Die Forderungen der AOK-Gemeinschaft summierten sich auf 35,4 Millionen Euro, der Schaden wird sogar auf 73 Millionen Euro taxiert. Da in den Berichtszeitraum der Beginn der Corona-Pandemie fällt, wird von der AOK eine hohe Dunkelziffer vermutet. Laut Bericht konnten gerichtlich angeordnete Durchsuchungsbeschlüsse oder Vor-Ort-Prüfungen des Medizinischen Dienstes nicht realisiert werden. „Wir müssen hier schnell wieder den Vor-Corona-Stand erreichen“, so Dr. Carola Reimann, Vorstandsvorsitzende des AOK-Bundesverbandes.
Im Bereich der Hilfsmittel wurden 822 Fälle in den Jahren 2020/21 verfolgt, 362 waren davon Bestandsfälle aus den Vorjahren und 460 wurden neu aufgenommen. Insgesamt schloss die AOK 601 Fälle ab und sicherte 1,4 Millionen Euro an Forderungen. Der entstandene Schaden wird mit 2,963 Millionen Euro im Bericht beziffert. Die AOK verzichtete allerdings erneut auf die Berichterstattung zum verhinderten Schaden, da zwar seit dem 1. Januar 2017 den Kranken- und Pflegekassen gemäߧ 197a Abs. 5 SGB V sowie § 47a SGB X die Pflicht zur Berichterstattung vorliegt, aber noch keine Definition zur Berechnung vom Bundesministerium für Gesundheit veröffentlicht wurde. 34 Fälle aus dem Bereich Hilfsmittel wurden an die Staatsanwaltschaft übergeben, das entspricht 3,9 Prozent aller justiziell verfolgten Fälle.
„Die AOKs nehmen den gesetzlichen Auftrag zur Fehlverhaltensbekämpfung gewissenhaft wahr und setzen dabei auf eine erfolgreiche Kooperation untereinander“, erklärte Reimann, die außerdem eine organisationsübergreifende Betrugspräventions-Datenbank für Kranken- und Pflegekassen fordert. Eine weitere Forderung lautet, dass Schwerpunktstaatsanwaltschaften flächendeckend geschaffen werden, um das Fehlverhalten zu bekämpfen.
Der gesamte Bericht steht zum Download bereit.