TI-Anschluss: Fristverlängerung geplant
Nach einem Änderungsantrag von CDU, CSU und SPD zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur „Befugniserweiterung und Entbürokratisierung in der Pflege“ soll die bislang gesetzlich geplante Frist für den Anschluss von Heil- und Hilfsmittelerbringern an die Telematikinfrastruktur (TI) deutlich verlängert werden: Vorgesehen ist, dass die verbindliche Anschlusspflicht statt bisher vorgesehen zum 1. Januar 2026 erst ab dem 1. Oktober 2027 greift.
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