Der digitale Fortschritt geht weiter, auch wenn die Politik auf die Bremse tritt: Der Bundestag hat am 6. November 2025 beschlossen, die verpflichtende Anbindung der Hilfsmittelleistungserbringer an die Telematikinfrastruktur (TI) und damit auch die Einführung der elektronischen Hilfsmittelverordnung (eVerordnung) auf den 1. Oktober 2027 zu verschieben. Unklar ist, wann sich orthopädietechnische (OT-)Betriebe und Sanitätshäuser freiwillig an die TI als zentrale Plattform für digitale Anwendungen im deutschen Gesundheitswesen andocken dürfen. Ursprünglich war dies für 2026 vorgesehen. Trotzdem läuft beim Pilotprojekt eVerordnung (eVO) für orthopädische Hilfsmittel unter Federführung des Bundesinnungsverbandes für Orthopädie-Technik (BIV-OT) alles wie geplant. Im OT-Interview schauen Thomas Münch aus dem BIV-OT-Vorstand und Michael Gelhard, Senior Business Transformation Manager der Opta Data, Essen, auf 2025 zurück und geben einen Ausblick auf die nächsten Schritte. Zu den Meilensteinen gehört die Übergabe der Prozessdokumentation und ‑vorlage für die eVerordnung an die Gematik GmbH, die Nationale Agentur für Digitale Medizin.
Herr Münch, Herr Gelhard, seit 6. November 2025 ist klar: Die Einführung der eVerordnung wird verschoben. Wie geht es Ihnen mit der Entscheidung?
Michael Gelhard: Die Digitalisierung braucht Tempo und jeder Aufschub bremst Mehrwerte aus, die direkt in die Versorgung fließen könnten. Unser Pilotprojekt will nicht nur bestehende Abläufe digitalisieren, sondern sie verbessern: schnellere Prozesse, mehr Transparenz, Entlastung für Leistungserbringer und Kassen. Dafür müssen alle Beteiligten frühzeitig Erfahrungen sammeln. Das hat schon die Einführung des elektronischen Arzneimittelrezepts gezeigt.
Thomas Münch: Genau deshalb hätten wir uns gewünscht, zumindest freiwillig früher starten zu dürfen. Die Hilfsmittelleistungserbringer brauchen so schnell wie möglich die Chance, sich an die TI anzuschließen: Die TI ist die Grundlage der modernen Gesundheitsversorgung. Es ist enttäuschend, dass die Politik auch unseren freiwilligen Anschluss zurückgestellt hat, der ursprünglich im Januar 2026 möglich gewesen wäre. Wir haben bislang rund 80.000 Arbeitsstunden und drei Millionen Euro investiert, um die elektronische Verordnung rechtzeitig auf den Weg zu bringen. Aber wir lassen uns nicht ausbremsen.
Was bedeutet die Verschiebung für das Pilotprojekt?
Gelhard: Wir erwarten dadurch keine Verzögerung. Es geht weiter, ohne Abstriche.
Münch: Wir gehen entschlossen voran und halten den Kurs. Alle Partner ziehen an einem Strang, von den orthopädietechnischen Werkstätten und Sanitätshäusern über die Industrie, die Kostenträger und deren Dienstleister bis zu den Arztpraxen und Praxissoftwareanbietern.
Was war der wichtigste Meilenstein 2025?
Münch: Wir konnten Hersteller von Praxisverwaltungssystemen (PVS) ins Boot holen. Sie liefern inzwischen durchschnittlich rund 2.000 anonymisierte Originalrezepte pro Monat. Das ist eine solide Grundlage, um unser System realitätsnah mit einer großen Stückzahl echter Verordnungen zu prüfen.
Wie erfolgreich sind diese Tests?
Münch: Wir konnten die Rezepte scannen, und in der Gematik-App war die eVerordnung sichtbar.
Gelhard: In den Branchensoftwares hat der Abruf ebenfalls funktioniert. Zahlreiche Leistungserbringer haben 2025 aktiv mitgetestet. Wir wissen also, dass es läuft.
Diese Tests werden weitergeführt?
Münch: Durchgehend. Bis Ende 2025 waren etwa 300 Betriebe beteiligt. Weitere werden dazukommen, sobald ihre Software so weit ist, darunter auch größere Betriebe mit zahlreichen Filialen.
Gelhard: Jeder Betrieb kann mitmachen, wenn seine Software bereit ist. Uns ist wichtig, dass die Leistungserbringer ihre Kompetenz und Kreativität einbringen.

Thomas Münch ist im BIV-OT-Vorstand zuständig für Digitalisierung. Als Vertreter der Arbeitsgruppe (AG) Telematik hat er das Pilotprojekt eVerordnung (eVO) für orthopädische Hilfsmittel von Beginn an aktiv begleitet. Der Diplom-Orthopädietechnikmeister ist Geschäftsführer der Münch & Hahn GmbH & Co. KG in Duisburg. Foto: BIV-OT/Chris Rausch
Wie viele Branchensoftware-Anbieter sind angebunden?
Gelhard: Sechs Anbieter sind bereit für die eVerordnung, ihre Programme wurden getestet. 2026 folgen weitere. Die Marktabdeckung liegt nahezu bei 100 Prozent.
Münch: Alle Anbieter sind dabei, etliche müssen die Integration aber noch umsetzen.
Im vergangenen Jahr wurde die Arbeitsgemeinschaft (AG) Sonderprozesse gebildet. Was hat sie erreicht?
Münch: Die AG hat die Prozessabläufe analysiert und dokumentiert. Diese Unterlagen gehen bis Ende des ersten Quartals 2026 an die Gematik. Auf dieser Grundlage unterbreiten wir Vorschläge zur Einbindung der Sonderprozesse. Wir liegen gut im Rennen.
Gelhard: Die Gematik ist interessiert und offen für Input. Bei Sonderprozessen wie Außendienstarbeit oder häuslicher Versorgung schauen wir, welche Lösungen im Alltag praktikabel sind. Beim eRezept für Arzneimittel zum Beispiel funktioniert der mobile Abruf mit dem Cardlink-Verfahren über die elektronische Gesundheitskarte (eGK).
Gab es Überraschungen?
Gelhard: Ja, und zwar eine positive. Anfangs glaubte jeder, sein Sonderprozess sei völlig anders und die Versorgung mit Sauerstoff beispielsweise erfordere komplett andere Abläufe als die mit Inkontinenzprodukten etc. Die Analyse zeigte aber große technische Gemeinsamkeiten – wir benötigen keine 3.000 Einzelbausteine. Die Dokumentation passt auf 20 Seiten statt auf 200. Ein tolles Ergebnis!
Welche Module des Pilotprojekts sind abgeschlossen?
Gelhard: Die Digitalisierung des rosa Papierrezepts „Muster 16“ ist abgeschlossen. Dazu gehören aber zahlreiche begleitende Unterlagen wie zum Beispiel Empfangsbestätigungen, die von den Krankenkassen für die Abrechnung eines Hilfsmittels benötigt werden. Mit unseren Krankenkassenpartnern und deren Dienstleistern haben wir erste Ansätze entwickelt, wie sich diese Dokumente angleichen und reduzieren lassen. Idealerweise entstehen einheitliche Standards für alle Krankenkassen.
Münch: Besonders positiv ist, dass die beteiligten AOKs bereit sind, die Anzahl rechnungsbegleitender Unterlagen zu hinterfragen. Ziel ist eine schlankere und einheitliche Liste.
Gelhard: Darüber hinaus wäre ein digitaler Prüfprozess ideal. Denn ein digitalisiertes PDF ist kein Fortschritt, wenn am Ende doch ein Mensch darauf schauen muss. Mehrwert entsteht erst durch automatisierte Prüfprozesse, die zum Beispiel eine digital signierte Empfangsbestätigung direkt mit der digitalen Identität des Versicherten abgleicht. Dies geht allerdings über den Piloten hinaus. Klar ist: Wenn Routinen automatisiert laufen, können Sachbearbeiter sich komplexen Fällen widmen. Das Pilotprojekt ist dafür ein Startpunkt.

Michael Gelhard ist Senior Business Transformation Manager der Opta-Data-Stiftung & Co. KG – Opta-Data-Gruppe. Als Projektleiter Pilotprojekte der Opta Data, Essen, betreut er das eVO-Pilotprojekt unter Federführung des BIV-OT von Seiten des Technologieunternehmens. Foto: Gelhard
Gab es 2025 entscheidende Rückschläge im Pilotprojekt?
Münch: Ja, die Fristverschiebung. Ich habe 2025 bei der Handwerkskammer Düsseldorf den elektronischen Berufsausweis (eBA) und die Institutionskarte SMC‑B (Security Module Card Typ‑B) beantragt, um 2026 in der TI sofort testen zu können. Diese Chance fehlt jetzt.
Der eBA ist für das OT-Handwerk nicht mehr zwingend nötig. Ist das der von der Branche eingeforderte Bürokratieabbau?
Münch: Das hat mit Bürokratieabbau nichts zu tun, sondern ist eine Kostenersparnis für die Kostenträger. Den eBA muss ich nun selbst bezahlen.
Wer ist für den TI-Zugang für OT-Betriebe und Sanitätshäuser verantwortlich?
Münch: Die Gematik muss den TI-Anschluss freigeben, die Politik muss zustimmen.
Was ist der nächste Meilenstein?
Münch: Zum Ende des 2. Quartals kann die AOK Niedersachen im Rahmen des Pilotprojekts Abrechnungsdaten digital empfangen und verarbeiten. Wir entwickeln gerade die Verträge dafür. Am Pilotprojekt teilnehmende Arztpraxen können dann mit Zustimmung der Patienten Papierrezepte in eVerordnungen umwandeln. Wir testen, ob die Abrechnung reibungslos läuft und wo nachjustiert werden muss. Die anderen Partner-AOKs begleiten diesen Test.
Gelhard: Bisher haben wir den Abruf der eVerordnung in den Branchensoftwares getestet, 2026 bringen wir die Abrechnung auf den Weg. Auf der OTWorld präsentieren wir erste Ergebnisse.
Wie relevant sind die Ergebnisse des Pilotprojekts für die Gematik?
Gelhard: Das bereits veröffentliche Fachkonzept Häusliche Krankenpflege (HKP) mit der eVO HKP stimmt uns zuversichtlich. Es zeigt, dass die Gematik bei der eVO einen ganzheitlichen Ansatz verfolgt und sich eng mit allen Akteuren abstimmt. Das Fachkonzept bestätigt uns: Viele der für die eVO HKP definierten Rahmenbedingungen decken sich mit unserem Piloten. Da die eVO HKP die Grundlage für alle weiteren sonstigen Leistungserbringer bilden wird, begrüßen wir, dass unsere Annahmen und Grundsatzentscheidungen wie etwa offene Standards und ein zentraler Fachdienst sich dort wiederfinden. Umgekehrt lernen wir von deren Erkenntnissen.
Münch: Wir übergeben der Gematik ein praxisnahes und gematikkonformes Modell für die eVerordnung von Hilfsmitteln, darunter die Vorlage für den Fachdienst sowie sämtliche Ergebnisse und Vorschläge aus den Projekt-AGs zu den rechnungsbegleitenden Unterlagen und Sonderprozessen. Damit liegt der Gematik erstmals ein umfassendes, in der Praxis getestetes Konzept vor, das sowohl reguläre Versorgungsabläufe als auch komplexe Sonderfälle berücksichtigt.
Herr Münch, Herr Gelhard, was wünschen Sie sich für 2026?
Gelhard: Dass wir die Zeit nutzen, weiter lernen und vorankommen. Sobald wir an die TI dürfen, sind alle bereit. Und ich freue mich auf den OTWorld eSummit, das Gipfeltreffen für digitale Mehrwerte in der Hilfsmittelversorgung auf der OTWorld im Mai 2026!
Münch: Dass die Politik unsere Kompetenz stärker wahrnimmt. Wir tragen Verantwortung für Mobilität und Teilhabe, das wird oft übersehen. Die Verschiebung der eVerordnung zeigt diese Ignoranz. Aber wir bleiben dran und machen weiter!
Die Fragen stellte Cathrin Günzel
Updates zum Pilotprojekt eVO für BIV-OT-Mitgliedsbetriebe liefert der Newsletter „eVO-Aktuell“. Interessierte können sich im Mitgliederbereich unter dem Menüpunkt Newsletter anmelden. Wer sich aktiv beteiligen will (zum Beispiel Mitgliedsbetriebe, Kostenträger oder PVS-Anbieter), meldet sich unter: telematik@biv-ot.org
Die Projektleitung informiert anschließend über Details.
Die vorherigen Artikel der Reihe zur eVerordnung lesen Sie hier:
Teil 1: Reibungslos von Papier zu digital
Teil 2: Pilotprojekt eVerordnung nimmt weiter Fahrt auf
Teil 3: eVerordnung: HMV bedarf Überarbeitung
Teil 4: eVerordnung: Sonderprozesse mitdenken
Teil 5: Pilotprojekt eVO setzt auf offene Schnittstellen
Teil 6: Qualitative Testphase treibt Pilotprojekt voran
Teil 7: eVO-Pilotprojekt: Status quo, Fortschritte und offene Baustellen
Teil 8: eVerordnung im Praxischeck des Pilotprojekts
Teil 9: ePA und eVO: Digitalisierung mit Lücken
Teil 10: Pilotprojekt stellt sich immer breiter auf
Teil 11: eVerordnung: Positionspapier der KBV
- eVerordnung: Nicht ausbremsen lassen! — 7. Januar 2026
- Manfred Hinz neu im BVMed-Vorstand — 6. Januar 2026
- Focus CP/Rehakind-Kongress lockt mit Programmvielfalt — 5. Januar 2026

