Bezahl­ba­rer Wohn­raum für Auszubildende

Traditionell zum 1. August beginnen in vielen Handwerksbetrieben die Ausbildungsjahre. Künftige Fachkräfte machen ihre ersten Schritte in den Beruf und lernen die Grundlagen für ihren weiteren Arbeitsweg.

Doch vie­le Aus­bil­dungs­be­trie­be kön­nen gar kei­ne poten­zi­el­len Aus­zu­bil­den­den von sich über­zeu­gen, weil mit der Aus­bil­dungs­ver­gü­tung kei­ne eige­ne Woh­nung bezahlt wer­den kann. Gera­de in Groß­städ­ten ist dies ein mas­si­ves Pro­blem und sorgt für einen Man­gel an Berufs­nach­wuchs. Mit dem Pro­jekt „Jun­ges Woh­nen“ sol­len jähr­lich 500 Mil­lio­nen Euro För­de­rung in Woh­nungs­pro­jek­te für Aus­zu­bil­den­de und Stu­die­ren­de inves­tiert wer­den, um bezahl­ba­ren Wohn­raum zu schaffen.

Anzei­ge

Kla­ra Gey­witz, Bun­des­mi­nis­te­rin für Woh­nen, Stadt­ent­wick­lung und Bau­we­sen, erklärt: „Wer mit dem Kopf mit­ten in einer Aus­bil­dung steckt und zwi­schen Bau­stel­le oder Gas­tro­be­trieb und Berufs­schu­le hin- und her­pen­delt, soll sich nicht auch noch um eine bezahl­ba­re Unter­kunft sor­gen müs­sen. Wir haben des­halb im ver­gan­ge­nen Jahr gemein­sam mit den Län­dern das Pro­gramm ‚Jun­ges Woh­nen‘ spe­zi­ell für den Neu­bau und die Moder­ni­sie­rung von Stu­die­ren­den- und Azu­bi­wohn­hei­men auf den Weg gebracht und mit jähr­lich 500 Mil­lio­nen Euro Bun­des­mit­teln aus­ge­stat­tet. Wo genau jun­ge Men­schen ihre Aus­bil­dung machen, soll nicht vom Geld­beu­tel der Eltern abhän­gen, die z. B. bei zu hohen Mie­ten unter­stüt­zen müs­sen. Mit ins­ge­samt 21,65 Mil­li­ar­den Euro bis 2028 für den sozia­len Woh­nungs­bau erhö­hen wir die Inves­ti­tio­nen in neue, bezahl­ba­re Woh­nun­gen noch ein­mal deut­lich. Und wir wol­len Unter­neh­men dabei unter­stüt­zen, die gute Tra­di­ti­on des Mit­ar­bei­ter­woh­nens wie­der neu auf­le­ben zu las­sen. Des­halb kön­nen Arbeit­ge­ben­de grund­sätz­lich auch alle unse­re KfW-För­der­pro­gram­me in Anspruch nehmen.“

Gute Bei­spie­le für Wohn­hei­me für Aus­zu­bil­den­de fin­den sich etwa in Ham­burg, wo die Ham­bur­ger Spar­kas­se für ihre eige­nen und wei­te­re Aus­zu­bil­den­den ein Wohn­heim am Alsen­platz errich­tet hat. 140 Aus­zu­bil­den­de fin­den hier für aktu­ell 235 Euro plus Neben­kos­ten eine Woh­nung. In Mün­chen gab es die Idee für ein Azu­bi­werk bereits vor über 30 Jah­ren. Eine Stif­tung soll­te finan­zi­el­le Sicher­heit bei dem Pro­jekt geben, doch Arbeitgeber:innen scheu­ten Anfang der 2000er-Jah­re die Co-Finan­zie­rung. Erst 2019 wur­de aus der Idee Rea­li­tät. Die Stadt Mün­chen bau­te am Inns­bru­cker Ring ein ers­tes Wohn­heim mit 118 Plätzen.

ZDH-Präsident Jörg Dittrich fordert Unterstützung bei temporären Wohnangeboten für Auszubildende, um länderübergreifende Berufsschulbesuche zu ermöglichen. Foto: ZDH/Henning Schacht
ZDH-Prä­si­dent Jörg Dittrich for­dert Unter­stüt­zung bei tem­po­rä­ren Wohn­an­ge­bo­ten für Aus­zu­bil­den­de, um län­der­über­grei­fen­de Berufs­schul­be­su­che zu ermög­li­chen. Foto: ZDH/Henning Schacht

Jörg Dittrich, Prä­si­dent des Zen­tral­ver­ban­des des Deut­schen Hand­werks, ord­net das Pro­jekt für jun­ge Handwerker:innen ein und gibt Denk­an­stö­ße, wie das Pro­jekt noch pra­xis­be­zo­ge­ner wei­ter­ge­führt wer­den soll­te: „Bezahl­ba­re Wohn­raum­an­ge­bo­te für Azu­bis sind ein wich­ti­ger Teil der Aus­bil­dungs­för­de­rung und müs­sen wei­ter an Bedeu­tung gewin­nen. Das Pro­gramm ‚Jun­ges Woh­nen‘ erleich­tert vie­len jun­gen Men­schen den Ein­stieg in eine dua­le Aus­bil­dung. Denn bezahl­ba­rer Wohn­raum kann mehr Jugend­li­che dazu moti­vie­ren, eine Aus­bil­dung auch außer­halb ihrer Hei­mat­re­gi­on zu begin­nen. Dadurch las­sen sich freie Aus­bil­dungs­plät­ze beset­zen und regio­na­le Pro­ble­me auf dem Aus­bil­dungs­markt lösen. Azu­bis brau­chen genau­so wie Stu­die­ren­de Unter­stüt­zung beim Woh­nen. Um die Gleich­wer­tig­keit zwi­schen beruf­li­cher und aka­de­mi­scher Bil­dung zu errei­chen, war es daher zwei­fel­los ein wich­ti­ger Schritt, 2023 und 2024 Mit­tel für den Bau von Stu­die­ren­den- und Azu­bi­wohn­hei­men zur Ver­fü­gung zu stel­len. Die­ses Pro­gramm muss 2025 unbe­dingt fort­ge­führt und wei­ter­ent­wi­ckelt wer­den. So sind etwa tem­po­rä­re Wohn­an­ge­bo­te not­wen­dig, damit Azu­bis auch län­der­über­grei­fen­de Berufs­schu­len besu­chen können.“

 

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