sie die Möglichkeit zu testen, ob einer der Berufe ihrer persönlichen Neigung und Eignung entspricht. Während der Werkstatttage erfahren die Kursteilnehmer:innen, wie die duale Ausbildung aufgebaut ist und welche Inhalte sie erwarten. Sprachlich und fachlich werden sie auf die Anforderungen der Berufsschule vorbereitet. Nach den Werkstatttagen geht es für die Zugewanderten für vier bis acht Wochen in einen Betrieb – Zeit für Ausbilder und potenziellen Auszubildenden sich gegenseitig kennenzulernen. Im Bestfall erfolgt im Anschluss die Übernahme und damit der Start in die Ausbildung. Ist das nicht möglich, können die Teilnehmenden in einer weiterführenden Maßnahme bis zum Beginn der Ausbildung weiter qualifiziert werden.
Das BOF-Programm wird vom Bundesministerium für Bildung und Forschung bis zum 31.12.2022 gefördert. Bis dahin müssen die Kurse vollständig beendet sein.
Betriebe, die einen Zugewanderten/eine Zugewanderte aufnehmen möchten, können sich an die Projektleiter:innen der deutschlandweiten BOF-Standorte wenden. Zu finden sind diese in der Projektlandkarte, gefiltert nach „BOF-Projekte“ und dem gewünschten Bundesland.
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